abgestellte Schwalbe - was nun ?

  • Hallo Leuts,


    direkt bei mir um die Ecke steht seit geaumer Zeit (ca 2 Monate) eine Schwalbe auf einem Parkplatz. Sie hat kein Kennzeichen und sieht ziemlich heruntergekommen aus (Farbe scheint zwar original ("Müllwagenorange sage ich immer dazu) zu sein, aber TOTAL ausgeblichen, rechter Blinker hängt am Kabel herunter, rostig, etc).


    An diesem Parkplatz ist direkt eine Eisdiele und ein Kiosk dran. Ich habe heute gefragt, ob die wissen, ob dieses Moped jemandem gehört oder ob es nur noch dort herumsteht, aber niemand wusste was, ausser eben dass das Moped dort steht.


    Was kann ich jetzt tun ? Würde die Schwalbe nur ungern dem Schortthändler der sie irgendwann mal abholen wird überlassen.....


    Kann ich einfach mal den Tunnel abbauen und mit der Rahmennummer zur Polizei gehen, oder sollte ich vorher zu Polizei gehen ?


    Gruss
    Jens

  • Tunnel ab, Rahmennummer und ab zur Polizei - Halter ausfindig machen. Vielleicht hilft sie Dir, vielleicht nicht. Manchmal machen sie einen Kompromiß, wie bei mir einmal: Sie gaben mir die Halterdaten nicht heraus, riefen ihn aber für mich an und fragten ihn, ob ich seine Adresse bekommen dürfte und ich bekam sie. :D


    Ist die Schwalbe abgeschlossen oder festgekettet?


    Gruß!
    Al

    • Offizieller Beitrag

    Hiho Jens,


    also ich würd erstmal nen Zettel dran machen, vielleicht meldet sich der Besitzer ja. Ansonsten geh zur polizei und frag nach ob die Dir helfen.


    Als damals die Wende war, da haben die Leute oft die Kisten anne Ecke gestellt und vergessen, wir haben die dann genommen und sind damit durch den Wald geheizt. So habe ich Schwalbefahren gelernt... Heute könnte ich mich dafür schlagen.... ich hätte heute ne Scheune voll wenn ich die alle behalten hätte.... Ich denke mal das es bei Dir auch son Fall von einfach stehn gelassen ist...


    Allzeits gute Fahrt!


    Gruss vom kleinen bösen Mann:smokin:


  • Auch hier ein kleiner , wenn auch später Tipp. Ich würde das Teil bei Interesse an Eigenbesitz zu mir nach Hause schieben und sofort bei der Polizei anrufen. Die können dann kommen und die FGNR prüfen, sollte die Kiste nicht gestohlen sein, gehe ich zur Polizei und mache eine sogenannte Fundanzeige oder erstatte dies sofort vor Ort. Ich kann darauf bestehen, dass ich die Maschine in eigener Verwahrung behalten will, wenn keine strafbare Handlung in Zusammenhang mit der Kiste vorliegt. (Diebstahl, Tatmittel bei einer Straftat z.B. Fluchtfahrzeug pp.)


    Der Beamte nimmt die Fundanzeige inklusive Beschreibung des Moppeds und FGNR auf. Auf dem Formular der Fundanzeige gibt es zumindest in NRW ein spezielles Textfeld. Dort wird vermerkt, dass der Finder die Fundsache in eigene Verwahrung nimmt und nach der Wartezeit von 6 Monaten nach dem bürgerlichen Gesetzbuch Anspruch auf den Besitz der Sache anmeldet, wenn sich der Eigentümer binnen dieser Frist nicht meldet. Fehlt eine solche Formulierung, bittet den Polizeibeamten, Euer Interesse am Eigenerwerb in der Anzeige festzuhalten. Meldet sich der Besitzer binnen 6 Monaten, muss ich die Maschine herausgeben, habe aber Anspruch auf den gesetzlich festgelegten Finderlohn und Erstattung meiner Aufwendungen, z.B. Unterstellkosten.


    Und wenn es dann so kommt, dass sich kein Eigentümer meldet, hat er durch sein Verhalten juristisch sein Besitz an dem FZG aufgegeben und das Recht am Besitz geht auf den Finder über. Dann holt man sich vom Fundamt die wichtige Bescheinigung der Eigentumsübernahme, selbst melden die faulen Hunde sich nicht immer, also den Termin gut im Kalender eintragen. Nun werde ich ganz legal der neuer Besitzer, dann gehört die Mühle nach einem halben Jahr mir und ich habe mich gesetzestreu verhalten. Wie ihr an neue Papiere kommt, wisst ihr ja alle. Welcher Unwissende kennt diese Vorgehensweisen schon, lässt die Mühle durch MItarbeiter der Stadtverwaltung oder Polizei abholen und die Stadt als sachlich zuständige Behörde (Fundamt) versteigert dann die Kiste nach 6 Monaten und steckt sich die erzielte Kohle in die eigeneTasche. So läuft das übrigens mit jeder Fundache. Fahrräder gibt die Stadt schon mal an sozial Schwache ab, damit der Sicherstellungsraum der Behörde leer wird.


