Beobachtung im Registrierschein

  • Hallo Leutz!
    Folgendes habe festgestellt das auf meinen Star im Rahmen Bj. 1970 steht aber im Registrierschein 1971 desselbe bei meinen SR2 im Rahmen Bj 1959 und Registrierschein 1960 ! Was ist denn da nun richtig ? Man hat mir gesagt das wäre normal damit man die Planerfüllung schafft! Ist das bei euch auch der Fall ?
    Und noch was was brauche ich um auf der Strasse zu fahren reicht da nur der Versicherungsnachweis der Führerschein und der Registrierschein oder gibts da noch andre Papiere ? Ausserdem was für nen Helm ich habe noch einen alten DDR Helm Bj 1971 sieht aus wie ne Bowlingkugel ohne Löcher darf man den auch fahren oder nimmer ??
    Danke Mfg boettchi

    • Offizieller Beitrag

    Wichtig bei den Papieren ist nur, dass die Rahmennummer vom Fahrzeug mit der in der ABE (=Registrierschein) und Versicherungsschein übereinstimmt. Das Baujahr ist nicht so wild, das stimmt oftmals nicht.


    Den Helm kannst du unbedenklich weiter benutzen, wenn du Wert darauf legst. Es gibt zwar eine EU-Richtlinie, die hat aber mehr Ausnahmen als Regelungen. In puncto Sicherheit erfüllt das Teil natürlich keinesfalls heutige Ansprüche.

  • Ja nee is klar hin krachen will ich mich mit den Helm sowieso net aber ich finde es kommt einfach viel kultiger rüber wenn man mit so ner alten Möhre uff den Nüschel durch die Stadt düst!!! Gehört doch einfach auch mal dazu *g* Also dürfte es keene Probs mit den Grünen geben ?

  • Zu der Ausnahmeregelung, dass auch Helme ohne dieses Prüfsiegel ohne Einschränkungen weiter genutzt werden dürfen, habe ich den passenden Text aus der StVO noch. :D


    Gruß!
    Al

  • Die Polizei ist bei der Sache nicht das Problem. Mein Händler meinte man darf weitgehend mit allen Hellmen fahren sofern sie nicht eindeutig ungeeignet sind wie z. Bsp. Bauarbeiterhelme, Wehrmachtshelme.... Das Problem ist, wenn keine E- Norm für den Helm besteht ist die Versicherung im Falle eines Unfalls nicht verpflichtet zu zahlen.
    Im schlimmsten Fall fährt dich ein besoffener über den Haufen und hat eindeutig schuld. Du liegst monatelang im Krankenhaus hast vieleicht bleibende Schäden und wirst nicht einen Cent Entschädigung bekommen, weil Du wegen dem Helm fahrlässig gehandelt hast.
    ;(
    Gwendor

  • @ Baumschubser


    Na dann hat der der Verkäufer im Shop wohl ein Schauermächen erzählt. Aber dass die Versicherung bei der Schadensregulierung Abstriche macht, und Dir eine Teilschuld zuspricht, könnte ich mir durchaus vorstellen.


    Gwendor

  • Hallo,


    das ist beim Autokauf das Gleiche! Bis zu den Betriebsferien gilt das laufende Baujahr. Ab Ende der Betriebsferien zählt als Baujahr bereits das nächste Jahr - auch wenn das Fahrzeug noch im alten Jahr gefertigt ist und dieser Termin auch irgendwo eingeprägt ist.


    Alles ist also ok!


    Viele Grüße


    robbikae

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