Also, ich habe mal nachgegrübelt: für ein PKW sind die Anhängerzugvorichtungen zwar nicht mehr Eintragspflichtig, aber eine ABE muß nun mitgeführt werden. Beim Moped sollte es egal sein, aber ist es nicht. Für die AHZ fürn Roller SR50 gab es mal Papiere bei der KTA, aber meistes kein ABE-Nachweiß beim Rollerbesitzer. Also fährt er auch mit einer orginalen AHZ illegal rum, weil eben der Nachweis fehlt. Sich einfach auf die Anhängelasten zu berufen, ist auch so eine Sache, denn KFZ ohne AHZ bekommen die Anhängelasten so oder so eingetragen.
Da der vorbildliche Mopedfahrer mit einem vorbildlich ausgestatteten Mopedanhänger und dazugehörigen Hängerpapieren unterwegs ist, sollte es doch sicher möglich sein, eine ABE auch für die AHZ bekommen zu können. Dem Frank, also Hallo Stege kann ich zumintest für den Roller einen Prüfbericht zukommen lassen. Damit sollte der obersten Rennleitung wenigstens erst mal die legalität der AHZ nachzuweisen möglich sein.