Bezeichnung auf Typenschild ändern?

  • Hi,


    hab da mal ne Frage zum Typenschild. Bei mir steht KR51/1 drauf. Da ich aber einen Motor mit Fußschaltung verbaut habe (und es sich hier höchstwahrscheinlich nicht um den originalen handelt), müsste die Typenbezeichnung doch KR51/1 F lauten oder?


    Besteht da evtl. Handlungsbedarf? Was würde denn passieren wenn ich beim KBA ne neue Betriebserlaubnis beantragen würde, in dem Antragsformular nur die Bezeichnung KR51/1 angebe, tatsächlich aber ein Motor mit Fußschaltung verbaut ist (sieh oben)?
    :rolleyes:
    Mfg küppi

  • Genau.
    Auf den Typenschildern wurden oft (warum auch immer) die Zusatzbuchstaben weggelassen. Es gibt auch jede Menge KR51/2 E ,N, L, die nur KR51/2 zu stehen haben. Bei den /1 ist das nicht anders.
    Solange die Rahmennummer auf Plakette, Rahmen und in ABE gleich ist, ist alles ok.

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