Blinker (ohne E-Nummer) an S51N mit Eigenbauelektronik

  • Hallo,


    ich hoffe, es schreit keiner "Tuuuuuning", wenn ich meine S51N mit Blinkern aufrüsten will. Eines Vorweg: ich will keine LED-Blinker oder sonstigen Kram, sondern möglichst die Originalen.


    Weil ich jetzt in der großen Stadt wohne und öfter auf mehrspurigen Hauptstraßen unterwegs bin und das auch noch oft im Berfusverkehr, würden mir Blinker ein größeres Sicherheitsgefühl geben und das Fahren komfortabler gestalten.


    Ich hab mir auch schon welche rausgesucht: Nämlich die hier: http://www.schwalbenklinik.de/…74f2c1d95bc79d9b35e5330da


    Die sehen aus wie die Originalen und das wäre mir wichtig, immerhin fahre ich ja einen Oldie ;)


    Die Elektrik dazu würde ich mir selber basteln. Ich habe vor Jahren eine Ausbildung zum Geräteelektroniker gemacht und traue mir zu, so eine Blinkerschaltung selber zu bauen, Batterie und Laderegler sind auch kein Problem. Ich weiß, dass das nicht die eleganteste Lösung ist, aber im Moment bin ich dank Studium knapp bei Kasse und würde es als Übergangslösung erstmal mit Eigenbau versuchen.


    Allerdings werden die Blinker wohl keine E-Nummer haben.
    Daher meine Frage:
    Sind die überhaupt legal?
    Oder kann ich die legal machen, indem ich mir vom KBA einen neuen Fahrzeugschein besorge, bei dem ich "mit Blinker" angebe? Die Originalen Simsons haben ja meines wissens auch keine Blinker mit E-Nummer.
    Und kann mir die Polizei was wegen der Eigenbau-Elektronik, oder ist nur wichtig, dass das alles Funktioniert?

    Es ist das Einfache, das schwer zu machen ist.

  • Original Simson Gläsr haben E-Nummern bzw ABE Zeichen.


    Was bei der S51N legal ist ganz einfach die originale Blinkanlage nachzurüsten.


    Bei Eaby sollte sich auch nen laderegler + Blinkgeber günstig schießen bevor du Selbstbaust. Ist ja nur Batterie --> Blinkgeber --> blinker und Lima --> Batterie

  • Die Problematik bei Nachfertigungen originaler Leuchten ist überall die gleiche:


    (1) Ein Nachfertigungs-Hersteller darf heute nicht die Prüfkennung des Original-Herstellers von damals verwenden, denn diese Prüfzeichen sind hersteller- und artikelgebunden.
    (2) Alte Leuchten entsprechen in ihrer Bauart zumeist nicht mehr den heutigen Prüfvorschriften für neue Leuchten. Deswegen kann der Nachfertigungs-Hersteller auch nicht neu prüfen lassen, denn er würde zumeist durchfallen.


    Das lässt dem Oldtimerfahrer nur zwei Möglichkeiten, wenn das letzte Originalglas zerbröselt ist: Entweder mit nachgefertigten, dem Original gleichenden, aber dadurch zwangsweise ungeprüften Leuchten fahren - oder mit neuen und geprüften, die aber anders aussehen.


    Das ist nicht nur bei Simson so ... genauso geht's den Auto-Oldtimern, deren Herstellermarke nicht mehr existiert oder wo das Herstellerlager nunmal keinen Vorrat mehr hergibt. Da, wo noch Vorrat ist, muss man sein kostbares Rücklichtglas meistens in Gold aufwiegen.
    Nur haben wir den Luxus, dass es für Simson wenigstens überhaupt Nachfertigungen gibt.


    Zu diesem Dilemma findet sich seltsamerweise kaum eine offizielle Information. Das einzig greifbare ist, dass für KFZ aus Ländern, wo es diese Prüfzeichen so nicht gibt (z.B. USA), durchaus die Möglichkeit gibt, sich bei TÜV oder DEKRA eine prüfzeichenlose Beleuchtung eintragen zu lassen, unter Bestätigung einer augenscheinlichen "in-etwa-Wirkung".
    Gemeint ist, dass die Leuchtwirkung in etwa dem entspricht, was die Norm so fordert, und der Prüfer darf das dann einzeln so freigeben - ohne eine kostspielige echte Prüfung nach den geltenden Normen.
    Ob das auf nachgefertigte Oldtimerleuchten anwendbar ist, müsste man mal bei TÜV und DEKRA recherchieren.

