• Quacks der ältere fand "Inge Drall" im Profil von unserem Mitglied Warze. Also betet, dass es noch dort ist und werft einen Blick hinein! Betrachtet entspannt die stimmigen Proportionen, obwohl...die Frau ist doch etwas klein geraten! :))


    Gruß!
    Al

  • IWL


    Hamsti ist kein Spinner !!!
    Menschen mit Vorurteilen sind echt sch.....


    Alfred


    Das nennt sich Kunst !!! Über kleine Frauen müssen wir uns ja wohl nicht unterhalten !!!


    Übrigens. Schonmal was vom Copyright gehört ???


    Mit 2 taktigen Gruß
    Warze

  • Warze,


    jetzt mal ganz unvoreingenommen:


    Ich kann (bis jetzt!) keinen Hinweis auf einen Urheber sehen.


    Und die Seite von "Hamsti" bekomme ich auch nicht auf den Schirm.


    Ich glaube fast, dass das nichts mit Vorurteilen zu tun hat. Aber Kunst ist es!!! Und kleine Frauen sind doch nichts Schlechtes.


    Also keine Aufregung.


    Quacks der ältere


    PS: Ich finde das Bild im Übrigen sogar gut!!! Alfred wohl auch! :D :D

  • Quacks


    Stimmt. Da ist kein Urheber drauf !!! Muß ich wohl mal schnell ändern. Doch zumindest habe ich die Erlaubnis von Hamsti.


    Bei Hamstis Seite muß wohl ein Fehler sein. Werde ihm das heute mal erzählen und dann wird er sich schon drum kümmern. Also Geduld Leute !


    Stimmt. Das Bild ist gut !!! Das aktuelle Bild bei Hamsti ist übrigens auch sehr schön. und beruht auf echten Erlebnissen.


    So. Alles friedlich !!!


    Mit 2 taktigen Grüßen
    Elbschwalbels
    Warze

  • Klar finde ich das Bild gut, sonst wäre es nicht in meinem Profil gewesen! Ganz realistisch gesehen hätte die leicht bekleidete Frau auf der Schwalbe mit ihren kurzen Beinchen arge Probleme, sie vernünftig zu bedienen und abzustützen. Im Sinne der Kunst und im Hinblick auf delikate Reize, ist das aber locker zu verschmerzen. :D


    Bezüglich des Copyrights las ich eben:
    Richtlinien - Bilddokumente*
    Unter die Kategorie Bilddokumente fallen alle visuellen Arbeiten:


    Die Einbindung dieser Arbeiten stellt ein besonderes Problem dar, da der fair use Grundsatz, welcher Bildungseinrichtungen einige Freiheiten bezüglich des Urheberrechtes garantiert, die Benutzung eines künstlerischen Werkes in seiner Gesamtheit von vornherein ausschließt.


    Unter Vorbehalt kann angenommen werden, dass

    • bis zu fünf visuelle Elemente eines Künstlers bzw. einer Künstlerin oder Photographen bzw. Photographin benutzt werden dürfen
    • nicht mehr als 10 Prozent oder fünf Arbeiten, je nachdem was weniger ausmacht, einer Bildersammlung entnommen werden dürfen.


    Ich mache hier den Vorbehalt geltend und entlastend kommt hinzu, dass es sich lediglich nur um 1 einziges visuelles Element handelte. Ferner reagierte ich gleich auf die Beschwerde von Hamsti.


    Gruß!
    Al


    *Entnommen von folgender Internetseite: http://call.tu-dresden.de/copyright/bilder.htm :))

  • Quacks


    Ich denke nicht das Hamsti aggresiv war. Das ist nicht seine Art. Da WIR aucch friedlich sind !!!

    Übrigens. Noch mehr Arbeiten von Hamsti kann man unter :


    http://www.mini-ig.de bewundern.


    in der World of B.O.M.B !!!


    Alfred



    Super !!! Schön das Du Dir Gedanken über das Fehlverhalten machst und Dich erstmal absicherst. Respekt !!! Ich denke jetzt ist dieses Thema auch durch und wir haben alle etwas gelernt.


    Mit 2 taktigen Grüßen
    Elbschwalbels
    Warze

  • Klar war Hamsti agressiv! Oder wie soll man die lustigen Smilies und Verwünschungen deuten? Jeder Mensch und jedes Tier kann agressiv werden. Allerdings kann ich ihn gut verstehen und ich wäre an seiner Stelle wohl auch etwas stinkig gewesen. :smokin:


    Gruß!
    Al

  • Moin...
    Sorry das mein Link (http://www.bomb-illustration.de) noch nicht funktioniert, aber versucht doch mal unter http://bomb.angelikaholz.net
    Da könnt Ihr euch mal die "Baustelle" angucken. Das ganze kommt auch noch offiziell ins Netz, keine Hektik...
    was lange währt wird endlich gut!


    Alfred
    übrigens Deine komischen Angaben zum Copyright...??? völliger QUA...!!! aus welchem Zusammenhang hast Du denn das gerissen?


