ABE und/oder Fahrzeugpapiere...

  • Hallo,


    ich habe grade beim stöbern dieses Bild gefunden.

    (von "Niklas")


    Meine KR51 ist Baujahr 67 und die original Papiere sehen so ähnlich aus, aber rechts steht bei mir nur wann und wo sie registriert wurde und (nicht vorhandene) Veränderungen.
    Aber nichts von einer erteilten allgemeinen Betriebserlaubnis.


    Sollte ich die dann neu machen lassen oder reicht der Polizei der alte Lappen, den ich da habe?


    Gruß,
    Hartmund

  • den nächsten Foto/Scanner seh ich erst am Sonntag.
    Meine Papiere sehen so aus wie das Bild bis auf die beschriebenen Veränderungen. Mit den ganzen Stempeln gehe ich davon aus, dass sie original sind.
    Auf der ersten Seite steht übrigens "Registrierschein für Kleinkrafträder".
    Meine Frage ist, ob ich dazu noch eine ABE vom KBA brauche oder nicht.


    MfG,
    Hartmund

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Hartmund

    den nächsten Foto/Scanner seh ich erst am Sonntag.
    Meine Papiere sehen so aus wie das Bild bis auf die beschriebenen Veränderungen. Mit den ganzen Stempeln gehe ich davon aus, dass sie original sind.
    Auf der ersten Seite steht übrigens "Registrierschein für Kleinkrafträder".
    Meine Frage ist, ob ich dazu noch eine ABE vom KBA brauche oder nicht.


    MfG,
    Hartmund


    Der Registrierschein ist die ABE, ist das keine gefälschte, ist die auch weiterhin gültig und die ABE vom KBA ist unnötig.


    MfG


    Tobias

  • Eine Zeitlang wurden mal Halteränderungen und technische Veränderungen in den Registrierschein eingetragen.
    Wahrscheinlich wurde dann der Platz zu knapp und/oder der Verwaltungsaufwand zu hoch und das fiel dann weg.


    mfg Gert

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