2 Fragen zum Recht

  • Hallo Leute,


    1.ich würde gerne mal wissen, ob man diese Luftfilter direkt am Vergaser legal einbauen darf oder nicht!??
    2.Und ab wann mein Moped (KR51/1) nicht mehr als Oldtimer gilt??
    Schon wenn ich eine andere Rückleuchte und die kurze Tuning Sitzbank einbaue?


    Danke schon mal im Voraus!


    MfG
    Paul

    • Offizieller Beitrag

    1. Auch Veränderungen in der Ansauganlage müssen vom TÜV abgenommen und in die Papiere eingetragen werden, um legal im Strassenverkehr zu fahren.
    2. Tuning Sitzbank :)):)):)):))
    IMHO gibt es keine Oldtimerabnahmen für Mopeds. Wenn Du das für die Versicherungskennzeichen wissen willst, dann würde ich dabei keine Probleme befürchten. Aber es ist eine Schande für einen Oldtimer.


    Peter

  • 1.) Das Versicheruungskennzeichen sollte mittig sitzen.(Gibt es Vorschriften wegen der Sichtbarkeit und der Sichtachsen!)
    2.) Solange die Sitzbankgrundplatte orginal ist,kannst du es ändern, denn jede Änderung der Sitzbankplatte und Halterung muß vom TÜV abgenommen werden!
    Solange du sie nur anders polsterst oder beziehst ist es egal!
    Andreas

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

  • Paul,
    ne Kr1/1 oder /2 sollte so bleiben wie sie ist. (Neu Aufgebaut u. erneuert ok.)
    Es sei denn du möchtes ein Hingucker haben o. das teil im Wohnzimmer o.ä als Deko nutzen.
    nee im ernst ein Oldie zu verschandeln is als wenn man nen Original Silberpfeil
    all Kfz Schnik Schnak anbaut nur um sagen zu können ich hab was---- ja toll
    aber wer´s mag bitte.


    cl

  • @ Andreas : ah okay danke und wo kann man so etwas und anderes nachlesen ?
    @ cl: Geschmacks sach' hat der Aff gesacht und hat in die Seif gebisse!;)


    Paul

    • Offizieller Beitrag

    Hatte so einen Seite mit Bauartvorschriften und Abstrahlwinkeln! weiß aber nicht mehr wo. Mußt du mal googeln!



    Soweit ich weiß muss man, wenn man´s genau nimmt, das seitliche Kennzeichen, genau wie den geänderten Luftfilter, eintragen. Hierfür müssen folgende Maße eingehalten werden:

    Neigung des Kennzeichens

    - senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs
    - die obere Kante darf um max. 30° nach vorne geneigt sein
    - die untere Kante darf um max. 15° nach vorne geneigt sein

    Abstand zum Boden

    - die obere Kante darf max. 1500 mm hoch sein
    - die untere Kante muss mind. 200 mm hoch sein, bzw. bei einem Radradius unter 200 mm muss die untere Kante mind. auf Höhe der Radmitte sein
    Geometrische Sichtbarkeit

    unter folgenden Raumwinkeln muss die Anbringungsstelle des Kennzeichens vollständig sichtbar sein:

    - nach oben 30°
    - nach unten 5°
    - seitlich 30°

    97/24/EG Kapitel 3

    (ein Verstoß richtet sich nach §10FZV)

    Scharfe Kanten und Spitzen dürfen ebenfalls nach abstehen.
    _________________________________________________

    Dann bliebe bei diesem Mopet noch, dass das Rücklicht und die Kennzeichenbeleuchtung hoffentlich über eine E-Nummer verfügen und ein Rückstrahler nicht zu sehen ist.

    Und wegen Oldtimer: vmtl ist in der Frage ein Gutachten nach §23 StVZO gemeint, was beim KKR aber nicht erforderlich ist. Ein jeder kann also seinen Geschmack voll und ganz ausleben;)

  • Der § 23 greift schon - nur eben nur bei denen, die ein Kraftrad auf rote 07er laufen lassen oder ein PKW und nun ein KKR mit eintragen wollen. Das ist ganz legal möglich. Dann muss man an der Schwalbe, SR2 usw. aber eben das rote 07er montieren.

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