ABE und mehr!!!!!

  • Moinsen,


    ich hab ma viele fragen über ABE`s und so:


    ich hab für meine simme beim kauf ein TÜV gutachten mit bekommen, das offensichtlich im jahr 1993 ausgestellt wurde.
    Jetzt sagte mir ein "netter" polizist, das genannte jahr seie übereinstimment mit dem baujahr!
    obwohl ich ihm meinen Rahmen mit dem Typenschild zeigte wo baujahr 85 draufsteht hat er nich von seinem "glauben" abgeschworen!


    gottseidank hab ich mir vor kurzem eine ABE von der KBA bestellt (die ich bei der kontrolle nicht dabei hatte, sondern nur das gutachten).


    jetzt meinwe frage:
    -zählt das Datum der Ausstellung des Gutachtens als Baujahr?


    _was ist mehr"wert"?ABE oder Tüv gutachten?



    ein weiters problem ist das die simme wenn sie Baujahr 93 wär nich mehr unter die60Km/h erlaubnis passen würde(rein rechtlich)
    das bedeutet für mich:fahren ohne Faherlaubnis!!!!!
    siehe: Viva Deutschland



    man sieht und überholt sich


    Jesse James

    • Offizieller Beitrag

    Der "nette Polizist" hat leider keine Ahnung. Denn das Jahr des TÜV-Gutachtens ist in keinem Fall identisch mit dem Baujahr. Wär ja auch bei ner Schwalbe ziemlich sinnfrei, da sie nur bis 1986 gebaut wurde.


    Daher: Moped vor 1992 in Verkehr gekommen (wer will dir das Gegenteil beweisen? ), fällt unter alte Regelung, fertig.


    MfG
    Ralf


    P.S.: Ich würd ja fast sagen, wirf das TÜV-Gutachten weg, wenn du ne ABE vom KBA hast. Dann stünde auch das Jahr 1993 nich mehr im Raum und du wärst aus dem Schneider. Aber die Polzei hat ja nun anscheinend schon Kenntnis von dem Wisch, so dass es schlecht wäre, wenn der plötzlich nich mehr da sein sollte.

    Disclaimer: Beiträge können Ironie und unsichtbare Smileys enthalten.

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