• Hallo,


    so langsam habe ich verstanden, dass man einen BING Vergaser nicht legal an einer KR51/1 fahren darf. Komischerweise gibt es aber hin und wieder Beiträge in denen man lesen kann, das Leute den BING vergaser eingetragen bekommen haben. 2. Problem: VAPE auch eine Vape muss man eintragen lassen.


    wenn ich nun meine Schwalbe wieder komplett aufgebaut habe, dann möchte ich eigentlich auch alles so eingertagen haben, wie es sein soll.
    Einen TÜV -Stützpunkt habe ich nun auch schon ausfindig gemacht. Nur habe ich so meine Zweifel: wenn ich da putzmunter mit meiner schwalbe angefahren komme, und den sage: "hallo meine schwalbe hat keine Gültige ABE! Machen sie was!" Können die mir dann ans bein pissen, wegen dem Weg, den ich bis dahin zurückgelegt habe!?


    und nochwas: wenn die meinen, das man den BING Vergaser NICHT eintragen lassen kann, was mach ich dann? Setz ich mich auf die Schwalbe und donner davon? oder rennen die dann hiner mir her, weil ich keine gültige ABE habe und somit garnicht fahren darf??


    Bitte helft mir!


    Grüße aus Weimar

  • 1. Vorher vorbei fahren.


    Sagen du hast hier die Schwalbe ( Photo mitnehmen )


    die würdest du gerne aufbauen und mit ner neuen Lichtmaschine bewaffnen und nem anderen Gaser. Für den Gaser gibts nen Gutachten dass er mit anderen Simsonmodellen läuft aber deine ist leider nicht gelistet.


    Und dann fragste nett:


    Würden sie mir das eintragen nach ner Fahrprobe / CO Messung iim Leerlauf ;)

  • Immer mit der Ruhe .
    Wenn du einen Termin beim Tüv hast (also anrufen) ist alles gut. Dann kannst du
    nachweisen im fall der fälle das du es abnehmen hast lassen wollen.


    So kannst du legal mit einem umgebauten FZ zum Tüv und vom Tüv weg ohne schwierigkeiten.

    Wer schneller schraubt steht länger in der Werkstatt.

  • Ich würde empfehlen, vorher mit der Tüvstelle zu sprechen. Am besten mit Unterlagen (je mehr, desto besser) hingehen und den Tüvmann davon überzeugen, dass es nur eine Formsache ist. Wenn er sich einverstanden erklärt, dann einfach einen Termin vereinbaren und billig abnehmen lassen. Wenn der Tüvmann sich querstellt, oder eine großartige und teuere Abnahme vorhat, dann einfach bei der nächsten Tüvstelle oder der Konkurenz (DEKRA) nachfragen.


    Ich war erst kürzlich wieder beim Tüv, um wegen meinem Umbau der Schwalbe (MZ-Trommelbremse vorne) nachzufragen. Habe dem sypatischen Tüvmann kurz den Plan geschildert und sein ok geholt. Er sagte nur: Wenn´s besser bremst, ist es in Ordnung :D

  • Jetzt wo MZA den Alleinvertrieb der VAPE für Simson-Motoren hat, habe ich neulich dort nachgefragt, bevor die nächsten beiden Umrüstungen hier bei uns anstehen.



    Antwort kam prompt:


    Zitat von MZA

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Umbau auf Vape.
    Mit dieser Neuerung müssen Sie nichts weiter beachten was die ABE o.ä. angeht.
    Allzeit gute Fahrt...
    Ihr MZA Team


    Meine zweite Anfrage bei AKF bekam die gleiche Antwort, nämlich "MZA sagt, nichts einzutragen, einfach anbauen und gut."



    Trotzdem mit dem Prüfer drüber sprechen schadet natürlich nicht - und wenn etwas eingetragen wird, was gar nicht eingetragen werden muss, erst recht nicht :D


    Wir werden demnächst genau das machen - die ganze Kollektion einfach mal vorfahren und hören, was der Prüfer dazu sagt.


    Dazu nehmen wir meine schon umgebaute KR51/1S, eine weitere KR51/1S mit Original-Elektrik, jeweils eine Originalzündung und einen VAPE-Bausatz im Karton, Einbauanleitung, alle Dokumente und Zeichnungen von VAPE, Kabelpläne von net-harry, DAS BUCH, und was uns noch so alles einfällt.


    Vorbereitet ist das alles schon, wir warten aber noch, bis es nicht mehr so kalt ist, nicht dass der Prüfer schon vom draußen rumstehen schlechte Laune kriegt.

  • Ich bin mit der eingebauten Vape beim TÜV Rheinland gewesen, und von denen habe ich auch die Auskunft bekommen. Das die Vape nicht eingetragen werden muss.

  • Ich war mit einer KR51/2 ( ist nicht mehr in mein Besitz) beim Tüv.
    Schriftlich habe ich auch nichts, und von KBA habe ich diesbezüglich auch nichts schriftlich bekommen.

  • Naja, soooo schlimm finde ich das jetzt nicht. In meiner Schwalbe ist auch ein Bing und eine Vape. Eingetragen ist beides nicht :oops: Unruhigen Schlaf habe ich ehrlich gesagt deswegen nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Wie die für die Beleuchtung notwendige Spannung erzeugt wird, ist egal. Wenn du lustig bist, kannst du dir auch einen Sklaven auf den Sattel festschnallen, der eine Handkurbel dreht.
    Wichtig ist nur, dass die verbauten Beleuchtungseinrichtungen ein E-Prüfzeichen besitzen (Wellenlinie) und mit den dafür vorgesehenen Glühlampen versehen sind.


    MfG,
    Richard

  • Ja, ich habe auch mit zwei Leuten von MZA persönlich gesprochen und sie versicherten mir, man müsse die nicht eintragen.
    Kann man sich im Zweifelsfall auf deren Aussagen berufen?

  • Zitat von Pirazzi

    Ja, ich habe auch mit zwei Leuten von MZA persönlich gesprochen und sie versicherten mir, man müsse die nicht eintragen.
    Kann man sich im Zweifelsfall auf deren Aussagen berufen?


    Was in Ausübung der Tätigkeit bei einer Firma geäußert wird, zählt als Äußerung der Firma.


    Im E-Mail-Verkehr: Wenn Firmenanschrift und die rechtsnotwendigen Angaben (HRB-Nummer, Geschäftsführer usw.) drunterstehen, ist's eine Firmenaussage, kein Privatgespräch.


    O.g. Antwort von MZA zu meiner VAPE-Anfrage kam in dieser Form.


    Auch was der Prüfer von TÜV, DEKRA oder wem auch immer in Ausübung seiner Tätigkeit von sich gibt, gilt als amtlich.


    Private Meinungen dagegen sind wertfrei.

  • Nein.


    Jeder Fahrer eines Fahrzeuges ist für sich selbst verantwortlich.


    Wenns Ärger gibt gibts Ärger und DU bist dran.


    Du kannst dann aber versuchen MZA wiederrum zu verklagen.


    Direkt weiterleiten kannste den Ärger nicht

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