  • Also auf gut Deutsch: Entweder ich krieg ne originale Blinkanlage oder ich bewege mich in einer rechtlichen Grauzone... Das heißt dann ja, dass die ABE mit allen Konsequenzen erlischt, wenn ich ungeprüfte anbaue?!

    Es ist das Einfache, das schwer zu machen ist.

  • Das tut sie so oder so (erstmal) ... denn Änderungen an den Beleuchtungseinrichtungen sind grundsätzlich erstmal eintragungspflichtig. Die Leuchten selbst mögen zwar Prüfzeichen haben, aber der Anbau muss auch vorschriftsmäßig sein, und das will begutachtet sein.


    Das heißt, wenn du an eine S51N Blinker dazubaust, dann musst du das vorführen, und es wird dann in die Papiere unter "Änderungen" eingetragen.


    Im Vorfeld könntest du dein lokales Prüferlein ja mal fragen, wie das denn wäre mit diesen original-gleichen Nachbauten ohne Prüfzeichen. (Es ist allgemein immer eine gute Idee, vorher mit der Prüfstelle abzusprechen, was du vorhast.)

  • ohje, das abnehmen zu lassen, kostet dann ja auch wieder etwas. da muss ich überlegen, ob es das überhaupt wert ist...


    vielleicht geht der trend doch mehr zum zweitfahrzeug ;)

    Es ist das Einfache, das schwer zu machen ist.

  • So eine S51N ist urspünglich für Feld und Wiesen gedacht.
    Original erhalten macht sie schon was her.
    Nur leider ist sie im Verkehr nicht optimal aufgehoben.


    Du kannst sie auch an einen Liebhaber verkaufen
    und Dir dafür eine S51 B holen oder sie direkt eintauschen.

  • na original ist sie schon. außer einem neuen auspuff ist noch alles von 1982. sogar der lack ist noch original und sieht noch ganz gut aus. wenn sich mal die gelegenheit ergibt, hier gibts ja sicher einige liebhaber ;)

    Es ist das Einfache, das schwer zu machen ist.

  • Zitat von fettebeute


    ...
    Ich hab mir auch schon welche rausgesucht: Nämlich die hier: http://www.schwalbenklinik.de/…74f2c1d95bc79d9b35e5330da


    Der Link geht irgendwie nicht.



    Hallo,


    prinzipiell müssen die Blinker ein Prüfzeichen haben, damit du sie im Straßenverkehr überhaupt benutzen darfst. Das gilt aber meines Wissens nur für die Blinkerkappen. Auf den Blinkgebern für Schwalben von meinem Freund sind keine Prüfzeichen drauf, genauso wenig wie auf der ELBA von meinem SR. Wenn ich mich richtig erinnere... Also könntest du dir da selber was basteln.


    ABER: Auf allen Blinker von Simson sind Prüfzeichen. Entweder die alte Schlange oder so ein Kreis mit einer Nummer (E15). Das hängt halt vom Alter ab.


    Da dein Link bei mir nicht funktioniert, weiß ich nicht welche Blinker du dir ausgesucht hast. Es gibt meines Wissens runde und eckige Blinker für die S51, genau wie beim SR50. Die eckigen Blinker gibt es vereinzelt noch als DDR/Nachwende-Originalersatzteil MIT Prüfzeichen. Da einfach mal bei den Händlern nachfragen. ich habe nämlich mir erst vor kurzem ein paar Original-Blinker für meinen SR gekauft. :D (Sogar extra mit vorne und hinten Beschriftung)


    Wenn dir das aber zu teuer ist, such mal auf Teilemärkten. Auf dem letzten Teilemärkten, zu denen ich hingefahren bin, lagen die alten Blinker kistenweise rum. Da hab ich mir einen kompletten eckigen Blinker für 3 EUR gekauft und der hatte keine Risse und Kratzer. Der war halt nur dreckig. Die runden Blinker waren aber wesentlich häufiger zu finden. Diese alten Blinker haben aber ein Prüfzeichen. Zur Not ein wenig in solchen Blinkerkisten wühlen und die Besten aussortieren.


    Was steht überhaupt auf deinem Typenschild genau drauf? Steht da wirklich S51N drauf? Bei den SR50 gibt es trotz aller Modelle nur 2 Typenschilder und zwar SR50 und SR50/1. Da gibt es keine Unterscheidung von N, B3, B4, C oder CE, geschweige denn Export-Bezeichnungen.


    Außerdem warum sollte es verboten, ein Fahrzeug sicherer zu machen. Einen Oldtimer (Auto) darf man auch mit Gurten, Blinkern oder anderen/neueren Bremsleitungen nachrüsten, wenn es die Sicherheit des Autos oder der Insassen erhöht, ohne dass da irgendwelche Problem bei der ABE / Oldtimer-Zulassung entstehen. Es muss wohl nur zeitgenössisch sein.


