ABE-Frage KR51/2

  • Moin,
    Ich besitze eine KR51/2E und habe aber die komplette Zündung einer KR51/2L verbaut. Da ich nie eine ABE hatte, möchte ich diese nun beantragen. Als was melde ich jetzt die Schwalbe an? Als KR51/2L, da sie baulich dieser jetzt entspricht, oder als /2E da sie so damals gebaut wurde und es so auf dem Typenschild steht.


    Vielen Dank für eure Hilfe!


    Max

  • Also eine ABE hast du schon, dir fehlt nur der Nachweis ;). Ich würde an deiner Stelle das angeben, was auf dem Typenschild steht. Ob da jetzt eine andere Zündung drin ist, die eine andere Bezeichnung rechtfertigen würde, ist egal.

  • Nein, warum?


    Edit: Erstens ist ein Umbau auf Elektronikzündung bei der KR51/2 laut BUCH erlaubt und zweitens steht in der ABE, die du von dem KBA erhälst, nichts über die Art der Zündung. Was die Polizei interessiert, ist, ob die Angaben auf der ABE mit denen des Typenschildes übereinstimmen.

  • ... oder als /2E da sie so damals gebaut wurde und es so auf dem Typenschild steht.


    Natürlich als /E damit Du auch die richtigen Papiere bekommst.
    Zündung ist unproblematisch und die "E" hatte sowieso eine Elektronik-Zündung, deswegen heisst sie ja "E".


    Gruss von Frank

  • Natürlich als /E damit Du auch die richtigen Papiere bekommst.
    Zündung ist unproblematisch und die "E" hatte sowieso eine Elektronik-Zündung, deswegen heisst sie ja "E".


    Gruss von Frank


    Die Bezeichnung ist auf jeden Fall verwirrend. Weiß jemand was E genau bedeutet hat? Extra, Extended? N wahrscheinlich "Normal" und L natürlich Luxus.
    N=3 Gänge, Reibungsdämpfer, 25W Unterbrecherzündung
    E=4 Gänge, Hydraulikdämpfer, 25W Unterbrecherzündung
    L=4 Gänge, Hydraulikdämpfer, 35 Elektronikzündung (meine :D )

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