Beim Überholen gedatscht - Krankenhaus etc.

  • Nach 2 Wochen Simson fahren hatte ich einen Unfall.
    Wir, meine Freundin und ich sind von der Beschleunigungspur auf die Landstrasse gefahren. Kurz danach überholt mich ein ca.70 Jähriger und ich bleibe an seinem Türgriff hängen, bin dann nach links gefallen (Unfallspuren ganz klar)
    Gefallen bin ich ca. einen Meter nach einer durchgezogenen Linie, Gegenverkehr konnte gerade so stoppen.
    Meine Freundin hat jetzt was am Knie und muss behandelt werden, da Sie Tänzerin ist bleibt Sie länger krank. Ich habe nur ein Schleudertrauma.
    Jetzt hat der Autofahrer (+2 Insasen) ausgesagt ich wäre gegen sein Auto seitlich gefahren und wäre schon vorher geschlänkert.
    Ich weiß nicht was ich machen soll, habe keine Krankenversicherung und auch keinen Rechtsschutz :(

  • Zitat von s50_fahrer

    keine Ahnung. Meine hat mich genervt und dann habe ich gekündigt um zu einer anderen zu wechseln. Aber ist jetzt auch egal


    Privat versichert?
    Die gesetzliche MUSS Dich versichern. Heisst, dass wenn Du jetzt zu einer wechselst muss sie Dich (ich glaube drei Monate) rückwirkend versichern.


    Hoffe das stimmt so.

  • Mensch Junge, was dir wieder für eine Scheiße passiert....


    Wegen Krankenversicherung würde ich mir erstmal wenig Sorgen machen. Da ist man in Deutschland zum Glück auf der sicheren Seite.


    Aber um zu deinem Recht zu kommen, würde ich gerade dir (!!!) dringend Unterstützung durch einen Profi empfehlen. Gehe unbedingt zu einem Anwalt, der für Verkehrsrecht spezialisiert ist und lass dich von ihm zumindest beraten.

  • noch ein Tipp. Falls Du ADAC-Mitglied bist ist eine Erstberatung kostenlos. Schau auf deren Online-Portal.


    Wer hat den Unfall aufgenommen? Ich nehme an, dass Polizei und Rettungswagen vor Ort waren?
    Lasst Euch jedenfalls von einem Arzt untersuchen - Damit der Gegner, im Falle eines Prozesses" nicht auf die Idee kommt und Eure Verletzungen abzustreiten.


    STORM: Wenn er privat versichert ist könnte es schon Probleme geben.
    Allerdings muss der Gegner ( dessen Haftpflicht), falls er tatsächlich Schuld hat, die Behandlungskosten bezahlen.

  • also beim Arzt war ich schon, alleine wegen Schmerzensgeld. Polizei auch und Krankenwagen vor Ort.


    der Mann hat ausgesagt das er mich schon vorher hat schlenkern sehen und nach dem Gesetz darf er mich doch dann erst recht nicht überholen? Außerdem konnte er wegen der Kurve gerade mal 50 meter weit sehen... und Gegenverkehr hatte er auch, zumindest konnte meine Freundin gerade mal von dem anderen das Reifenprofil abschätzen, so knapp war es.
    Vorhin Telefon hat er gemeint das der Tügriff abgerissen ist, also folglich bin ich angeblich gegen den Türgriff geknallt (was'n Zufall )
    Ich hoffe mal das ich recht bekomme und er seinen Schein abgeben kann. Vorhin am Tel. meinte er noch das er seit 50 Jahren unfallfrei fährt und ich nur 2 Wochen Roller mit 50ccm und viel zu klein für 2 Leute, womit schon klar sei wer schuld hat.
    Mit Adac ist auch nichts, werde aber trotzdem den Anwalt einschalten. Mein Problem ist nur das er vielleicht nur Teilschuld bekommt und ich die Rechnung am Ende


    Möped hat eine Beule am Tank und das Blech vorne und an der Seite ist geschramt. Was kann das denn kosten?

  • Also ich würde schonmal weder mit dem Herrn noch mit seiner Versicherung telefonieren, das geht alles schriftliche Wege.
    Suche dir einen Rechtsanwalt, sonst bist du am Ende der Schuldige, auch wenn es ganz eindeutig ist, dass du nicht Schuld warst. (War bei meinem Fahrradunfall auch so, obwohl der mir ganz eindeutig die Vorfahrt genommen hat).
    Wenn das ganze in ner Kurve war, da Gegenverkehr war (suche dir Zeugen ausm Gegenverkehr!!!) und er auch noch zugibt, dass er dich schlenkern gesehen hat (auch wenn's garnicht so war), dann solltest du recht gute Chancen haben. Aber wenn er dir das mit dem Schlenkern nur am Telefon gesagt hat, ist es nichts wert, das brauchst du schriftlich.

  • Wer ist den so dumm und hat keine Krankenversicherung , das geht ja garnicht ,
    wenn Du so auf die Nase fliegst , und ins Krankenhaus musst , wird es schön teuer für Dich .

  • Da hat der Deutz Recht.
    So dämlich kann man doch nicht wirklich sein und keine Krankenversicherung haben. Oder etwa doch? Dann wirst du wohl jetzt deine Behandlungen selber bezahlen müssen. Langjährige Privatpatienten wissen, was da immer so für Summen auf der Rechnung stehen. X(
    Oder du besuchst vielleicht mal die peruanische Inka-Braut Jenny de la Torré Castro. Die behandelt zwar eigentlich sonst nur Obdachlose, Penner, Säufer und irgendwelches autonomes ungewaschenenes Volk mit Schleppscheiße und Mundgeruch, aber dafür macht die es dir bestimmt auch umsonst. :))


    Warum hast du dem Auto beim Auffahren auf die Straße eigentlich nicht die Vorfahrt gewährt? Ein Auto ist meiner Meinung nach immer stärker als du samt deiner Ollen auf'm Mopped.