    Olli

  • Ok, ich lag den spatz aus meinem Auot und fahr ne runde durch hannover.
    Inzwischen weiß ich wo einige schrottkarren stehen.
    Gibts das irgendwo nochmal zusammen gefast als gesetzes text oder so?

    Wer schneller schraubt steht länger in der Werkstatt.

  • Vorsicht Airhead, das geht nicht mit allen Karren so.
    Ich weiß schon, daß Du z.B. scharf auf meine Karre wärst, aber die gibts nicht als Fundsache. Und so manche Karre, die im Winter irgendwo rumgammelt ist NICHT automatisch ne Fundsache, nur weil Du zielgerichtet darüber stolperst. :D Selbst wenn Du meine Rahmennummer kennen würdest, schnell mal ne Anfrage danach startest, neue Papiere beantragst und die Karre dann 6 Monate bei Dir inne Garage stellen würdest..... ich würd sicherlich irgendwann das Fehlen meiner Karre bemerken. Kann teuer werden. Zwischen "gefunden" und "geklaut" besteht immer noch ein Unterschied. Wichtig wär da noch der Umstand, ob die Karre gegen Diebstahl gesichert ist.
    Dünnes Eis, serhr dünnes Eis.....

  • Wer zielgerichtet ne Simme klaut und das dann als Fundsache meldet, hat auch keine Chance. Meldet der Geschädigte den Diebstahl erst "nach" dem angeblichen Fund, fliegt das ganze spätestens beim Beantragen neuer Papiere beim KBA auf :smokin: Und der Lump wird sich wegen des Verdachts der Hehelerei oder des KZF-Diebstahls einem Ermittlungsverfahren unterziehen müssen........Ende offen !


    Olli

  • olli
    wie sieht das mit einem moped aus das angeschlossen ist?


    Z.B. mit in der Stadt hier in Hannover steht eine Yamaha RD 50.
    Diese ist steht auf nem gehweg (nicht behindernt) am Zaun angeschlossen.
    Laut aussage der Anwohner im Haus dort, hat sie jemandem gehört der
    vor Zwei Jahren ausgezogen sein, und sie da gelassen hat.
    was tun?
    Auch hin gehen und sagen was los ist? Aber einfach das schloss wegflexen
    geht ja auf keinen fall.....

    Wer schneller schraubt steht länger in der Werkstatt.

  • Wenn das Fahrzeug angeschlossen ist, dann gehört es ja ganz sicher auch irgend jemand. Also laß besser die Finger davon, denn das wär wohl sicher Diebstahl. Jedenfalls wird ja durch nichts anderes als durch dieses Schloß deutlicher der Besitzwille des Eigentümers zum Ausdruck gebracht. Oder etwa nicht? Und da sollte es jedenfalls vor dem Richter äußerst schwer fallen, logisch zu erklären, daß der Motorradbesitzer dieses nicht mehr haben wollte.


    Allenfalls der Eigentümer des Grundstücks wo der Hobel drauf steht, könnte das Schloß unter gewissen Voraussetzungen knacken und den ganzen Schrott entsorgen, wenn das Motorrad sich gegen seinen Willen auf dem Grundstück befindet. Wenn es öffentliches Straßenland ist, dann kann die zuständige Behörde einen VA erlassen und das ganze als Abfall entsorgen (lassen). Erst danach könntest du dich eventuell dort einklinken.


    Ich kenn mich aus! :smokin:

  • Das ist eineindeutig keine Fundsache, da das Schloss darauf hinweist, dass der Besitzer sein Eigentum sichert, weil er im Bedarfsfall darauf Zugriff nehmen will, also handelt es sich zunächst nicht um eine herrenlose Sache im Sinne des Gesetzes. Also merke: es ist keine Fundache. Üblicherweise werden solche Fahrzeuge, so auch abgemeldete Schrott-PKW, nach einem längeren Zeitraum durch aufmerksame Anwohner der Polizei oder dem Ordnungsamt gemeldet.


    Das OA oder Polizei führt dann eine Halterfeststellung durch und ermittelt, ob Diebstahl vorliegt bzw. warum das FZG dort so lange unbewegt steht. Abgemeldete FZGe dürfen im öffentlichen Straßenverkehr nicht abgestellt werden. In meiner Heimatbehörde bringt das OA bei PKW auf der Windschutzscheibe entsprechende Aufkleber an, dass das FZG binnen einer vorgegebenen Frist durch den Eigentümer aus dem öff. Verkehrsraum zu entfernen ist. Hinsichtlich abgestellter Mopeds pp. mit Versicherungskennzeichen kann ich leider auf keine Erfahrungswerte zurückgreifen, ist bei uns noch nicht vorgekommen.


