Hallo!
Meine alte DDR-ABE beginnt sich langsam aufzulösen! Um sie zu erhalten, will ich sie in Folie einschweissen (laminieren) lassen.
Weiß jemand ob das überhaupt zulässig ist?
mfg Dieter
Hallo!
Meine alte DDR-ABE beginnt sich langsam aufzulösen! Um sie zu erhalten, will ich sie in Folie einschweissen (laminieren) lassen.
Weiß jemand ob das überhaupt zulässig ist?
mfg Dieter
Mach's lieber nicht. Man weiß nie, auf was für Ideen die kontrollierenden Schwachköpfe im Ernstfall kommen. Eine DDR-Parkscheibe wird z.B. auch nicht mehr anerkannt (!).
Sicherer ist es, eine Kopie der ABE bzw. des Registrierscheins zu ziehen und diese mitzuführen. In diesem Fall kann einem wohl niemand verbieten, originale Dokumente verlieren zu wollen, oder?
ist natürlich misst wenn man die originale verliert aber
kopien sind doch unzulässig oder?
es heißt doch original papiere mitführen
ich hab auch noch die originale ABE und hab sie mit tesa ''eingeschweisst''
und das steuermarken heft hängt in nem bilderahmen
Deins auch ???
Ne also mein Fahrschullehrer meinte immer " De orijinal Papiere immer Zuhose im Safe lassen !!! " Nur ne Kopie mitführen meinte er immer und das mache ich auch .
Das reicht i.d.R. auch. Auf Verlangen kann man das Original ja bei der Wache zur Sichtprüfung (herrliches Wort) vorlegen.
Nun ist es schon passiert, das Ding ist laminiert!
Habe vorher bei den Grünen angerufen, die haben nichts dagegen.
Kann natürlich woanders ganz anders aussehen.
obwohl
mein vater hat gesagt das es ja keine beglaubigte kopie ist und mann ja auch die nummern austauschen kann
anscheinend geht sowas doch nicht
Oh je, da wurde aber viel Unsinn weiter oben geschrieben. Vieles davon hatten wir auch schon mal sehr ausführlich, sogar rechtlich mit §-Kauderwelsch untermauert.
Also Fakt ist, dass Fahrzeugpaiere, egal ob beim Moped die ABE (Auszug natürlich) oder beim Auto der Zulassungsschein, immer im Original mitzuführen sind. Eine Kopie reicht keinesfalls, auch dann nicht, wenn sie beglaubigt ist. Bei Mietwagen oder Vorführwagen ist es immer noch eine Unsitte, dass eine Kopie der Zulassung im Handschufach liegt. Das ist nicht zulässig und kostet im Regelfall 10€ Verwarngeld.
Das Einlaminieren halte ich nach wie vor für bedenklich. Das Papier ist im Original, so wie es ausgegeben wurde, nicht einlaminiert und in diesem Zustand muss es meiner Meinung nach auch bleiben.
Mal etwas weiter gesponnen, weil zu DDR-Zeiten technisch kaum möglich, aber damals war es möglich einen neuen Rahmen in eine vorhandene ABE einzutragen. Solche Einträge sind im laminierten Zustand unmöglich, also dürfte es wohl nicht zulässig sein.
Das muss aber jeder für sich entscheiden. Sich auflösende Papiere sind aber kein Beinbruch, man kann ja jederzeit neue beim KBA beantragen, die sind zwar etwas teurer als so eine Folie, aber in jedem Fall legal auf Dauer.;)
also,
ich habe alle meine abe´s einlaminiert, die polizei kontrolliert hier auch ziehmlich oft, und die kennen meine abe´s schon auswendig, das die aber eingeschweisst sind hat die bullerei noch nicht gestört.
also es kommt auch auf die grünen männchen an.
Ich hab das alles in meinem alten Führerschein drin stecken, da der in einer Folienhülle steckt, ist das quasi laminiert. So überdauert die ABE bestimmt nochmal 20 Jahre.
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