Und zum 5 ten mal das DUO mit Klasse M ?

  • So habe mich extra für diese Frage hier angemeldet, erstmal Klasse Forum echt, also es ist so ich habe ein DUO 4/1 und bin 16 Jahre und überlege eine Führerschein Klasse M zu machen. Ist es damit erlaubt dieses Gefährt zu bewegen ? Weil also fahren ohne Führerschein ist ja nicht gerade schön was dann da so auf einen zu kommt.
    Und noch eine Frage zum §76 FEV der hier ja schon mehrfach angesprochen wurde kann mir da einer bitte eine Stelle zeigen die Beweist das ich das DUO fahren darf also vom Hubraum und der Vmax ist es ja kein Porblem 49,6 ccm und 55 KM/h aber das wass mich noch stört ist das es Mehrspurig ist. Danke schon mal für alle Antworten.

    • Offizieller Beitrag

    Dazu gibts viele Meinungen und ich kenne auch keine eindeutige Regelung. Deshalb hier mein (absolut unverbindlicher) Kenntnisstand:


    In der DDR galt Klasse M und 16 Jahre, keine Helmpflicht, ansonsten analog Moped.


    Heute ist es wohl etwas anders. Mit Klasse M bin ich mir nicht sicher, beim Mindestalter würde ich aber sagen, dass es mittlerweile 18 beträgt und eine Helmpflicht besteht nach wie vor nicht.


    Einiges neues gibts z.B. hier:


    http://www.solarmobil.net/meldu041.htm


    Zur Aufklärung trägt das aber auch nicht unbedingt bei.

  • Das DUO ist ein Kleinkraftrad (bzw. "Krankenfahrstuhl" :)) :)) ) im Sinne Regelungen der ehemaligen DDR. Gemäß dem Einigungsvertrag Kapitel XI, Sgb. B, Abschnitt III, Ziffer 2, Maßgabe 21 (Bundesgesetzblatt 1990 II, S. 1101) sind Kleinkrafträder im Sinne der bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik mit nicht mehr als 50 cm3 Hubraum und nicht mehr als 60 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) zulassungsrechtlich den Kleinkrafträdern im Sinne von § 18 Abs. 2 Nr. 4 StVZO gleichgestellt, wenn sie bis spätestens zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen wirkt sich die zulassungs-rechtliche Gleichstellung auch auf das Fahrerlaubnisrecht aus, so daß diese Kleinkrafträder mit der Fahrerlaubnisklasse 4 (alt) bzw. M (neu) gefahren werden dürfen.


    Das Duo ist also auch heute ein "Kleinkraftrad" und kann mit Klasse M gefahren werden. Sicher!!!

  • Erst mal Danke für die beiden Antworten, tja da wollte ich dann huete beim Straßen Verkehrsamt nachfragen aber die meinen ja sie müssten um 13 Uhr da sein, ich würde mal gerne wissen wie man das schaffen soll, wenn ich das noch nicht mal als Schüler schaffe, aber es seiht ja wohl gut für mich aus, also das dass mit M doch klappt :D !!!

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von DIJI04:
    tja da wollte ich dann huete beim Straßen Verkehrsamt nachfragen aber die meinen ja sie müssten um 13 Uhr da sein, ich würde mal gerne wissen wie man das schaffen soll

    Was erwartest du einen Tag vorm Wochenende? Das sind Beamte ;)


    Behörden haben Di & Do länger auf.


    MfG
    Ralf

    • Offizieller Beitrag

    Ey du, nich solche Dinger!;)


    Eben weils oft keine Beamten sind, wird da schon so zeitig dicht gemacht. Das sind meist Angestellte und die haben mit Verdi und Co starke Partner hinter sich. Der Beamte ist in solchen Fällen der gearschte. Für den beschließt der Staat, was gut ist und der hat zu kuschen.


    Insgesamt haben die aber auch ihre 40 Stunden Woche und die arbeiten halt zeitweise ohne Publikumsverkehr. Bei uns kann ich über die Zulassungsstelle (Führerscheinstelle ist da mit integriert) aber nix sagen, modernes Großraumbüro, flotte Abwicklung, immer freundlich. Die Öffnungszeiten sind allerdings wie überall.

  • Hallo Schubser,
    versteh doch:


    Beamte sind
    faul, unmotiviert, inkompetent, ueberbezahlt und haben den ganzen Tag ueber nur eine Beschaeftigung:


    B E A M T E N M I K A D O


    :D:D:D:D:D:D


    Gruesse
    Alexander

    • Offizieller Beitrag

    Falsch.


    § 76 8. FEV:


    Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
    a) Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
    b) dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern geeignet und bestimmt sind, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einem Leergewicht von nicht mehr als 150 kg (Lastendreirad), wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
    [mark=yellow] c) Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.[/mark]


    MfG
    Ralf

    • Offizieller Beitrag

    Nachweis ist simpel, entweder stehts im Auszug aus der ABE oder auf dem Typschild (gilt allgemein für alle Simson) und bei der schwalbe ist es so, wie prof schreibt. Die Schwalbe ist ein reinrassiges Ostprodukt und darf immer und in jeder Version 60km/h fahren (KR50 mal ausgenommen). Erst die wirklich neuen und seltenen Nachwendemodelle von S53 bis Star Classic und Co. sind nur für 50 km/h zugelassen, 45er Modelle sollte es gar nicht geben, weil alle ABE vor 2003 ausgestellt sein müssten.


    Prof


    Wars tatsächlich schon 2001, als die 45er Regelung in Kraft trat?

  • HI erstmal
    Klar darfst du die duo fahren


    guck mal unter google nach "piaggio ape 50" das ist ein 50er dreirad im roller stil wie deine duo und da steht, dass man die karre mit 50er fahren darf
    schaus dir mal an.
    ich weiß das, weil ich mir delbst son ding kaufen wollte und mich nur der preis davon abgehalten hat


    jetzt hab ich ne schwalbe und noch glücklicher, da mein portomonai voll geblieben ist


    gruß die bratwurst

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