Betrug bei Ebay

  • Hallo Leute,


    vor einem halben Jahr hatte ich bei Ebay einen angeblich generalüberholten Motor für günstige 42,50 Euro ersteigert und mich bereits im Vorfeld gefragt, wie der Verkäufer reagieren würde, da er sich wahrscheinlich einen höheren Preis erhofft hatte (Sofortkaufenoption war 150 Euro).
    Der Verkäufer antwortete mir, ich solle mal das Geld überweisen, Paket ginge dann sofort zur Post. Anschließend eine Mail, das Paket sei unterwegs. Das Paket kommt nicht, nach ca. einer Woche melde ich mich beim Verkäufer. Na, da hat doch bestimmt die Post Mist gebaut und ob ich mein Geld sofort zurückhaben möchte? Nein antworte ich, ich möchte den Motor und er doch bitte einen Nachforschungsantrag bei der Post stelle. Macht er sofort sagt er und will sich sofort melden wenn er was hört. Nach vier Wochen melde ich mich und bitte um den Postidentcode, da mir allmählich schwant, dass er nie ein Paket abgeschickt hat. Nun hat er plötzlich gerade eben von der Post gehört, dass das Paket tatsächlich verlorengegangen ist und ganz sicher möchte ich doch jetzt mein Geld zurück. Ich bitte ihn nochmals um den Identcode um das alles selbst zu prüfen, nun macht er plötzlich auf schwer beleidigt und was ich ihm denn unterstellen würde! Schließlich gebe ich entnervt auf und lasse mir das Geld zurück überweisen.
    Nun ist der Kerl doch echt so kackendreist und stellt jetzt den Motor mit exakt derselben Artikelbeschreibung wieder (Motor vom Vorbesitzer in der und der Werkstatt generalüberholt, vor einiger Zeit selbst bei Ebay ersteigert aber nie eingebaut, bla bla ...) wieder bei Ebay ein. Auktion ist inzwischen beendet, diesmal hat er etwas über 100 Euro bekommen, was wohl eher seinen Vorstellungen entsprechen wird.
    Zwischendurch habe ich ihn angemailt und ihn "miesen Betrüger" genannt, was ich echt noch zurückhaltend finde.
    Nun wird der Kerl wieder frech (aber leider nicht ausfallend), das wäre jetzt natürlich ein völlig anderer Motor, die gäbe es im Osten an jeder Ecke.
    Für mich ist das ganze schlicht und ergreifend Betrug, ich habe inzwischen so nen Hals, dass ich ihn deswegen auch anzeigen werde. Der Kerl hat mich von Anfang an nur verarscht, es geht mir dabei absolut nicht ums Geld, sondern um´s Prinzip!
    Nun habe ich wenig Lust, wegen der Sache noch Knete in einen Anwalt zu investieren, aber eine Anzeige wegen Betrugs müsste ich doch auch als Privatperson ohne einen Anwalt erstatten können? Kennt sich da jemand aus, geht sowas an das für den Wohnort des Verkäufers zuständige Amtsgericht bzw. Staatsanwaltschaft und wie findet man die entsprechenden Anschriften heraus?

  • Nach meiner Meinung sieht es nicht sehr gut aus, um den Kerl zu bestrafen. Die Polizei ist ganz hilfreich, wenn man bezahlt hat, die Ware nicht geliefert wird und der Verkäufer auch nicht reagiert. Dann müssen die ermitteln.
    Hat man aber Kontakt zu dem Verkäufer und es gibt Streit über die Qualität der Ware, Lieferkosten, etc..., dann hilft weder Ebay noch die Polizei, dann läufts nur zivilrechtlich über Anwalt. Als der Typ mit dem Postcode nicht rüberkam, hättest Du noch ne Chance bei der Polizei gehabt.(Letzte angemessene Frist für Lieferung der Ware oder des Beweises des Abschickens setzen und dann mit dem Schriftverkehr zur Polizei) In Deinem Fall hast Du durch die Annahme der Rückabwicklung Deine Position verschlechtert und auf weitere Ansprüche gegenüber dem Verkäufer verzichtet. Du hast jetzt noch die Möglichkeit, diese Rückabwicklung anzufechten, mit der Begründung, diese Rückabwicklung kam nur auf Basis einer Täuschung zustande. Das geht aber leider nur zivilrechtlich mit Anwalt und Du müsstest beweisen können, dass Du getäuscht wurdest. Gerichtsstand dürfte der Wohnort des Verkäufers sein, wenn der noch im Ausland sitzt, kannste gleich aufgeben. Hoffentlich hast Du ihm wenigstens noch ne miese Bewertung reindrücken können


    Viele Grüße
    Gwendor

  • Mit Betrug in der ersten Sache sieht es schlecht aus. Man wird ihm nicht beweisen können, daß er schon zum Zeitpunkt des Einstellens bei Ebay vorhatte, den Motor nicht mehr herauszurücken - sondern im Zweifel annehmen müssen, daß er den Entschluß dazu erst später gefaßt hatte.