    Sobald ich etwas zu Papier bringe, bin ich damit der Urheber und habe dadurch auch das ausschließliche Urheberrecht
    (beachte die schreibweise... ich darf keine Uhren-aufheben,
    ...das wäre auch für mich Diebstahl)


    ... z.B."Uhren" die im Internet 'rumliegen. grins ;)


    schöne Grüße, Hamsti
    Elbschwalbels

    Hamsti
    ELBSCHWALBELS
    ...hell aint a bad place to be;-)

  • Vielleicht mal zum Urheberrecht im Internet:


    Das Urheberrecht hat man ganz automatisch, wenn man eben Urheber eines Werkes von "entsprechender Schöpfungshöhe" ist.


    Das heisst insbesondere, dass Bilder, Texte usw. *nicht* besonders gekennzeichnet werden müssen!
    Aus einem fehlenden Vermerk kann *nicht* geschlossen werden, dass die Werke frei kopierbar sind - im Gegenteil: Alles, was der Urheber nicht explizit erlaubt hat, ist verboten!


    Ich kann nur jeden davor warnen, irgendwelche Bilder undefinierbarer Herkunft in seine Seiten etc. einzubinden. Es gibt genug Abmahner im Netz, die nur darauf warten, dieses zu ahnden - mit entsprechenden saftigen Nachzahlungen.


    Natürlich gebietet die Fairness, dass man dem Sünder zuerst eine E-Mail etc. schickt mit der Aufforderung, das runterzunehmen und sich außergerichtlich zu einigen - zumal, wenn es sich um eindeutig nichtkommerzielle Seiten handelt (habe ich selbst auch schon so gehalten).


    Aber: Darauf hat niemand einen Anspruch. Es kann auch direkt eine Abmahnung sein und im schlechtesten anzunehmenden Fall flattert einem direkt die Anzeige ins Haus.


    Für ein Bild werden locker 500 Euro Verwertungsgebühr fällig - wegen der unrechtmäßigen Nutzung wird dieser Wert meist verdoppelt. Dazu Anwalts- und Gerichtskosten ... X(


    Alfred: Wenn Hamsti klagen würde, hätte er sehr gute Chancen, zu gewinnen - das Original kann er sicherlich vorweisen. Dass er es nicht macht, spricht für ihn - aber Simson-Fans sch.... sich eh nicht gegenseitig an :D


    Maximal könnte man argumentieren, dass Hamstis Bilder nur eine geringe Schöpfungshöhe erreichen und somit keine zu schützenden Werke darstellen - das müsste dann aber ein Gericht klären ;)


    Also, Leute: Vorsicht walten lassen bei solchen Aktionen!


    Viele Grüße,
    Euer King :smokin:


    P.S.: Ebenso bei Stadtplänen usw. Ein bekannter Verlag für Stadtpläne und Straßenkarten ... (beginnt mit "F" und hat vier Buchstaben ...) mahnt gerade mal wieder dutzende von unbedarften Homepage-Besitzern ab, die Ausschnitte von gescannten Karten ins Netz gesetzt haben.
    Im Zweifelsfall: selber malen :)

  • Im Moment ist es mir egal, ob Hamsti auf Simson abfährt. Es würde im Falle einer Klage keine Rolle spielen und da denkt man nicht an solche Nebensächlichkeiten.


    Von Dir, erlauchter King, würde ich gerne statt Deinen lauen Wörtchen entsprechende Gesetze sehen, die Deine Aussagen untermauern und das, ohne entlastende Passagen auszulassen. Ferner interessiert es mich jetzt mal, warum viele ihre Schätze kennzeichnen und ob das nicht doch völlig überflüssig ist!?


    Und: Ich hoffe, dass es ist Dir nicht entgangen, dass ich Hamstis Bilddokument nicht für mich beanspruche, keinen (finanziellen) Nutzen aus diesem gezogen und es nicht mehr in meinem Profil habe. Ein ziemlich geringer Streitwert, der Probleme hätte vom Gericht überhaupt anerkannt zu werden. Zumal ich mich schon als Sünder bekannt hatte und bereit bin, meinen Gang nach Canossa anzutreten, wenn Hamsti es will.


    Das fällt mir schon schwer genug und deswegen bitte ich Dich, erlauchter King, dass Du fortan vermeidest bei dem Thema auf meine oder Hamstis Person zu sprechen zu kommen und somit die persönliche Ebene meidest!


    Gruß!
    Al

  • Hi Alfred,


    was ist denn mit Dir los? Schlechten Tag gehabt?
    Ich wollte Dich und andere mit meinen "lauen Wörtchen" eigentlich nur vor etwas bewahren, was schnell ins Geld gehen kann.


    Zitat


    Original von Alfred:
    Von Dir, erlauchter King, würde ich gerne statt Deinen lauen Wörtchen entsprechende Gesetze sehen, die Deine Aussagen untermauern und das, ohne entlastende Passagen auszulassen. Ferner interessiert es mich jetzt mal, warum viele ihre Schätze kennzeichnen und ob das nicht doch völlig überflüssig ist!?