    Ich würd mir an deiner Stelle einfach Blinker und Blinkanlage besorgen/selber bauen und dann einfach glücklich und lebend durch den Straßenverkehr juckeln und original ohne Blinker mal schlichtweg vergessen. Irgendwann kommt dir vielleicht günstig eine zweite S51 unter die Finger und dann kannst du ja die S51N immer noch rückbauen. Bis dahin sollte dich aber kein Auto beim Abbiegen übersehen...


    Gruß,
    Sara

  • Zitat von rossinchen

    prinzipiell müssen die Blinker ein Prüfzeichen haben, damit du sie im Straßenverkehr überhaupt benutzen darfst. Das gilt aber meines Wissens nur für die Blinkerkappen. Auf den Blinkgebern für Schwalben von meinem Freund sind keine Prüfzeichen drauf, genauso wenig wie auf der ELBA von meinem SR. Wenn ich mich richtig erinnere... Also könntest du dir da selber was basteln.


    Das ist korrekt. Die elektrischen Innereien des Fahrzeugs haben und brauchen keine Prüfzeichen - nur die Leuchte selbst. Trotzdem gibt's Vorschriften einzuhalten, zum Beispiel in Sachen Blinkfrequenz.


    Anders gesagt: Es ist egal, wo der Strom herkommt fürs Leuchten und wieso die Blinker blinken - nur korrekt leuchten und blinken muss es.

  • Naja, an der Elektrik soll es wie gesagt nicht scheitern. Die kann ich gut selbst bauen, auch mit der passenden Frequenz. Die Ladeanlage wäre technisch auch kein Problem für mich.


    Aber wenn ichs richtig verstanden habe: Eintragen lassen muss ichs auf jeden Fall, damit ist der Plan für mich eh gescheitert.


    Das würde dann wieder Kosten und Bürokratie bedeuten und zusätzlich meinen schönen Original-KFZ-Schein mit einer Eintragung verschandeln.


    Es wäre interessant gewesen, das einfach mal so zu machen und zu sehen, ob es sich bewährt. Auch die Bastelei hätte mich irgendwie gereizt, aber naja :)


    Halt ich halt die Augen offen. Kaninchen und Goldfische soll man ja auch nicht allein halten ;)

    Es ist das Einfache, das schwer zu machen ist.

    • Offizieller Beitrag

    Hi


    ich werfe mal du zulässige Umbauliste in den Raum. Da steht drin,das keine Vorführung bei der Verkehrspolizei erforderlich ist, solange man sich an die Umbauvorgaben hält.


    http://home.tu-clausthal.de/~sbe/umbauten.pdf


    Bei Vape und Nachwendeumbauten wird das ein bischen anders sein.


    Besorg dir die alten Teile mit Prüfzeichen und bau es, wie in dem PDF beschrieben ist, um, fertig.


    Alternativ was steht denn auf dem Typenschild? Nur S51 und NICHT S51N?


    Dann bestell doch Papiere beim KBA für S51 B-3, dann sind die Blinker definitiv in den Papieren.


    MfG


    Tobias

  • Hey,
    Danke Rossi! Die Liste ist super, endlich mal was Handfestes von offizieller Seite, wenn auch aus DDR-Behördenhand.


    Auf dem Typenschild ist leider ein S51N zu lesen, die Methode geht also leider nicht :(

    Es ist das Einfache, das schwer zu machen ist.

  • Rossi: Die Eintragungspflicht für Beleuchtungseinrichtungen betrifft nur die Dinge, die leuchten. Wo der Strom herkommt, interessiert nicht. Insbesondere verlieren Leuchten ihre Zulassung nicht, wenn sie bei gleicher Wattzahl und Birnenform mit einer anderen Spannung betrieben werden.


    Dementsprechend sind Generator, Blinkgeber, Gleichrichter, Ladeanlagen, Spannungsregler, Schalter und Kabel nicht eintragungspflichtig. Darunter fallen dann auch alle Bauteile der VAPE-Anlage.


    Die gute alte Liste der zulässigen Umbauten (Stand 1985) erlaubt aber nun den Anbau der Vierleuchten-Blinkanlage an die S51N, und erklärt sogar was zu tun ist:


    Blinkgeber 8581.19 und Sicherung 8A
    Zündlichtschalter, Sicherungsdose und Ladeanlage 8871.6, Batterie 6V 12Ah
    Anbau unter Beachtung der Bestimmungen


    Genau letzteres muss man nach heutigem Recht abnehmen lassen, wenn man heute umbaut. Du hast jetzt zwei Möglichkeiten: Glaubhaft behaupten, der Umbau wäre schon zu DDR-Zeiten vorgenommen worden (dann solltest du aber auch die originalen DDR-Teile haben und ein bisschen Flugrost an den Schrauben), oder eben vorführen und eintragen lassen.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Schwarzer_Peter

    ....


