Moin zusammen
Mir platzt bald der Kragen. Seit einem Jahr verusche ich, eine BMW R80 G/S (Bj. '90) mit 25kW hier in der Schweiz zuzulassen. Vergeblich:
Ich habe die Drossel für 25kW bei Alphatechnik in Deutschland gekauft. Zwei kleine Metallscheiben (Ansaugblenden) für 150€. Das Teilegutachten muss ja schliesslich auch bezahlt werden, keine Frage.
Allerdings wurde mir beim Kauf versichert, die Teile seien in der Schweiz homologiert, bzw. Bemühungen seien in Gang. Ausserdem seien im Teilegutachten alle nötigen Informationen.
Nö, im Teilegutachten steht nur:
Leistungsmessung in Anlehnung nach DIN 70020 Teil 6
Höchstgeschwindigkeit gemäss Richtlinie §30a StVZO
Abgasverhalten prüfpflichtiger Fahrzeuge gemäss §47(7) StVZO
Geräuschverhalten gemäss RREG 78/1015/EWG in der derzeit gültigen Fassung
Funktionsprüfung im Fahrversuch
Das bringt mir als Schweizer natürlich recht wenig. Ich bräuchte Lärm- und Abgasnachweise. Meine Frage:
Da Lärm und Abgas geprüft worden sind, müssten doch Messprotokolle vorhanden sein? Richtig? Die müsste man doch bekommen können, oder nicht?
Beim TüV angerufen habe ich schon (ein kleines Abenteuer weil der Mann vom TüV meinen schönen schweizer Akzent kaum versteht), die dürfen aber ohne Genehmigung von AlphaTechnik nichts rausrücken.
Alphatechnik verweist immer an meinen Händler in Deutschland (habe die Drossel bei einem deutschen Fachhändler gekauft). Der bekommt aber von AlphaTechnik keine weiteren Dokumente, weil angeblich alles im Teilegutachten vorhanden ist.
Dann wurde ich an den schweizer Händler verwiesen der diese Teile vertreibt. Der war bisher auch keine grosse Hilfe.
Nun habe ich wieder mal Alphatechnik angeschrieben. Hier die Antwort:
"die oben genannte Umrüstung wurde am 14.06.2011 an einen deutschen Zweirad-Fachbetrieb ausgeliefert. Dazu wurden sämtliche Unterlagen beigestellt, die für eine Eintragung notwendig sind. Bitte entnehmen Sie die Daten aus den gelieferten Teilegutachten. Sollten Sie eine Zweitschrift des Teilegutachtens benötigen, so kann Ihnen unser Verkauf die Unterlagen gegen eine Unkostenbeteiligung von 20 Euro zukommen lassen, wenn eine Verlustbescheinigung vorliegt."
Wieder SEHR SEHR SEHR NÜTZLICH, DANKE FÜR DIESE NÜTZLICHE ANTWORT!!!!
Hat jemand eine Idee? Schwarzfahren ist auf die Dauer auch keine Idee (mache ich natürlich nicht) Ist fast noch ärgerlicher, weil es nur 8kW mehr sind (vom Leistungsgewicht her dürfte ich sie übrigends fahren, die hat nur 0.16kW/kg Leergewicht).
Gruss
Dani
EDIT: Auch ja, ist unter den Forenmitgliedern jemand vom TüV?