    Warum sind die Leute eigentlich immer zu faul, selbst im Netz zu suchen?


    Google liefert mit "Urheberrecht" als ersten Eintrag http://www.urheberrecht.org und dort nach zwei Klicks die einschlägigen Gestzestexte (gesamte Suchzeit < 30 Sekunden):


    Dort ist zu lesen:
    § 13 Anerkennung der Urheberschaft
    Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.


    Im Klartext heisst dies: Er kann seine Werke mit einem Hinweis versehen, muss es aber nicht. Geschützt ist das Werk in jedem Fall.


    Gleiches liefert auch Wikipedia.de:
    "Kennzeichnung
    Zur eindeutigen Kennzeichnung dient meist ein so genannter Copyright-Vermerk (deutsch Urheberrechtshinweis). Dieser Hinweis ist in Deutschland rechtlich nicht notwendig, d. h. aus dem Fehlen eines derartigen Hinweises kann nicht auf die Gemeinfreiheit des Werkes geschlossen werden."


    Desweiteren lesen wir:


    § 15 Allgemeines


    (1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfaßt insbesondere
    1. das Vervielfältigungsrecht (§ 16),
    2. das Verbreitungsrecht (§ 17),
    3. das Ausstellungsrecht (§ 18).
    ...


    § 16 Vervielfältigungsrecht


    (1) Das Vervielfältigungsrecht ist das Recht, Vervielfältigungsstücke des Werkes herzustellen, gleichviel ob vorübergehend oder dauerhaft, in welchem Verfahren und in welcher Zahl.


    Zitat


    Und: Ich hoffe, dass es ist Dir nicht entgangen, dass ich Hamstis Bilddokument nicht für mich beanspruche, keinen (finanziellen) Nutzen aus diesem gezogen und es nicht mehr in meinem Profil habe. Ein ziemlich geringer Streitwert, der Probleme hätte vom Gericht überhaupt anerkannt zu werden. Zumal ich mich schon als Sünder bekannt hatte und bereit bin, meinen Gang nach Canossa anzutreten, wenn Hamsti es will.


    Ob geschäftliche oder private Nutzung ist für das Vergehen selbst irrelevant und spielt nur bei der Schadensersatzhöhe eine Rolle. Ich privat mache davon lediglich mein Vorgehen gegenüber dem Verletzer abhängig: Wer meine Publikationen gewinnbringend verkauft, ohne das mit mir abzusprechen, wird sicherlich eine Abmahnung im Briefkasten vorfinden, denn dann ist von Vorsatz auszugehen.


    Beim "geringen Streitwert" wäre ich äußerst vorsichtig, wie folgendes Beispiel zeigt:
    http://www.vnr.de/vnr/unterneh…tup/praxistipp_12836.html


    Ein Zitat daraus:
    "Es ging um die Veröffentlichung eines Portraitfotos im Internet. Auf dem Bild war der Geschäftsführer einer GmbH abgebildet. Das Bild war von einem Dritten bei einem Fotografen in Auftrag gegeben worden und sollte der GmbH zu Repräsentationszwecken dienen.
    Die GmbH hatte nun das Foto ins Internet gestellt, was der Fotograf als Urheber des Bildes für unzulässig hielt und auf Basis dessen er bereits in erster Instanz einen Schadenersatzanspruch in Höhe von 1.160,00 EUR erwirkt hatte."


    Wie gesagt: Ein ganz normales Portraitfoto, nur hatte die Firma nicht die Rechte zur Veröffentlichung im Internet --> 1160 Euronen + Gerichtskosten.
    Soviel zum "geringen Streitwert" eines Bildes ...


    Zitat


    Das fällt mir schon schwer genug und deswegen bitte ich Dich, erlauchter King, dass Du fortan vermeidest bei dem Thema auf meine oder Hamstis Person zu sprechen zu kommen und somit die persönliche Ebene meidest!


    Kein Problem. Das bezog sich auch nur auf einen Satz, den Du ihm geschrieben hast:
    "Die anderen Verwünschungen waren unnötig und wenn Du noch Lust hast, dann kannst Du mich auf Tantiemen verklagen. Ich denke, Deine Aussichten stehen schlecht dabei. Die Grafik war ohne Kennzeichnung."


    Dem ist eben nicht so und niemand sollte sich da in falscher Sicherheit wiegen.


    Viele Grüße,
    Datt Kingchen :smokin:


    P.S.: Die Abmahner haben mittlerweile auch ebay entdeckt: Verwendet die ahnungslose Tante Martha beim Verkauf ihrer geblümten Tischdecken ein hübsches Foto, welches sie zufällig im Netz aufgabelte, kann es ihr passieren, dass ihr eine Abmahnung des Fotografen wegen Urheberrechtsverletzung ins Haus flattert und schon sind locker 500 Euros weg.

  • ...wenn man das mal so alles lesen tut, speziell die Sache mit dem Portraitfoto... da fällt einem echt nichts mehr zu ein, deutsches Recht und Gesetz halt

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