Blinker Pflicht ja oder nein ?

  • Wie ist das mit den Blinkern, baue gerade eine Schwalbe neu auf und will die Blinker aus optischen Gründen (Kabel lasss ich im Lenker)ganz weglassen - ist das zulässig ? (Fall A)
    Fall B: Der Blinker ist dran, geht aber nicht:
    Beim Auto ist es meines Wissens so, dass das was außen sichtbar, wenn auch zusätzlich dran ist, auch funktionieren muss..
    Wie ist das beim Moped ?
    Danke, Martin

  • moin,


    1. was dran ist muss funktionieren!
    2. was vom werk aus dran war, muss auch dran bleiben!
    3. die schwalbe hatte immer blinker!


    also blinker müssen dran und sie müssen gehen!


    ansonnsten kann ich dir die suche empfehlen, da wirst du auf ewig lange diskussionen stoßen!


    mfg
    lebowski

    "Scheuen Sie nicht die kleine Mühe und schmutzige Hände, es lohnt sich immer!"

  • Lebowski
    Du hast gesagt was dran ist muss auch funktionieren. Beim S50B kann man auch die Blinker nach unten drehen und die Hand raushalten und das rechtlich gesehen richtig. Aber bei der Schwalbe vielleicht auch nach unten drehen, aber das weiß ich nicht. Aber sie dürfen nicht richtig rum sein wenn sie nicht gehen. Ich denke du kannst sie auch weglassen.
    MfG joker317

  • Zitat von joker317

    Lebowski
    Beim S50B kann man auch die Blinker nach unten drehen und die Hand raushalten und das rechtlich gesehen richtig.
    MfG joker317


    :roll: wie kommst du denn auf das schmale brett??? das ist grundfalsch! es gab keine "N"-schwalbe! s50B->"Blinker!!"
    lese den post von lebowski -> verinnerlich ihn dir ->bau die blinker an!
    ansonsten, versuch mal vorsichtig die suchfunktion, wir hatten hier schon seitenlang diskussionen!

  • Hallo Joker


    Das mit dem runterdrehen der Blinker wird zwar in den neuen Bundesländern durch die Polizei meisten toleriert, da viele Polizisten das noch aus der DDR kennen.
    Wahrscheinlich war es da so das es nicht immer Batterien gab um defekte zu ersetzen oder so.....


    Heutzutage ist es jedem möglich eine neue Batterie zu kaufen, und so die Blinker in Funktion zu bringen.
    Aus diesem Grund musst du wohl oder übel die Blinker wieder anbauen und auch immer fleissig blinken lassen! :D



    mit bestem Gruss


    PAPA N A C H T F A L K E

  • Hallo erstmal,
    ich bin ja jetzt total verwirrt.
    1. Es hat ja keiner behauptet das es eine "N" Schwalbe gab.
    2. Was mache ich mit Mopeds die kein Blinker haben, soll ich mir da welche ranbauen?
    3. Was ist der Post von Lebowski?
    4. B-> Blinker, schon klar, aber ich müsste sie ja weglassen können immerhin geht das ja beim N auch. Ob ob da nu N oder B steht da gucken doch die Bulle sowieso nicht drauf.
    MfG joker317

  • Hallo!


    Ganz einfach ausgedrückt: wenn du einen S51N hast und das auch so in der ABE steht brauchst du keine Blinker, und kannst sie, wenn sie mal nachgerüstet worden sind, auch abbauen.
    Wenn du einen S51B oder eine Schwalbe hast müssen IMMER funktionierende Blinker dran sein, da bei diesen Modellen die Blinker ab Werk angebaut waren.


    Wenn du ein anderes Mopet, egal welcher Marke, hast an dem AB WERK keine Blinker angebaut waren musst du auch keine anbauen.
    Aber was dran war muss halt dran bleiben.


    Beim Auto kannst du auch nicht sagen *Es gibt auch alte Autos ohne Gurt, deshalb baue ich den Gurt aus um nich nicht anschnallen zu müssen*


    Und mit *der Post von Lebowski* war offensichtlich das Posting des Users Lebowski gemeint der dich darauf hingewiesen hat das du Blinker anbauen MUSST!


    trollaxt


    *Klugscheissmodus AN*
    Es gibt eine N-Schwalbe! KR51/2N mit Fahrtwindgekühltem 3-Gang Motor (M531) aber auch diese Schwalbe war selbstverständlich MIT Blinkern ausgerüstet.
    *Klugscheissmodus AUS*



    mit bestem Gruss


    PAPA N A C H T F A L K E

  • Naja gut da hast du recht aber ich denke wenn man den Bullen erzählt "Ey Bulle, das S50B hat keine Blinker" dann glauben die dir das auch. Naja danke für die Infos
    MfG joker317

  • 1) Mopeds und Leichtkrafträder brauchen laut Gesetz keine Blinker (§54 Abs.V Nr.4 StVZO). http://bundesrecht.juris.de/st…2150937BJNE012707308.html


    2) Wenn aber Blinker montiert sind, dann müssen diese auch funktionieren (logisch, um Mißverständnisse im Verkehr auszuschließen).


    3) Du darfst die Blinker auch von der Schwalbe abbauen und ohne fahren. Dies ist jedoch eine Änderung in Bezug auf die ABE. Ich kann dir nun aber leider nicht sagen, ob diese Änderung noch eintragungsfrei (wie z.B. ein zweiter Rückspiegel) oder schon eintragungspflichtig ist. Das kann dir aber ganz sicher der nette Typ vom TÜV oder der DEKRA sagen. Also ruf da mal an und frag nach, ohne dir gleich von dem das Geld aus der Tasche ziehen zu lassen. :D

    • Offizieller Beitrag

    Aus. Ende. Wie oft hatten wir das jetzt schon?

    • Wenn Blinker ab Werk dran waren, bleiben die dran (oder werden wieder angeschraubt)
    • Wenn ab Werk keine Blinker dran waren, müssen keine nachgerüstet werden.
    • Montierte Blinker müssen funktionieren. (Runterdrehen mag toleriert werden, ist aber rechtlich nicht gedeckt
    • Jede andere Änderung muss - wie vom Dummschwätzer gesagt - eingetragen werden.


    MfG
    Ralf

  • aha, danke den vielen aussagekräftigen Antworten; werde hier im Südwesten, wo keiner Schwalben kennt, trotzdem ohne montierte Blinker rumfahren, steht ja eh nicht in den Papieren, dass sie welche hat, und eben ein kleines Bußgeld riskieren.... (Hauptsache die Bremsen stimmen und das Licht geht)
    Wenn man mehrere Mopeds nur gelegentlich fährt, müsste ich mich sonst ständig mit geladenen oder ungeladenen Batterien rumärgern...
    Martin

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