Beim Abschleppen eine rote Ampel überfahren

  • Moin Leute.


    Wird haben gestern Abend ein Fahrzeug abgeschleppt, dabei sind wir auf eine Ampel zugefahren, die plötzlich auf Gelb umschlug. Da wegen des kurzen Abschleppseils ein Bremsen nicht mehr möglich war, sind wir über Rot gefahren und wurden glückicherweise geblitzt.
    Wollte nun fragen, wie es aussieht, der Abschlepper und ich sind beide noch in der Probezeit, womit müssen wir rechnen ?


    Gruß
    Tamino

  • Hallo,
    das ist ärgerlich - hier eine Übersicht der möglicherweise zu erwartenen Strafe:


    http://www.führerscheinklassen.info/rote-ampel-ueberfahren.html


    Hoffe für euch das ihr da gut aus der Sache rauskommt :confused:



    PS. Hab ich grad noch gefunden, ist so ziemlich euer "fall"


    http://www.motor-talk.de/forum…en-geblitzt-t3163438.html

    Einmal editiert, zuletzt von mr.good () aus folgendem Grund: angabe eines weiteren Links

  • So bitter das klingen mag - die Argumentation ist recht einfach: Der schleppende Fahrer hätte damit rechnen müssen dass die Ampel rot wird, da beim Abschleppen eines Fahrzeugs auch auf dieses acht gegeben werden muss. Ob das Seil zu kurz ist oder nicht ist da eher irrelevant, diese Situation hätte der schleppende Fahrer mit einplanen müssen bevor er über die Kreuzung fährt, er hätte also entsprechend langsam auf die Kreuzung zufahren müssen, um rechtzeitig bremsen zu können.


    Gut sieht es für den hinteren Fahrer aus - Erstens kann dieser nichts dafür, er wurde ja geschleppt. Zweitens hat er sowieso nichts zu befürchten, in Deutschland muss man um im hinteren Auto zu sitzen nicht einmal einen Führerschein besitzen, den braucht man nämlich nur zum Führen eines Fahrzeuges.


    Wenn ihr also Glück habt, wurde nicht das vordere, sondern das hintere Fahrzeug geblitzt. Dann dürfte nicht viel passieren, allein schon weil das Kennzeichen kaum erkennbar sein dürfte.
    Wenn ihr Pech habt, wurde das vordere Fahrzeug geblitzt - dann wird es sicher Ärger geben. Ihr könnt dann Argumentieren, und mit etwas Glück habt ihr Erfolg sofern ihr euer Problem ordentlich darlegt und ein verständnisvoller Sachbearbeiter euren Fall bekommt. Große Chancen sehe ich jedoch, so leid es mir tut, eher nicht.

  • ich hoffe mal du warst nicht im vorderen auto :) ich würde dir ja gerne hoffnung maachen, aber das ist eigentlich ein ziemlich klarer fall und gerade in der probezeit ist das verdammt ärgerlich, du weist ja sicher was euch/dich/wen auch immer erwartet :/

    • Offizieller Beitrag

    Ach Besier, erst den Führerschein gemacht und schon sowas.



    Jepp, damit dürfte die Nachschulung und Probezeit auf 4 jahre gebucht sein, weil es Punkte gibt für Rotlichtverstöße:


    Rote Ampel


    Wenn es ganz doof läuft, war das länger als 1 sek und man muss noch 1 Monat zu Fuß gehen.


    Micha_ge hat recht, abschleppen und schleppen sist ein großer Unterschied. Daher mal genau lesen:


    Abschleppen | Schleppen | Anschleppen - Verkehrstalk-Foren


    Mit Pech war und ist das noch eine Verkehrsstraftat, weil keine Schleppgenehmigung, und das zu schleppende Fahrzeug nicht angemeldet....


    MfG


    Tobias

  • J
    Mit Pech war und ist das noch eine Verkehrsstraftat, weil keine Schleppgenehmigung, und das zu schleppende Fahrzeug nicht angemeldet....


    Das lernt man sogar in der Fahrschule.
    Das wird Besier wohl daher wissen.
    Oder?

    Wer Reifen auf die Straße brät, braucht ein 2 Takt Heizgerät...

  • Es muss halt manchmal einfach weh tun. Der Fahrer wird mit Sicherheit seine 3 Punkte und entsprechendes Bußgeld bekommen. Vielleicht eine MPU und verlängerte Probezeit. Was mit dem abgeschleppten ist weis ich nicht.
    Ansonsten wurde ja schon viel gesagt.

