eine Freundin ist vor kurzen von den lieben Freunden in grün angehalten wurden. Nachdem diese festgestellt haben, das die Handbremse nicht ausreichend funktioniert, keine ABE vorhanden war und Öl aus dem krümmer tropft (wie bei fast jeder Schwalbe) haben Sie die Schwalbe direkt mitgenommen. Jetzt kommen natürlich die kompletten Kosten, wie abschleppdienst, Gutachter und wahrscheinlich auch Anzeige wegen Führen eines nicht verkehrstüchtigen Fahrzeugs auf Sie zu.
Hat jemand da ähnliche Erfahrungen gemacht, ist das Einkassieren wegen solcher Dinge überhaupt zulässig? Macht es SInn Wiederspruch einzulegen?
Naja auf jeden Fall, ein Warnung an alle Berliner, die haben gleich dazu angekündigt, dass sowas jetzt öfter vorkommt, weil Mofas ja keinen TÜV haben.