    Liegt kein Diebstahl vor und das FZG wird nicht binnen der gesetzten Frist entfernt, veranlasst die Ordnungsbehörde die zwangsweise Entfernung und Verwertung zu finanziellen Lasten des Besitzers, so sich dieser zweifelsfrei ermitteln lässt. Leider werden wegen der Kosten für Altautoentsorgung immer mehr PKW einfach abgemeldet irgendwo abgestellt, anstatt ordnungsgemäss entsorgt. Wird der letzte Halter befragt, behauptet er meist, das Auto an einen grossen Unbekannten verkauft zu haben und die Kommune muss für die Kosten der Entsorgung aufkommen.


    Also, alles was abgeschlossen ist, ist "Keine Fundache !!!!!" im Sinne des Gesetzes. Alles klar :wink:


    Olli

  • mh... also schließe ich da jetzt raus,........
    Polizei kommt lässt es entfernen und wenn man glück hat kann man es
    ersteigern oder muss min. die abschleppkosten von 150 so zahlen ok.
    dann versuch ich das mal anderes.....

    Wer schneller schraubt steht länger in der Werkstatt.

  • Stellt sich heraus, das der frühere Besitzer die Kiste einfach nur wild entsorgt hat, kriegt er einen dran wegen Verstoßes gegen das Abfallbeseitigungsgesetz und muss für die Entsorgungs- bzw. Verwertungskosten aufkommen.


    Die Polizei wird den Teufel tun und die Kiste abschleppen lassen, da sie dann die Kosten in ihrem Haushalt am Arsch hätte. Die prüfen lediglich, geklaut...?? ja/nein...wenn nein, dann benachrichtigen sie die zuständige Stadtverwaltung, die dann irgendwann den Abtransport beauftragt und auch bezahlt.


    Und irgendwann wird das Sammelsurium des Fundbürokellers öffentlich versteigert. da musste dann ansitzen oder immer gründlich die Tagespresse studieren, um rauszukriegen, wann diese Auktionen stattfinden. Und da kann man neben KFZ auch so manche andere Schnäppchen machen, ebenso bei Versteigerung aus dem Fundus eines Gerichtvollstreckers.


    Alles klar :wink:


    Olli

  • ist ja genau der richtige Thread den ich suche
    habe am Wochenende in einer deutschen Grossstadt ein
    Schwälbchen stehen gesehen(angekettet und mit aktuellem
    Versicherungskennzeichen)
    das Vögelchen stand dort allerdings schon vor einem
    halben Jahr da,allerdings waren damals ein paar Teile mehr dran
    also Interesee an dem Teil hätte ich ja schon aber
    Abschleppgebühr zahlen iss nicht
    das beste wäre wohl Tunnel auf und mit der
    Fahrgestellnr. zu Ollis Kollegen und erst mal
    Diebstahlabfrage durchführen ,dann Halter ausfindig machen
    oder besser die Polizei fragt an ob noch Besitzinterese besteht
    wenn nicht dann melde ich Eigentumsinteresse an.
    so alles richtig oder habe ich in meiner Überlegung irgendwo
    einen Denkfehler

  • also mitnehmen und Fundanzeige kannst du vergessen, das ist wie Diebstahl
    ich hab das auchmal probiert, die Grünen waren immerhin so nett und haben mir gesagt, dass der Besitzer da noch wohnt, so wegen Zettel dran, aber 'ne Fundaufnahme machen sie nicht, weil sicherstellen bei dir darfst du laut Gesetz nicht, Sicherstellung bei denen kostet, wenn sich der Besitzer meldet, den, weil sie ihn ja geräumt haben, wenn nicht müsstest du die Kosten tragen, welche ja bei so langer Unterstellung nicht unerheblich sind


    demzufolge haben die mir abgeraten,
    kann aber auch sein, das solche Regelungen je nach Bundesland anders sind

  • Charles,


    KR51 hat nicht geschrieben, dass er das FZG mitnehmen wird. Wenn er die FGNR bei der Polizei hinsichtlich möglichen Diebstahls prüfen lässt und die Herren darauf hinweist, dass die Maschine seit 6 Monaten dort unbewegt steht, können die dann wegen der Umstände den letzten bekannten Halter befragen, was Sache ist. Und wenn der Halter unserem KR51 dann die Kiste verkauft oder gar überlässt, hat er nichts falsch gemacht.


    Oder die Beamten geben KR51 die Adresse des Halters, dann könnte er das auch mit ihm selbst abklären. Selbst mitnehmen iss nicht, aber das habe ich ja auch einige Threads zuvor geschrieben.


    Gruß


    Olli

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