Anhänger ohne licht?

  • Mahlzeit!
    Ich fahr eine KR51/2 L, mit Anhängerpuplpung dran. Bei mir fehlt allerdings ein Stecker für die Beleuchtung des Anhängers. Darf ich trotzdem mit Ahnhänger fahren, oder muß ich mir erst noch einen Stecker besorgen? Eigentlich dürfte es dorch erst mit beleuchtung rechtens sein, wegen verdecken des Bremslichtes durch den Anhänger, oder gibt es da Sonderregelungen?

    • Offizieller Beitrag

    Von Rechts wegen muss der Anhänger eine Beleuchtung aufweisen.


    Allerdings: Wo kein Kläger, da kein Richter. Hier bei mir auf dem Land (im tiefsten Osten noch dazu ;) ) beispielsweise schert es auch keinen, wenn man mit dem selbstgebastelten Anhänger durch die Gegend schaukelt... Das is aber rechtlich schon mehr als nur Grauzone.


    MfG
    Ralf

  • Nun gut ich wohn in Berlin! und da gibt es machmal kontrollen rein für simson- und andere oldtimer- mopeds
    Das hat mich nur mal interessiert, weil was nützt eine Kupplung ohne Stecker?!
    Da werd ich mir wohl mal einen besorgen müssen. Da gibts hier ja schon links


  • Illegal als admin unterwegs ! Und einen selbstgebastelten Anhänger ! Pfui. Laß dich bloß nicht im Schwalbennest erwischen, da stehen alle nur auf O R I G I N A L !!!


    2 taktigen
    Warze

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Al-minator:

    Illegal als admin unterwegs ! Und einen selbstgebastelten Anhänger ! Pfui. Laß dich bloß nicht im Schwalbennest erwischen, da stehen alle nur auf O R I G I N A L !!!


    2 taktigen
    Warze

    man != ich


    Wer lesen kann, ist klar im Vorteil...


    Und lass den Scheiss.


    MfG
    Ralf

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