Hi,
das ist nicht so einfach. Nach §54 STVZO brauch ein Kleinkraftrad oder Leichtkraftrad keine Blinker, das ist richtig.
Das sind aber nur noch Altlasten, neue Zweiräder sind meist nach EG-Recht.
Die EU kennt leider keiner Leichtkrafträder, sondern nur die EG Fahrzeugklasse L3e:
Zitat von EG Recht
Und an der Klasse L3e sind immer Blinker vorgeschrieben.
MfG
Tobias
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