60 ccm zweiter Versuch

  • Aha. Daher weht der Wind. Na, fast dachte ich mir´s schon. Ich möchte nicht tunen, da ich mit meinem Motor zufrieden bin, gleichzeitig interessiert es mich aber, wie man denn zu einem 60er Zylinder KÄME. Nur auf die rechtlichen Hintergründe bin ich gespannt, da ich mir schwer vorstellen mag, dass da Hersteller ihr Zeug an den Mann bringen, und es gibt keine Möglichkeit, das Zeug erlaubterweise zu betreiben. Ist Interesse am Gesetz auch nicht erlaubt? Ich befinde mich doch in der Kategorie "Recht", oder? Es würde mir ja schon reichen, wenn einer sagt: "Geht nicht."


    Grüße aus Dresden

    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden. Aber sie schießen damit.

  • Zum TÜV gehen, fragen ob der dir die Scheiße als Motorrad abnimmt und wenn ja, dann eine teuere Einzelabnahme nach § 21 StvZO machen lassen..
    Dann zur Straßenverkehrsbehörde und das Teil als Motorrad zulassen lassen. Nummernschild holen, Motorradführerschein machen und sich dann auf der Straße von kleinen Türken auslachen lassen. :)) :))
    Kosten etwa 600,- Euro

  • Na, dann sei es so. Bin ja schon zufrieden und frage auch nicht weiter. Obwohl mir da einfiele, dass ein Nummernschild auch erst ab 70 ccm Pflicht ist. Aber lassen wir´s.


    Grüße aus Dresden

    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden. Aber sie schießen damit.

  • Zitat von Matthias1

    Obwohl mir da einfiele, dass ein Nummernschild auch erst ab 70 ccm Pflicht ist.


    Blödsinn! Nimm zum Beispiel den Sperber mit seinen 50 ccm, auch der braucht ein ordentliches Kennzeichen!


    Gruß
    Al

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