    Allerdings würde ich dennoch Strafanzeige stellen - schon aus Prinzip. Diesen Typen muß ein deutliches Signal entgegen gesetzt werden. Möglich erscheint mir nämlich, daß arglistig über die Eigentumsverschaffung getäuscht wurde und (nur) deshalb der Kaufvertrag rückabgewickelt wurde. Darin könnte man dann einen Betrug sehen. Du hast hoffentlich (auch die Parallelauktion und die Emails) die Bilder gespeichert. Ausdrucken, Strafanzeige mit der Sachverhaltsschilderung zu Hause schreiben (!, aber ohne Emotionen bitte) und ab zur Staatsanwaltschaft oder Polizei.


    Für eine Strafanzeige braucht man weder Anwalt noch Geld.


    Auch für die Zivilgerichte braucht man beim AG noch keinen Anwalt.


    Im übrigen steht Dir ein Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer oder aber DHL zu. So oder so. Deshalb laß Dir alle Bestätigungen und Nummern vom Verkäufer geben.

  • Zitat


    Original von Hille:
    es geht mir dabei absolut nicht ums Geld, sondern um´s Prinzip!



    allein wenn ich sowas schon lese, bekomm ich nen dicken Hals... sei doch wenigstens ehrlich, du willst den Motor, du willst ihn quasi geschenkt und du willst dem Verkäufer eine rein würgen... und alles obwohl du ohne eigentlichen Schaden aus der Sache heraus gekommen bist... wenn man bei Ebay etwas kauft, muß man immer mit sowas rechnen... mir tut nur der arme Anwalt leid, der sich wieder mit so einem Hühnerdreck beschäftigen muß... X(

  • Vergiß die Sache am besten, weil solch eine Aktion zu nichts führen würde. Das Ermittlungsverfahren würde im Falle deiner Anzeige alsbald ohnehin wieder als Bagetelle von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden. Weder hast Du einen Schaden erlitten noch ergäbe die Beweissituation hinreichende Verdachtsgründe für eine Verurteilung.


    Knall ihm bei Ebay eine negative Bewertung rein und fertig.

  • Zitat


    Original von IWL:
    allein wenn ich sowas schon lese, bekomm ich nen dicken Hals... sei doch wenigstens ehrlich, du willst den Motor, du willst ihn quasi geschenkt und du willst dem Verkäufer eine rein würgen... und alles obwohl du ohne eigentlichen Schaden aus der Sache heraus gekommen bist... wenn man bei Ebay etwas kauft, muß man immer mit sowas rechnen... mir tut nur der arme Anwalt leid, der sich wieder mit so einem Hühnerdreck beschäftigen muß... X(


    Das lässt ein wenig vermuten, dass du auch zu dieser Sorte von ebay-Verkäufern gehörst! X(


    Blöd von Hille war nur, dass er sich das Geld hat zurückzahlen lassen, ich denke mal, die Sache hat sich dadurch erledigt (von wegen beiderseitigem Einverständnix).


    Ansonsten finde ich es unverschämt "Du willst den Motor quasi geschenkt!" ... auch DAMIT muss man bei ebay rechnen, dass man als Verkäufer nun mal nicht das Geld bekommt, welches man sich erhofft! Das ist ja das Schöne an ebay, dass es möglich ist, Schnäppchen zu machen!!
    Dann soll der Verkäufer seinen Scheiß wenigstens selbst ersteigern, dann freue ich mich nicht auf die Ware und habe keinen Act mit Überweisung und Kram.
    Und danke, vielen Dank, dass ich "ohne eigentlichen Schaden aus der Sache raus gekommen bin".
    Und NATÜRLICH will ich dem Verkäufer eins reinwürgen!!


    Lillith,
    deren Hals sicher dicker ist als deiner!!

  • @ IWL, war auch grad am schreiben, aber Lillith war schneller und spricht mir weitgehend aus der Seele.


    Da macht man endlich mal ein Schnäppchen, und dann so etwas. Soll der Depp doch die Ware zu einem Mindestbetrag einstellen, wenn er sie günstig nicht rausrücken will.
    Ich gehe auch schnell auf die Barrikaden AUS PRINZIP und nicht aus Habgier wenn ich betrogen werde. Manche haben sich darauf spezialisiert, die Leute um Kleinigkeiten (oder mit anderen Worten: Hühnerdreck) zu betrügen, wenn ich das hundertmal mache lohnt es sich auch. (Hab die Erfahrung schon hinter mir, Tod und Verderben diesem verf*** W****, Herpes soll er kriegen!!!) Solche Typen braucht man echt nicht in Schutz zu nehmen.