    Geh zum Rechtsanwalt, und zwar am besten zum Fachanwalt für Verkehrsrecht und laß dich von dem beraten. Der kennt sich aus! :smokin:. Die Kosten dafür wirst du aber wohl selber tragen müssen, falls sich am Ende ergeben sollte, dass du möglicherweise die Schuld am Unfall trägst. Andernfalls, der alte Zausel ist dran schuld, dann zahlt der deine Anwaltskosten. Bei Mitverschulden werden die Kosten geteilt bzw. gegeneinander aufgehoben.

  • Zitat von Dummschwaetzer

    Warum hast du dem Auto beim Auffahren auf die Straße eigentlich nicht die Vorfahrt gewährt? Ein Auto ist meiner Meinung nach immer stärker als du samt deiner Olle.


    Vorfahrt vor was? Was hat Überhollen mit Vorfahrt zu tun?


    Außerdem kenne ich auch eine gute Ärztin, die Bedürftige auch mal ohne KV behandelt. Sie ist sozial eingestellt und macht es weil leute gibt die sich eine KV nicht leisten können.

  • Ich hatte dich so verstanden, daß ihr über die Beschleunigungsspur auf die Landstraße aufgefahren seid und es dabei "chrash" gemacht hat. Der auf der Landstraße fahrende hat dann doch Vorfahrt vor dem von rechts Auffahrenden. Oder meine ich das nur?
    Oder lag zwischen eurem Auffahren auf die Landstraße und dem "Crash" noch eine halbe Ewigkeit?

  • nene wir sind beide von der Beschleunigungspur auf die Strasse und dann hat er überholt, als wir beide in der Kurve waren. Auf der Kurve konnte er gerade mal 50 meter weit sehen.

  • gib uns (Nestler) doch alle als Zeugen an.
    Wir waren grad auf nem Gruppenausflug und haben es alle aus dem Bus raus gesehen, dass der dich Absichtlich angefahren hat :D


    nee spaaas beiseite,
    echt ne schöne scheiße die dir da passiert ist!
    ich drück dir die Daumen, dass alles klar geht für dich...
    halt uns auf dem laufenden...


    beste grüße

  • Mindestabstand von 1 Meter hatte ich damals auch gelernt... Aber wie oft wird man so überholt, dass die Deppen gerade mit den linken Rädern auf der Mittellinie fahren. Abstand Lenkerblinker - re. Aussenspiegel < 10cm. Und das bei den maximalen 60km/h.
    Zudem sollte er wenigstens so weit sehen können, dass das Überholen niemanden gefährdet. Das hat er ganz offensichtlich nicht gemacht.

  • Klar, Mindestabstand: ein Meter ... aber der Herr will das ja so drehen, dass er den Mindestabstand eingehalten hat und der Unfall nur durch plötzliches Schlenkern zustande kam, sprich: durch Schuld des Rollerfahrers.
    Hoffentlich hat er tatsächlich ausgesagt (und nicht nur am Telefon), dass der Roller schon vorher instabil unterwegs war. Dann hätte er wahrscheinlich nur mit einem noch größeren Abstand, niedrigerer Geschwindigkeit und schon gar nicht in der Kurve überholen dürfen. Sagt der gesunde Menschenverstand. :smokin:

  • Ich glaube, es sind sogar 1,5 m Abstand, die eingehalten werden müssen. Zeugen wären halt recht hilfreich. Wenigstens war S50 nicht alleine. Ich denke, die Chancen stehen gut, denn die Schäden an den Fahrzeugen belegen, dass der Autofahrer den Unfall verursacht hat. Hoffe nur, dass S50 den Rat beherzigt, und tatsächlich einen Anwalt beauftragt.


    Edit: Hab da mal was im I-net gefunden zum Thema Überholen von Zweirädern und Seitenabstand gefunden:


    http://www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html#seitenabstand


    # Die ununterbrochene Mittellinie (Z. 295) und die Sperrfläche (Z. 298) sprechen zwar ein Überholverbot nicht unmittelbar aus. Ein Radfahrer darf aber darauf vertrauen, daß ein nachfolgender Kraftfahrer ihn nicht überholt, wenn dies bei dem gebotenen seitlichen Abstand nur durch Inanspruchnahme des abgegrenzten Fahrstreifens oder der Sperrfläche möglich ist (BGH, VI ZR 66/86).


    # Ein Autofahrer hat beim Überholen eines Radlers mindestens 1,5 Meter Seitenabstand zu halten. Ein Autofahrer hatte einen Radfahrer verklagt, weil dieser beim Überholtwerden einen Schlenker gemacht hatte und der Autofahrer deshalb in den Straßengraben gefahren ist. Bei einer Geschwindigkeit von 90 km/h hätte er sogar zwei Meter Abstand halten müssen (OLG Hamm, Az. 9 U 66/92).
    Anm.: Der Seitenabstand beim Überholen wird in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht genau geregelt, dort ist nur von "ausreichendem Seitenabstand" die Rede. Das Urteil aus Hamm bestätigt andere, ältere Urteile, die ebenfalls Größenordnungen von – je nach Sachlage – 1,5 bis 2 Meter vorschreiben. Die StVO regelt außerdem, daß der Überholte beim Wiedereinscheren nicht behindert werden darf.

  • Ergänzend zu STORMs Recherchen.
    1,5m hat er wohl kaum geschwenkt...


    Ärger dürfte der Autofahrer allemal bekommen. Sorgfaltpflicht beim Überholen usw. fahrlässige Körperverletzung wird zudem auf ihn zukommen...

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