Betriebserlaunis, Bremsen und Blinker...

  • Hallo!


    Ich habe mehrere Fragen zu meiner KR51/1K:


    1. In meiner Betriebserlaubnis (mit Stempel vom VEB-Betrieb und laut Verkäufer ein Original) steht als Höchstgeschwindigkeit 45km/h (Was steht denn da bei euch?). Das ist aber doch nicht richtig, da die Schwalbe doch 60km/h fahren darf und auch fährt... Bei einem Freund, der auch eine Schwalbe hat, sieht die Betriebserlaubnis außerdem ein bisschen anders aus - bei ihm steht noch Farbe etc. drin und den Eintrag Höchstgeschwindigkeit gibt es bei ihm gar nicht. Gibt es da wirklich verschiedene Ausführungen?


    2. Ich habe einige Foren-Einträge zu den Bremsen der Schwalbe gelesen und dass einige Fahrer Probleme mit der Polizei bekommen haben weil sie nicht gut genug bremst. Wann bremst sie denn richtig? Gibt es Probleme, wenn das Bremslicht nicht funktioniert, das brennt bei mir immer...?


    3. Braucht man die Blinker wirlich? Bei mir fehlen sie... könnte das Probleme geben? Auf Pro7 habe ich bei Harry & Barry, mit der Polizei auf Streife (oder so) gesehen, wie ein Schwalbefahrer aufgehalten wurde & lediglich der fehlende Spiegel beanstaltet wurde (und nicht die fehlenden Blinker).


    4. Hupe: die ist bei mir irgendwie bei der Fahrt verlohrengegangen. Ist die Vorschrift? Ich besorge mir natürlich eine neue, aber könnte das bemängelt werden?


    Vielleicht könnt ihr mir ja helfen!
    Viele Grüße, Hanno

  • Hallo,


    Vielleicht ist deine Schwalbe ein Exportmodell gewesen, gabs sowas bei der 51/1 überhaupt?.
    In der DDR habe ich nie und nirgends was von 45 km/h Mopeds gehört.
    Beim Alter deiner Schwalbe müßte es doch eigentlich "Registrierschein für Kleinkrafträder" heißen und nicht Betriebserlaubnis das kam m.W. erst später.
    Außerdem hat da nicht der VEB-Betrieb (im Sinne von Hersteller) drinrumgestempelt sondern die Verkaufsstelle wo das Moped gekauft wurde.


    mfg gert

  • Hmm... wenn das so ist, beantrage ich wohl am Besten wirklich eine neue ABE. Könnt ihr mir vielleicht zu den anderen Fragen nochwas sagen?


    Gruß, Hanno

    • Offizieller Beitrag

    Geht das schon wieder los? Ich hab keine Lust mehr auf diese unsägliche Diskussion.


    Es ist richtig, dass Kleinkrafträder keine Blinker haben müssen. Es ist aber auch richtig, dass Blinker, die am Fahrzeug serienmäßig vorhanden sind, nicht entfernt werden dürfen. Da mir keine ab Werk blinkerlose Schwalbe bekannt ist, ist der erste Satz gegenstandslos.


    Ende der Diskussion. Ich dulde keine Widerworte.


    MfG
    Ralf

  • Wenn man sich den originalen Typschein der KTA in Dresden anguckt, aufgrunddessen die ABE in der DDR erteilt wurde, und aufgrunddessen auch die ABEs vom KBA erteilt werden, steht da klipp und klar drin, Blinker: 2. Diese sind somit fester Bestandteil des Fahrzeuges und der ABE und dürfen somit DEFINITIV nicht entfernt werden, selbst wenn es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, Blinker am Moped montiert zu haben.

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