Tach zusammen,
Frohe Botschaft ! Meine Anfrage bei Heidenau bezüglich einer Freigabe der 80/80-16 M/C C46 J Reinf. K66 (Winterreifen) auf Felgen 1.50-2.15 x 16 wurde heute beantwortet.
In den Händen halte ich nun eine
"Bescheinigung über die Verwendung von Alternativreifen für Krafträder"
mit Stempel und Unterschrift, die m.E. einer ABE gleichkommt. Sie bezieht sich auf eine KR51/2N, von der ich eine Kopie der (neu beantragten) Betriebserlaubnis hingefaxt hatte. Inwieweit man das auch für andere Schwalben verwenden kann, weiß ich nicht. Ggf. Rücksprache mit Heidenau bzw. selbst eine Betriebserlaubnis vom Möp hinfaxen.
Es sind keine weiteren Auflagen eingetragen, die Bescheinigung gilt auch für Winterreifenausführung (gibt's die K66 auch als Sommerreifen ??) und eine Tachoangleichung muß beachtet werden (die Reifen haben einen etwas kleineren Durchmesser, von daher wird der Tacho etwas zuviel anzeigen).
Nächste Woche scanne ich das Teil und stelle hier einen Link zum pdf-Dokument ein.
Gruß Harald