Anschließen des tachos

  • Hallo,
    wollt euch mal fragen wie man den tacho bei ner Kr51/2 anschließt bzw. woran es liegen kann wenn die blinker nicht funktionieren (ausser an der eventl. defekten glühbirne)
    ist ein lenkradschloß bzw. sitzbankschloß zwangsläufig notwendig?
    gruß

  • Die Tachowelle wird in der dafür vorgesehenen Buchse im Gehäuse über dem Antriebsritzel eingesteckt und fixiert. Lenkradschloß und Sitzbankschloss sind natürlich keine Teile ohne die Du nicht fahren kannst. Sie erhöhen aber die Sicherheit für deinen Vogel. Und ob ich auf ner nicht richtig festen Sitzbank so gern fahren würde weiss ich auch nicht;)

  • Moin!
    Also der Tacho wird durch ein Tachowelle angetrieben, die unten an der rechten seite des Motors angeschlossen wird und dann oben am Tacho angeschlossen wird. Wenn die Blinker nicht funktionieren, dann ist wahrscheinlich deine Batterie leer oder hin. Oder der Blinkgeber ist kaputt. ich würde aber als erstes nach der Batterie gucken! Lenkrad- bzw. Sitzbankschloss ist ansichtssache. Ich habe beides und möchte auch nicht mehr ohne herumfahren.
    Mfg Enno

  • Ähm tachobeleuchtung? Am zündschloss, ist extra eine halterung
    (auser du ´hast dir ein neues gekauft).
    ja die ollen blinker, batterie ist ok?
    schalter auch? den kann man mal komplett zerlegen und renigen.
    die alten kabel würde ich auch rauswerfen.
    dann kanns noch am blinkgeber liegen, an den kabeln am zündschloss.
    kauf idr mal nen messgerät wenn nicht vorhanden.
    lenkradschloss ist schon wichtig aber wenn das knieblech mit den
    jahren schon so verzogen ist das du eh nicht ran kommst lass es,
    ich deine entscheidung.
    sitzbank schloss würde ich auf jeden fall einbauen.

    Wer schneller schraubt steht länger in der Werkstatt.

  • stark, ich dank euch schonmal für eure antowrten, werd mir jetzt erst mal ne neue baterrie holen und dann weiterschaun, bei eventl. fragen richte ich mich dann wieder an euch ;>
    MFG Schwalbenfan

  • nochmal zu den beiden Schlössern:


    das Nichtvorhandensein eines Lenkradschlosses, kann dir einen Mängelschein einbringen, da du nicht in der Lage seiest dein Moped gegen Missbrauch zu sichern, so geschehen bei einer TÜV-Überprüfung eines Stares wo dieser Punkt auf dem Mängelschein stand


    das Nichtvorhandensein eines Sitzbankschlosses kann dir ebenfalls einen Mängelschein einbringen, da nach Ansicht verschiedener Grüner dieses notwendig sei, die Sitzbank gegen Verschiebungen und Afklappen während der Fahrt zu sichern und somit für die Verkehrssicherheit unabdingbar sein, auch schon auf 'nem Mängelschein gesehen, wobei mir immer noch nicht klar ist, wie die Sitzbank aufklappen soll, wenn einer draufsitzt :))


    aber man weiss ja im allgemeinen, was einem Diskussionen mit einem rechthaberischen Staatbeamten einbringen


    also meine Empfehlung: bring die beiden Schlösser an und gut ist, ob du sie dann benutzt bleibt dir vorbehalten

  • Ja, jede Schwalbe hat normalerweise eine Tachobeleuchtung, die mit am Zündschloß angebracht ist. Wenn die nicht leuchtet, dann brennt dir langsam bestimmt auch bald das Rücklicht durch, weil das dann auf Dauer etwas zuviel Strom abbekommt.


    Zum Lenkerschloß: Laut Gesetz (StVZO) ist nur eine Vorrichtung zur Sicherung gegen unbefugtes Benutzen des Fahrzeuges vorgeschrieben. Statt des Lenkerschlosses reicht daher auch ein Stahlbügel- oder einfaches Fahrradschloß oder gar eine Kette mit Vorhängeschloß, die aber dann beim Betrieb des Moped stets mitgeführt werden muß. Sonst gibt es bei einer Kontrolle leider Buß- oder Ordnungsgeld.


    Die Sitzbank muß auch fest arretiert sein. Das muß aber nicht unbedingt durch das Sitzbankschloß passieren, was jedoch praktischerweise das Günstigste wäre. Man kann die Sitzbank auch irgendwie anders festschrauben. Nur fest muß sie halt sein und darf nicht während der Fahrt locker oder aufklappbar sein.


    Fragt ruhig, ihr sollt ja was lernen. :)


    Ich kenn mich aus! :smokin:

  • Zitat


    Original von Dummschwaetzer:
    Zum Lenkerschloß: Laut Gesetz (StVZO) ist nur eine Vorrichtung zur Sicherung gegen unbefugtes Benutzen des Fahrzeuges vorgeschrieben. Statt des Lenkerschlosses reicht daher auch ein Stahlbügel- oder einfaches Fahrradschloß oder gar eine Kette mit Vorhängeschloß, die aber dann beim Betrieb des Moped stets mitgeführt werden muß. Sonst gibt es bei einer Kontrolle leider Buß- oder Ordnungsgeld.



