Autoclub "ES-Club" --> Betrug?

  • Hallo Leute!


    Ein Kumpel von mir war vor ein paar Wochen auf dem BWM Treffen bei Luckau (MZA). Dort wurde ihm angeboten, einen "Antrag" für eine Mitgliedschaft im ES-Club auszufüllen. Angeblich wäre dieser Partner der ARAG. Ihm wurde versprochen, das man nur durch das Ausfüllen dieses Antrags Vergünstigungen beim Kauf von Tuningteilen bekommen könnte.
    Die nette Dame am Stand erklärte, dass innerhalb von 2 Wochen angerufen wird um sich dann entgültig für oder gegen eine Mitgliedschaft zu entscheiden. Leider kam dieser Anruf niemals. Und war anscheinend auch nicht geplant. Aber 3 Wochen später wurde ihm die Mitgliedschaft im ES-Club bestätigt. Und er soll nun 48 ? Eintrittsgebür + 96 ? jährlichen Beitrag zahlen...


    Nun meine Frage: Lässt sich da noch was rückgängig machen?


    - Das Unterschriebene Blatt ist lediglich ein Antrag und kein Vertrag auf Mitgliedschaft.
    - Einen Vertrag gibt es bis jetzt noch nicht
    - Leider hat mein Kumpel die Wiederrufsbelehrung (Kündigung innerhalb 2 Wochen) unterschrieben. Diese Zeit ist abgelaufen.


    Eines ist aber komisch: Links auf diesem Zettel waren drei Optionen die man ankreuzen konnte. "Mitgliedschaft", "Mitgliedschaft Gold" und eine Zusatzversicherung für den Straßenverkehr. Es gab dort ein kleines Feld in das ein Kreuz gemacht werden musste. Keins war angekreuzt. Nur die beiden letzten Optionen waren riesengroß durchgestrichen. Ist das so überhaupt gültig?


    Abgesehen davon ob hier nun noch was zu retten ist, ich möchte ausdrücklich vor diesem ES-Club warnen. Man bekommt für die 96 ? pro Jahr nichts geboten, außer irgendwelche Vergünstigungen bei Bestellungen die man (haha!) beim ES-Club aufgeben kann. Erst durch die Verkehrszusatzversicherung (kostet 25 ?) hat man einen ähnlichen Schutz im Verkehr wie beim ADAC oder AVD. Und das ist letztlich zu teuer!! X(


    Bitte helft!

  • Hi Bender,
    Dein Kumpel hat ein echtes Prob.
    Ein Vertrag ist eine "beidseitige Willenserklärung" diese kann mündlich und auch schriftlich abgegeben werden.
    Da Dein Kumpel einen Antrag gesellt hat, hat er eine Willenserklärung abgegeben. Der Club durch seine bestätigung nun auch. Somit ist im sinne des Gesetzes ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen wurden.


    Das einzige was Dein Kumpel nun machen kann ist zur Verbraucherzentrale gehen. Egal was es kostet es ist auf jeden Fall billiger als der Beitrag. Entweder liegen gegen den Verein schon Beschwerden vor oder aber die finden Fehler wie z.B. irreführung oder ähnliches im Antrag den Dein Kumpel unterschrieben hat.


    Gruss Schrauber

    Ich möchte sterben wie mein Opa, im Schlaf!
    Nicht schreiend wie sein Beifahrer.

  • Bender,


    leider ist, wie du schon geschrieben hast, die Widerrufsfrist abgelaufen, so dass der "Vertragspartner" auf "Erfüllung des Vertrages" klagen kann. Es sei denn, es ist eine Sittenwidrigkeit, arglistige Täuschung oder eine ähnliche strafbare Handlung seitens des "Vertragspartners" nachweisbar.


    Andererseits kann man natürlich (oftmals erfolgreich!!!) über druckausübende Vereine eine gütliche Einigung (sprich einen Rückzieher) erzielen.


    Ist einen Versuch wert!


    Quacks der ältere

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