  • Hallo,

    Lillith hat mir die Worte als Entgegnung auf den Beitrag von IWL schon fast aus dem Mund genommen.
    Dennoch: Ein Anwalt wird sich zumindest von mir aus mit diesem "Hühnerdreck" nicht beschäftigen müssen, deshalb frage ich ja wie man es selbst angehen kann.
    Dass ich mich gefreut hätte, günstig einen guten Motor für meine Schwalbe zu bekommen, kann und will ich nicht abstreiten. Ich habe selbst auch schon Sachen für einen Euro abgeben müssen, die mehr wert waren und von denen ich mir einen höheren Erlös erhofft hatte, das ist eben Ebay!
    Den Motor will bzw. brauche ich jetzt allerdings nicht mehr, da ich mir inzwischen anderen Ersatz besorgt habe. Eine negative Bewertung habe ich dem Verkäufer seinerzeit nicht reingewürgt, weil ich keinen Bock auf die entsprechende Retourkutsche hatte und inzwischen ist die Frist für die Bewertungsabgabe abgelaufen.
    Ein materieller Schaden, dessen Höhe ich erstens beziffern und dessen Ersatz ich auf Deibel komm raus einklagen könnte, ist mir ja nun nicht wirklich entstanden, wie gesagt darum geht es mir auch nicht.
    Als ich den Verkäufer jetzt angemailt habe, hatte ich gehofft, dass ihm die Sache zumindest peinlich ist. Als er mir jetzt wieder nur dumm kam, haben sich tatsächlich meine niederen Instinkte geregt, Ihr habt recht, [b]ich will ihm eine reinwürgen!!![b]
    Die Artikelbeschreibungen und die Mails habe ich archiviert und kann den Sachverhalt äußerst detailliert belegen. Das die Staatsanwaltschaft so was wegen Geringfügigkeit einstellen wird oder erst in zwei Jahren bearbeitet ist mir auch egal, es reicht mir schon wenn er zumindest mal von offizieller Seite Post bekommt und evt. der Blutdruck und die Herzfrequenz vorübergehend ansteigen!
    P.S.
    Er hat mir zurückgemailt, wenn ich weiter was unternehme, wollte er mir wegen "mieser Betrüger" ans Zeug flicken, hätte er da realistische Aussichten?

  • meine meinung:


    da du ja sowohl dein geld zurück hast, als auchj keine neg. bewertung als auch mittlerweile den bedarf nicht mehr hast, würde ich die ganze sache doch jetz besser vegessen..und wenn es in den fingern juckt, ihm "eine reinzuwürgen".


    aber zum einen hast du ständig schererein mit dem ganzen anzeigekrams, und am ende, wenns nix gebracht hat, freut er sich noch, was du doch für ein.......bist(weißt schon wie ichs meine nech).


    plötzlich findet er bei dir noch was, was du "falsch" gemacht hast, und er zeigt dich an(.nagut..eher hirngespinst, aber..)



    EmkaY, ders vergessen würden wollte.

  • Zitat


    Original von Dummschwaetzer:
    Jo, "mieser Betrüger" ist eine Beleidigung und die ist strafbar, wenn der einen Antrag stellt.



    Aber solltest Du beweisen können das er ein Betrüger ist, dann ist das doch nur die Wahrheit.


    Beim AG kann man sich doch zumindest schlau machen. Das kostet nichts. Aber für die Zukunft solltest Du Dir überlegen ob Du Dir nicht eine Rechtschutzversicherung zulegen solltest.


    lg


    smu

  • Sowas wird tatsächlich oft eingestellt - jedenfalls bei mir. Das liegt wohl daran, daß die Leute 1.keinen Bock haben und zweitens schon gar nicht, wenn es sich um 2. Technik handelt, von dem die keine Ahnung haben. Trotzdem > Strafanzeige stellen. Dann kann es sein, daß der Typ auch glaubt, diesmal nur Glück gehabt zu haben. Das ist schon was wert.


    "Mieser Betrüger": Könnte schon Beleidigung sein, aber nicht wenn es de Wahrheit ist. Im Eifer des Gefechts, aus der Erregung heraus und nicht völlig abwegig (identisches Bild mit identischer Beschreibung (?)), sehe ich nicht so dramatisch an. Wenn wird das auch eingestellt.


    @ IWL


    ?????????


    Gekauft ist gekauft. Nett, dem Käufer vorzuwerfen, er mache seine Rechte geltend.

    • Offizieller Beitrag

    Warum hast du ihm die Bewertung nicht reingeknallt. Mich juckt da wenig die Retourkutsche. Da kommt ein Kommentar dazu und fertig. Passiert ja nicht aller Tage und wenn man bei vielleicht 500 Bewertungen 5 oder 10 Negative drinhat, stört das doch nicht wirklich und ist vielleicht glaubwürdiger als ein makelloses Bewertungsprofil.


    Das mit der Strafanzeige kannste vergessen, das landet nur als Karteileiche auf dem Aktenberg.

  • Hille


    Du bist an einen Ar*** geraten und hast Dein Geld zurückbekommen. Dein Ärger und die verlorene Zeit ist aber nicht umsonst gewesen, denn durch Threads, wie diesen hier, lernen andere und können dann mit ähnlichen Problemen besser umgehen.


    Gruß!
    Al

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