Betriebserlaubnis nach Teileaufbau

  • Hallo zusammen!


    Ich bin gerade dabei, mir einen S50 anzuschaffen. Mir wurde nun ein Exemplar angeboten. Es handelt sich um einen Neuaufbau aus Einzelteilen verschiedener Fahrzeuge. Offensichtlich dabei ist der Bananentank vom S51. Der Motor ist vom S50.
    Der Verkäufer sicherte mir zu, dass die originale Betriebserlaubnis (bezogen auf den Rahmen) vorliege. Auf meine Frage hin versicherte er mir auch, die Rahmennummer sei auf dem Typschild korrekt eingetragen.


    Irgendwie bin ich skeptisch. Meines Wissens nach, muss die Erstzulassung in der damaligen DDR erfolgt sein, damit das Moped mit 60 km/h und Versicherungsschild betrieben werden kann.
    Trifft das denn hier zu?
    Man kann ja (so weit ich weiß) alle Anbauteile einfach austauschen.
    Also ist allein der Rahmen für die Zulassung maßgeblich?


    Nur für den Fall: Das Fahrzeug wurde mal gestohlen, oder der Verkäufer hat die "Originalpapiere" gefälscht.
    Was könnte mir dann im schlimmsten Fall passieren?
    Sollte ich ggg. auf neue KBA-Papiere bestehen?
    Dann sollten ja alle Eventualitäten ausgeschlossen sein.


    Danke für eure zahlreichen Antworten!

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Benny,


    die S50 wurde ab 1978 mit dem Bananentank versehen.
    Entscheidend ist tatsächlich der Rahmen. Lass Dir die Rahmennummer geben und geht damit zur Polizei und lass prüfen, ob die FIN als gestohlen gemeldet ist. Wenn ja, dann bekommst Du auch keine neuen KBA-Papiere, sondern bist die Zwiebacksäge gleich wieder los.


    Mit der FIN kannst Du auch im Wiki einen Plausibiltätscheck machen:
    Liste der S 50-Fahrgestellnummern


    Teste den Verkäufer, ob er bereit ist, im Kaufvertrag eine Rücknahmeklausel aufzunehmen für den Fall, dass etwas bei der Beantragung von neuen KBA-Papieren in die Hose geht.


    Peter

  • Hallo Peter,


    vielen Dank für deine schnelle Antwort!


    Ich habe vom Kauf Abstand genommen und mich mit einem anderen Verkäufer geeinigt. Der Herr hat angefangen Druck zu machen. Es gäbe weitere Interessenten die das Fahrzeug so nehmen würden und ich wurde das Gefühl nicht los, dass da etwas nicht stimmt. Vielleicht ist die Sorge auch unbegründet (ich will hier auch Niemandem etwas unterstellen), aber es ist mir lieber so.


    Beim anderen Verkäufer gab es weder Original- noch KBA-Papiere. Er zeigte mir stattdessen ein Gutachten der DEKRA. Er war sehr verwundert, dass das nicht ausreichen soll, zumal er das Moped als solches damit versichern konnte.
    Ich habe eine Anzahlung hinterlassen und mit ihm im Kaufvertrag geregelt, dass dieser nichtig ist, sofern das KBA keine Papiere ausstellen sollte. Der von Dir vorgeschlagene Plausibilitätscheck war meines Erachtens positiv: Baujahr und FIN passen zusammen. Das Typenschild schien mit Original (Zeichen in der Ecke des Typenschildes links unten).
    Danke für die Tipps!


    Benjamin.

  • Ich habe für den Roller auch nur eine ABE von der Dekra. War zwar mit insgesamt 70 euro recht Teuer, aber die Rennleitung erkennt die an. Ich mußte die schon 1992 erneuern lassen, damals nur 20DM, weil der orginale nicht mehr leserlich war. Die Dekra ist der Nachfolgeverein der KTA, mit Sitz in DD. Und somit sind diese Papiere gültig und fälschungssicher.

    • Offizieller Beitrag

    Die Dekra ist der Nachfolgeverein der KTA, mit Sitz in DD. Und somit sind diese Papiere gültig und fälschungssicher.


    Da lege ich mal ein Veto ein. Die Dekra ist in den neuen Bundesländern die Technische Prüfstelle. Hauptsitz der Dekra ist in Stuttgart.


    Das alte KTA ist dem KBA zugeordnet, das ist eine Bundesoberbehörde und dem Verkehrsministerium unterstellt.


    MfG


    Tobias

  • Die Dekra ist der Nachfolgeverein der KTA, mit Sitz in DD. Und somit sind diese Papiere gültig und fälschungssicher.


    Im Prinzip nein, es sind 1990/91 nur praktisch alle beim KTA in Dresden tätigen Sachverständigen zur Dekra (hieß damals in den neuen Bundesländern noch anders) übergewechselt ...


    PS: aus dem Dekra-Gutachten wird erst dann eine gültige Betriebserlaubnis, wenn die Zulassungsstelle das Papier mit dem Stempel "Betriebserlaubnis erteilt" versehen hat ...

  • Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten!
    Die Möglichkeit mit der EBE kannte ich noch nicht so richtig, bzw. ging ich immer davon aus, dass man das Fahrzeug dann auf 50 hm/h drosseln muss, um mit Versicherungsschild und Führerscheinklasse M fahren zu dürfen.
    Was ich aber immer noch nicht so recht nachvollziehen kann ist, warum immer so ein Drama gemacht wird, wenn sich ein Moped als Reimport herausstellt. Klar ist es ärgerlich, wenn man dann das Doppelte bis Dreifache für die EBE anstelle der ABE ausgeben muss. Gibt es da nun noch einen Haken bei der Sache, der mir entgangen sein sollte?
    Oder anders gefragt: Was ist denn nun der Vorteil der ABE?


    MfG
    Benjamin.

    • Offizieller Beitrag

    Der Haken ist, dass für RE-Importe die 60km/h-Ausnahme nicht gilt (weil die einerseits keine Kleinkrafträder im Sinne der Vorschriften der DDR (sondern eben denen es entsprechenden Importeurs) sind und zweitens nicht bis zum Stichtag 1992 hier in Verkehr gekommen waren (weil sie ja direkt ins Ausland gingen).


    Das hat also nichts damit zu tun, wer dir nun die Papiere ausstellt, sondern liegt allein am Fahrzeug.

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