    öhm um den gesamten Vorgang zu erklären:


    bei dem kontrolliertem Vogel hadelte es sich um einen Star, das Lenkradschloss konnte bei Betrieb nicht drin sein, sondern befand sich am Schlüsselbund, zusammen mit dem Zündschlüssel ;)
    desweiteren befand sich ein ZWEITES Schloss am Gepäckträger, der dazugehörige Schlüssel ebenfalls am Bund


    trotzdem wurde das fehlen des Lenkradschlosses bemängelt,


    eine anschließende Diskussion brachte dann zwar Klarheit, aber es stand erstmal auf dem Mängelschein mit drauf


    und zur Sitzbank: wenn die ordenlich am Scharnier festgeschraub und sämtliche Gummipuffer dran sind ist die Sitzbank auch fest arretiert, nur halt Aufklappbar, was bei der Fahrt ja nicht möglich ist, da einer draufsitzt ;)

  • Zitat


    Original von Charles:
    trotzdem wurde das fehlen des Lenkradschlosses bemängelt,


    eine anschließende Diskussion brachte dann zwar Klarheit, aber es stand erstmal auf dem Mängelschein mit drauf


    Dann hat der Polizist da wohl einfach seine eigenen Regeln gemacht. :rolleyes:
    Wahrscheinlich war der aber einfach nur zu blöd, was schon mal vorkommen soll :D, oder er hat auf der Polizeischule da gerade gepennt oder gefehlt.
    Da darf man sich natürlich von solchen Kaspern nicht ans Bein pissen lassen. Kannst zwar im Moment gegen die Dummheit selten was machen, aber dafür freut sich hinterher dein Rechtsanwalt, weil er dir da ja sehr schnell helfen kann (und natürlich über sein leichtverdientes Geld :D)


    Zitat


    Original von Charles:
    und zur Sitzbank: wenn die ordenlich am Scharnier festgeschraub und sämtliche Gummipuffer dran sind ist die Sitzbank auch fest arretiert, nur halt Aufklappbar, was bei der Fahrt ja nicht möglich ist, da einer draufsitzt ;)


    Die Sitzbank muß leider richtig fest arretiert sein, das heißt sie darf sich also auch nicht während der Fahrt aufklappen lassen.


    Ich kenn mich aus ! :smokin:

  • Ja wenn aber nur die Schlösser auf dem Mängelschein stehen und keine weiteren Mängel wie unzureichende Bremswirkung noch mit im Prüfprotokoll stehen.


    Glaub mir ick kenn den Mängelschein, ick kenn mich da auch aus, ick stand sogar bei der Sicherstellung daneben und habe versucht die Bullen umzustimmen, das sie nur ein Mängelschein ausstellen (wäre weitaus billiger gewesen und hätte keine 3Punkte gegeben). Ich habe den Starbesitzer geraten die Bremse schnell, ohne das die Bullen das merken, stärker einzustellen, sprich an der Stellschraube zu dehnen, dann hatte das gepasst. Bloß der Besitzer hatte nicht den Arsch in der Hose. Und man konnte noch gut nachstellen und die Bremse war gut nur den Griff konnte man zu weit durchziehen. Leider war auch der Lenkanschlag defekt und die Lache schnell mit einen Hammer und Meisel gerade kloppen ist auch schlecht wenn die Grünfinken daneben stehen.


    Glaub mir, Ick kenn mich da auch aus, und wiss auf was die Berliner Bullen bemängeln.

    Berlin hat nach 18 Jahren wieder eine Grenze!! Es lebe die EU

  • Na ja, wenn das Lenkerschloß fehlt, dann muß eben stets ein Fahrrad- oder Stahlbügelschloß am Gepäckträger oder im Rucksack mitgeführt werden.
    Das Gesetz verlangt lediglich eine Vorrichtung zur Sicherung gegen unbefugtes Benutzen. Da steht nix von "Lenkerschloß". Aber ein mitgeführtes Bügel- oder Fahrradschloß ist ja wohl zweifelsfrei eine solche Vorrichtung.


    Ich kenn mich aus! :smokin:

  • Das mag ja richtig sein, wenn das der einigste Mangel ist den sie vorwerfen, lecken sich natürlich die Anwälte die Hände. Aber wenn andere Mängel mit dabei sind, macht es kein Sinn sich nur wegen der Schlösser zu streiten, das lässt die Sache auch nicht besser ausgehen. Wenn Mängel an Bremsen, Lenkung, Fahrwerk sind, ist es sehr schwer das Gegenteil zu beweisen. Da muss man einen gewitzten Anwalt haben, der schaut ob die Gutachter alles nach den Richtlienen überprüft haben und ob richtige Prüfprotokolle vorliegen.

    Berlin hat nach 18 Jahren wieder eine Grenze!! Es lebe die EU

  • Da hast du natürlich Recht.
    Wenn der Gendarm dir unbedingt was Böses will, dann wird er solange am Moped rumsuchen, bis er was gefunden hat, womit er dich dann bei den Eiern packen kann. Aber das sollte dann natürlich auch Hand und Fuß haben, sonst freut sich tatsächlich der Rechtsanwalt.


    Übrigens, wenn man den Eindruck hat, daß einem in solch einer Situation Unrecht geschieht, dann sollte man sich den Dienstausweis des Polizisten zeigen lassen bzw. seine Dienstnummer notieren und wenn möglich, unbedingt gleich vor Ort irgendwelche Zeugen suchen (Kumpel oder alten Opa ansprechen). Oder auch mit dem Handy gleich vor Ort ein Beweisfoto vom angeblichen "Mangel" am Moped machen (am besten gleich noch mit den Grünfinken im Hintergrund :D). Dann hat man es hinterher im Zweifel einfacher etwas klarzustellen oder zu beweisen.


    Sollte der Vorwurf allerdings tatsächlich berechtigt sein (z.B. Reifen abgefahren oder sonstwas...), dann sollte man natürlich besser die Fresse halten, sich reumütig und einsichtig zeigen und nicht den großen Max spielen.


    Ich kenn mich aus! :smokin:

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