2 Rücklichter ab 1 m Breite ?

  • Vor 2 Tagen bei Einbruch der Dunkelheit tauchte vor mir auf der Straße ein stehendes Gefährt mit einem roten Rücklicht auf. Ich sah auch die Fahrersilhouette, er redete mit einem am Straßenrand. Ich wollte locker vorbeifahren, und habe nicht sonderlich darauf geachtet, als ich kurz vor knapp merkte, dass da in einigem Abstand links und rechts neben dem Rücklicht noch 2 dicke Räder auftauchten - huch, es war ein Quad! Na, ich hab´ mich doch ein wenig erschrocken, konnte aber noch einen Linksschwenker machen - wieso haben die Dinger keine 2 Rücklichter? Das kann echt schiefgehen! Vorn hatte er allerdings 2 Scheinwerfer. Habe mal gegoogelt - die Dinger sind allermeistens über 1 m breit - müssen da nicht 2 Rücklichter dran sein? Unglaublich.


    MfG Matthias

    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden. Aber sie schießen damit.

  • Und???


    Hasste in der Fahrschule nicht gelernt, das Du mindestens 50cm an anderen Fahrzeugen vorbeifahren sollst???
    Außerdem mal was vom "defensiven Fahren" was gehört?
    "Ich hab da mal Recht und das setz ich auch durch", hilft Dir recht wenig mit nem netten Kranz auf Deiner letzten Kiste...

  • Ja, was ist das denn jetzt? Einen defensiveren Fahrer als mich kann ich mir kaum vorstellen, ehrlich gesagt. Dafür fahr ich mittlerweile lange genug. Was nützen mir 50 oder 80 cm gedachter Überholabstand vom Rücklicht, wenn man nicht sieht, dass da in komfortablem Abstand plötzlich noch 2 Räder im Weg sind? Ich fahre gerne 50 cm (und mehr!) an jedem vorbei, aber da will ich erst mal sehen, wo die Fahrzeugbreite ein Ende hat! Es geht doch ums Erschrecken, wie weit man rüberfahren muss ... gerammt hätte ich den sicher nicht, aber ohne den Linksschwenk wäre ich weniger als 50 cm an den Rädern vorbeigerauscht.

    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden. Aber sie schießen damit.

  • Ja, richtig, danke für die Erinnerung - ist doch schon etwas lange her :wink:. Aber wie ist das nun?
    Habe mich gerade mal etwas durch den deutschen Gesetzesdschungel gegraben - irgendwie scheint das hier wieder ein Witz zu sein:


    § 51 StVZO - Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten
    (1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1.000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. ...


    Aha. Vorn ab 1 m Breite also 2 Stück. Im Übrigen auch Anhänger:


    (2) Anhänger, deren äußerster Punkt des Fahrzeugumrisses mehr als 400 mm über den äußersten Punkt der leuchtenden Fläche der Begrenzungsleuchten des Zugfahrzeugs hinausragt, müssen an der Vorderseite durch zwei Begrenzungsleuchten kenntlich gemacht werden. ... Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Begrenzungsleuchten und der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler dürfen nicht mehr als 150 mm, bei land- oder forstwirtschaftlichen Anhängern nicht mehr als 400 mm, vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses des Anhängers entfernt sein.


    § 53 StVZO - Schlußleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler
    (1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Schlußleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein. Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur eine Schlußleuchte zu haben. ... Die Schlußleuchten müssen möglichst weit voneinander angebracht, der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein.


    Das war er aber garantiert, da das Rücklicht nur sehr klein, jedenfalls nicht breit, war. Hier ist aber plötzlich nicht mehr von 1.000 mm Breite die Rede :roll:? Was sind die Quads nun eigentlich? Kraftfahrzeuge? Zumindest bei mehr als 50 ccm und über 45 km/h? Das war bei dem Gerät auch der Fall. Nachdem ich an ihm vorbei war, kam er mir hinterhergeprescht, und musste beweisen, dass er innerorts auch schneller als 50 kann, hat mich mich ca. 60 überholt.


    Gruß, Matthias

    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden. Aber sie schießen damit.

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