    Genau letzteres muss man nach heutigem Recht abnehmen lassen, wenn man heute umbaut. Du hast jetzt zwei Möglichkeiten: Glaubhaft behaupten, der Umbau wäre schon zu DDR-Zeiten vorgenommen worden (dann solltest du aber auch die originalen DDR-Teile haben und ein bisschen Flugrost an den Schrauben), oder eben vorführen und eintragen lassen.


    Natürlich bin ich von DDR-Blinkern ausgegangen und kein Nachbaumist ohne Prüfzeichen...SO wie es in den PDF halt beschrieben ist.


    Wo du Recht hast, wenn du dir da irgendwas mit LED-Schrunz zusammenbastelst ist das was anderes.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Schwarzer_Peter

    Rossi, lies dir mal oben durch, was ich zu Nachbauten und Prüfzeichen geschrieben hatte ... Mist oder Qualität, ein Nachfertiger kann kein Prüfzeichen auf seine Ware machen.


    ich bin sehr wohl fähig deinen Ausführungen zu folgen, ich gut lesen.


    Dann greift man halt auf Blinker mit PRÜFZEICHEN zurück. Ohne sind die nach meinem Verständnis leider Mist, aber leider teils nicht anders nicht als Nachbau erhältlich.


    Wo ich deine Ausführung noch in Frage stelle, so wurde das eckige Rücklicht und die eckigen Blinker für den SR50 auch lange nach der Wende an S53 und ETZ gebaut.


    Also gibt es da eine Prüfung für nach Westdeutschen Standart. Nur die Nachfertiger lassen die Dinger nicht prüfen, kostet ja auch Geld und nach der Geiz ist Geil mentalität....


    Wenn ich mir auch den Nachbaumist für die eckigen SR50 Blinker oder das ETZ Rücklicht mal von innen anschaue oder die Streuscheibe selber, ist auch klar warum es da keine Prüfzeichen gibt.


    MfG


    Tobias, der extra für den schwarzen Peter seine Brille geputzt hat.

  • Zitat von Schwarzer_Peter

    ... Mist oder Qualität, ein Nachfertiger kann kein Prüfzeichen auf seine Ware machen.


    Das stimmt definitiv nicht. Ein Nachfertiger kann an seine Ware Prüfzeichen anbringen lassen. Das Prüfzeichen E1 für Deutschland wird durch eine durch die Bundesrepublik Deutschland beauftragte Stelle/Behörde vergeben. Dort wird überprüft, ob die Ware der ECE Regelung entspricht.


    Problem bei der Geschichte ist, dass man jedes Bauteil/Produkt prüfen lassen muss, dass unter die Bedingungen der ECE Regelung fällt. Das kostet natürlich und dann kann man die Bauteile nicht so wundervoll billig verramschen. Hinzu kommt, dass diverse Bauteile der Simsons in ihrer technischen Ausführung eine heutige Überprüfung nach aktueller ECE Regelung gar nicht bestehen können. Dies gilt besonders für die alten Modelle aus der Vogelserie. Deshalb sind die alten Blinker so interessant, weil die noch ein Prüfzeichen haben und das eben nicht seine Gültigkeit verliert. Schon einmal was von Bestandsschutz gehört?


    Und wenn man sich mal ein wenig Mühe gibt, ist es selbst heute kein Problem noch Ersatzteile für Simson mit Prüfzeichen zu bekommen. Ich spreche da aus Erfahrung.


    Wer Interesse hat, kann sich hier mal die aktuelle ECE Regelung für Blinker zu Gemüte führen: http://www.bmvbs.de/static/ECE…hrtrichtungs-anzeiger.pdf


    Falls jedoch ein Nachfertiger auf die Idee kommt einfach ein Prüfzeichen auf seine Ware zu kleben oder zu prägen, macht er sich ohne vorherige Zertifizierung strafbar, zumindest schon einmal wegen Fälschung, weil das ECE Prüfzeichen geschützt ist.


    Natürlich steht es jedem frei, selber ein Prüfzeichen zu entwickeln... Dann sind halt Nachbauteile demnächst nur mit speziellen Prüfzeichen zu bekommen, das dann nach den Prüfbedingungen der Hintertupfinger Bi-Rad Gesellschaft geprüft wurde - nur echt mit dem Symbol des zerbeulten Rades.


    Gruß,
    Sara

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