  • Ich habe durch eine Kreuzungsüberquerung mit knapp 2,5 sek nach Rot 3 Treuepunkte gutgeschrieben bekommen, zusätzlich 250€ Strafe. Das beste war aber der Monat Fahrverbot! ;)


    Innerhalb der Probezeit wird sich das sicherlich ähnlich, eher noch gravierender, auswirken. tja ja, man lernt nur dazu, und wenn es nur die Position der Blitzerampeln sind.
    Kannst ja berichten.

  • Wenn du nicht der Halter des KFZ bist, hast du vielleicht Glück und das Bußgeld, Punkte etc. muss der Halter übernehmen. Es wird/kann über das Nr.-Schild des Fahrzeugs nur der Halter ermittelt (werden). Eine Gesichtskontrolle kann ich mir nicht denken.


    Grüße,
    Schwalbenchris

  • Besir hat die Übergabe des Trabis sicherlich mit seinen persönlichen Daten quittiert. Von daher muss er erstmal Glück haben das der alte Halter seinen Mund hält und "sich nicht erinnetn kann" wer zum fraglichen Zeitpunkt das Fahrzeug gelenkt hat.



  • genau. begreifen kommt von anfassen.
    ich möchte euch sehen wenn ihr mit eurem mopped über ne Kreuzung fahrt und ich da mit nem 40tonner rumdümpel, weil ich an der roten Ampel nicht anhalten konnte/wollte.

    manche kennen mich, manche können mich

    • Offizieller Beitrag

    genau. begreifen kommt von anfassen.
    ich möchte euch sehen wenn ihr mit eurem mopped über ne Kreuzung fahrt und ich da mit nem 40tonner rumdümpel, weil ich an der roten Ampel nicht anhalten konnte/wollte.


    Mir hat schon der Krankenwagen gereicht, der mich von aussen mitgenommen hat.


    Ich würde mein Kind natürlich zum Bus bringen und ggf zur Schule fahren, aber der Mist muss ausgebadet werden.


    MfG


    Tobias

  • Besir hat die Übergabe des Trabis sicherlich mit seinen persönlichen Daten quittiert. Von daher muss er erstmal Glück haben das der alte Halter seinen Mund hält und "sich nicht erinnetn kann" wer zum fraglichen Zeitpunkt das Fahrzeug gelenkt hat.


    Wo steht denn in diesem Thread geschrieben, dass der Schlepper oder das abgeschleppte Auto Besiers neuer Trabi ist?
    Wenn er in dem Fall, als Nichthalter keine Punkte, etc. bekommt, und der eigentliche Halter diese in Kauf nimmt, können wir Besier ja immer noch ermuntern sich selbst anzuzeigen...;)


    Es ist ja nichts weiter passiert, sollte man wissen.


    Gut war es nicht!

  • Und selbst wenn es der Trabbi gewesen wäre. Man darf ein nicht angemeldetes Auto bis zu 100 km ohne Genehmigung auf Landstraßen abschleppen. Unsere Fahrstrecke betrug um die 80 km.


    Zitat

    Jepp, damit dürfte die Nachschulung und Probezeit auf 4 jahre gebucht sein, weil es Punkte gibt für Rotlichtverstöße:



    Nein, ich saß hinten. Mein Kollege für den Wagen meiner Mutter, also vorne.
    Okay, das klingt soweit schonmal nicht gut. Zur Situation sei noch gesagt: Die Ampel lag hinter einen leichten Kurve, die an der Innenseite mit Bäumen bepflanzt war, man hat sie also nicht gesehen. Durch ein Schild wurde diese auch nicht angekündigt. Sonst hatten wir auf der ganzen Fahrt (durch die Karlsruher Innenstadt) keine Probleme mit Ampeln. Aber ich denke, die Tatsache hilft uns auch nicht weiter. :|

    • Offizieller Beitrag

    Und selbst wenn es der Trabbi gewesen wäre. Man darf ein nicht angemeldetes Auto bis zu 100 km ohne Genehmigung auf Landstraßen abschleppen. Unsere Fahrstrecke betrug um die 80 km.



    Wer sagt sowas? Ich hatte den Link mit der FZV doch gepostet:


    Laut einem Gerichtsurteil (siehe Link, OLG Celle) sind 45km schon Obergrenze.


    Abschleppen | Schleppen | Anschleppen - Verkehrstalk-Foren


    Zum Abschleppen (nicht schleppen!) muss das Fahrzeug seit 2007 angemeldet sein.


    MfG


    Tobias

  • Gehört doch gerade garnicht zur Disskussion. Wer will nachweisen das eine längere Strecke zurückgelegt wurde bzw. das die Fahrer 100m später nicht das Reiseziel erreicht hätten?

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