• Ich habe mir eine S51 gekauft, möchte aber den M53/2 KF (habe hierbei mehr Erfahrung) verbauen. Jetzt hab ich gelesen, dass der Motor fahrzeuggebunden ist, demnach müsste ich die Betriebserlaubnis für eine S50 beantragen, dem steht allerdings der S51-Rahmen gegenüber.
    Hat einer diesbezüglich schon einmal Erfahrung gemacht oder weiß jemand, ob es für diesen Umstand eine rechtskonforme Lösung gibt?


    Gruß Marcel

    Nen schönen Gruß aus der Kurmark wünscht Marcel

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Marcel,


    hast Du das Buch von Erhard Werner " Simson Ratgeber S50, S51, ...."?
    Dort sind ab Seite 243 die zulässigen Umbauten aufgeführt.
    S50 Motor in S51 Rahmen kommt nicht vor, vermutlich aber nur, weil Du der Erste bist, der das vor hat. ;)
    Andersrum ist nach dem Buch nämlich zulässig, also M5x1-Motor in S50-Rahmen.


    Nach diesem Buch sind die zulässigen Umbauten bei sachgemässer Ausführung nicht vorstellungspflichtig.


    Peter

  • Leider habe ich "nur" das Schwalbe-Buch.
    Ich danke vielmals, ich komme dann Samstag zur Buchbesprechung ins Dichterstübchen nach Wolfenbüttel.

    Nen schönen Gruß aus der Kurmark wünscht Marcel

    • Offizieller Beitrag

    S50 Motor in S51 Rahmen kommt nicht vor, vermutlich aber nur, weil Du der Erste bist, der das vor hat. ;)
    Andersrum ist nach dem Buch nämlich zulässig, also M5x1-Motor in S50-Rahmen.


    So herum würde das ja auch als "Modernisierung" durchgehen, was man beim hier geplanten Umbau eher nicht sagen kann. Daher halte ich den Rückschluss "Wenn es so erlaubt ist, dann auch andersrum" für nicht zulässig. Ich glaub, das hatten wir mit ähnlichem Ergebnis schonmal hier diskutiert.


    Beste Grüße
    Ralf

  • Und ich würde sagen:


    1199 "Mann" wächst mit seinen Aufgaben. Der Motor funktioniert genauso mit Sprit und Öl ... Ist wartungsfreundlicher was manche Sachen betrifft.


    Also stelle dich der Herausforderung ... Schakka du schaffst das

  • Zitat

    Schakka du schaffst das


    Ne Tschapka (oder auch Uschanka) habe ich meiner Freundin gekauft. Für mich gab es dagegen inzwischen 4 Reservemotoren, somit ist es v.a. eine Ersatzteilfrage.
    Aber da es zur S51 einen defekten M541 (mein 1.) dazu gab, bin ich natürlich brennend interessiert, dem Defekt auf die Schliche zu kommen.
    Also, Chakka!

    Nen schönen Gruß aus der Kurmark wünscht Marcel

  • Nach diesem Buch sind die zulässigen Umbauten bei sachgemässer Ausführung nicht vorstellungspflichtig.



    ... wobei das schon zu DDR Zeiten und erst recht heute (§ 19 StVZO) sachlich falsch war/ist. Solche Motorenumbauten musste man damals bei der Volkspolizei vorführen, und heute ist eine Abnahme nach § 19/2 durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen und eine Neuerteilung der Betriebserlaubnis durch die Zulassungsstelle nötig


    Herr Werner sollte sein Buch mal auf den rechtlich richtigen Stand bringen. Und vor Gericht würde man mit der Begründung "Im Werne Buch stehts aber anders" auch nur ein müdes Lächeln (oder ein lautes Lachen, je nach Staatsanwalt) ernten.


    Gruss von Frank

  • Im "Ich fahre ein Kleinkraftrad" von 1981 steht es aber auch genauso drin, daß eine Vorstellung bei der VP nicht nötig ist.
    Ich glaube nicht, daß das "Autorenkollektiv" vorsätzlich Lügen verbreitet hat.
    Mit heute kann man das nicht vergleichen es herrscht ja eine viel massivere Bürokratie als dazumal.


    mfg gert

  • Im "Ich fahre ein Kleinkraftrad" von 1981 steht es aber auch genauso drin, daß eine Vorstellung bei der VP nicht nötig ist.


    Hallo Gert,


    im werksseitig von Simson herausgegebenen Umrüstkatalog* steht drinne, das die Umbauten zwar werksseitig freigegeben waren, eine Vorstellung beim VP Sachverständigen durchaus notwendig war, und das entspricht auch genau der damaligen Rechtslage in der DDR (siehe StVZO DDR + Nebenvorschriften). Alles andere entstammte wohl eher dem Wunschträumen der Autoren.


    Im Vergleich zu heute herrschte damals eine viel massivere Bürokratie als jetzt: sogar Umlackierungen mussten in der ehm. DDR vorgeführt und eingetragen werden.


    Gruss von Frank


    *Zitate aus dem Umrüstkatalog:


    "Die in Übereinstimmung mit der KTA und den Organen der Verkehrspolizei nachfolgend aufgeführten zulässigen Veränderungen sind zur Erteilung einer Betriebserlaubnis dem jeweiligen Kraftfahrzeugsachverständigen der VP bekanntzugeben. "


    "21.9. jede technische Änderung am Fahrzeug, auch Umlackierungen, sind der zuständigen Zulassungsstelle der VP innerhalb von 10 Tagen zu melden."

    "Früher war mehr Lambretta..."

    Einmal editiert, zuletzt von hallo-stege () aus folgendem Grund: Zitate Umrüstkatalog eingefügt

  • PS: das deutsche Recht ist sogar noch ziemlich liberal, in Dänemark z.B. sind technische Änderungen an KFZ mangels Rechtsgrundlage überhaupt nicht legalisierbar, und illegale Fahrzeuge werden dort derweilen auf Anweisung der Polizei einfach verschrottet ...

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