Anregung zu Kindersitze etc.

  • Ich habe folgende Anregung:


    Um Probleme mit der Ordnungsmacht zu vermeiden könnte man evtl. hier im Nest Kopien z.B. als PDF, von Betriebserlaubnis Kindersitzen, AHK, Mopedanhänger, nicht von Fahrzeugen !!!!!!!! einstellen.
    Das waren eigentlich nur formlose Beipackzettel dazu gewesen.
    Wo die KTA Nr. vermerkt wurde und evtl. Auflagen und Anbauanleitung.


    In der Regel haben ja alle originale Zubehörteile eine KTA Nr. eingeschlagen, aber die wenigsten haben den Zettel dazu.
    Den laut Einigungsvertrag dürfen die weiter benutzt werden.


    Kann evtl. die vom S50 S51 S70 Kisi beisteuern, wenn ich sie mal finde. :wink:


    Nur so ne Idee.


    Gruß
    schrauberwelt

  • Hier steht immerhin schonmal die Typschein-Nummer 667 bei der früheren KTA-Leitstelle Dresden und die Montageanleitung für den Kindersitz der Schwalbe.


    Zitat: Dieser Kindersitz ist zugelassen mit Typschein Nr 667 der KTA-Leitstelle Dresden.
    Der Sitz ist zugelassen für eine Höchstbelastung von 20 kg für Kinder bis zu vollendeten 6. Lebensjahr.
    Bei Anbau der Kindersitzes ist das Mitführen eines Anhängers ausgeschlossen.
    Bei der Benutzung des Kindersitzes darf de zulässige Achslast und die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeuges nicht überschritten werden.

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