Blinker und Rücklichtgläser verboten?

  • Hallo ich bin neu und hab mal ne Frage zu den nachkauf Binker oder Rücklichtgläsern. Die nachbauten haben ja keine EG nummern kriegt man noch irgentwo welche mit zulassung oder muss man sich die eintragen lassen? Bei uns gibts einen "Dorfsheriff" der wegen so kleinigkeiten einen Mogo macht. LG Dirk

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    Die Nachbauten ohne Prüfzeichen haben - wie du schon korrekt bemerkst - keine Zulassung und können ohne diese auch nicht eingetragen werden. Bei eBay und co. gibt's aber genug originale DDR-Gläser. Kosten Geld, sparen aber im Zweifel ne Menge Stress mit dem Dorfsheriff. ;)

  • nein Blinker waren keine dran wo ich se gekauft hab und die Rücklichtabdeckung hat en sprung. Ich werds erst mal riskieren wenns ne mängelkarte gibt is es halt so. Aber orginale zu besorgen scheint doch net so einfach zu sein

    • Offizieller Beitrag

    Aber orginale zu besorgen scheint doch net so einfach zu sein


    Hallo Dirk,


    Du besitzt einen Oldtimer. Auch wenn es bei Schwalbe und Co. oftmals recht einfach ist, an Ersatzteile zu kommen, so darfst Du nicht davon ausgehen, dass Du jedes Teil einfach irgendwo im Laden kaufen, aus einem Katalog oder einem Web-Shop ab Lager bestellen kannst.
    Augen und Ohren aufhalten, Gleichgesinnte finden und Oldtimermärkte abklappern ist angesagt.


    Peter

  • Das Foto sollte eigentlich gerade sein mom....


    Und Peter ich bin mir bewusst das es ein altes Schätzchen ist ich finde nur wenn es schon nachbauten usw gibt das diese auch eine Zulassung haben müssten bzw angeboten werden mit zulassung oder einer ABE

    • Offizieller Beitrag

    Dir ist aber bekannt, dass eine KBA-Zulassung für KFZ-Teile richtig Geld kostet?
    Bei der Pfennigfuchserei vieler Simsonauten wird doch lieber billiger Murks ab Werk gekauft.


    Peter

    • Offizieller Beitrag

    ich bin mir bewusst das es ein altes Schätzchen ist ich finde nur wenn es schon nachbauten usw gibt das diese auch eine Zulassung haben müssten bzw angeboten werden mit zulassung oder einer ABE


    So lang die Hersteller dieser Teile immer wieder genug Dumme finden, die den Krempel kaufen, ist denen scheissegal, wie du und andere Simsonfreunde das finden.


    Aber nochmal zur Schwierigkeit, originale Teile zu beschaffen. Hier ist nur ein Link von vielen, die nach wenigen Sekunden Suche auftauchen: http://www.ebay.de/itm/SIMSON-…teile&hash=item3ce031c5e5

  • Es ist bei einer Simson sicherlich kein Problem bezahlbare Teile mit entsprechenden Prüfzeichen zu finden. Daher sollte man im Zweifelsfall den sicheren Weg zugelassener Teile folgen. Trotzdem würde mich einmal grundsätzlich interessieren welche Konsequenzen das Fahren mit nicht zugelassenen Bauteilen hat. Es heißt immer wieder, dass die Betriebserlaubnis erlöschen würde. Ich frage mich, ist das definifiv so, oder kann das so sein? Was geschieht im Falle eines Unfalls? Muss ein belegbarer Zusammenhang zwischen nicht zugelassenem Bauteil und der Unfallursache bestehen, um Probleme mit der Versicherung zu bekommen, oder ist das gleichgültig. Bislang konnte ich jedenfalls keine befreidigende Antwort dazu finden. Vielleicht hat ja jemand eine Antwort dazu, die kein Bauchgefühl ist, sondern auf eigenen Erfahrungen oder andern konkreten Fällen beruht.


    Beste Grüße


    Hermann

  • Es ist bei einer Simson sicherlich kein Problem bezahlbare Teile mit entsprechenden Prüfzeichen zu finden. Daher sollte man im Zweifelsfall den sicheren Weg zugelassener Teile folgen. Trotzdem würde mich einmal grundsätzlich interessieren welche Konsequenzen das Fahren mit nicht zugelassenen Bauteilen hat. Es heißt immer wieder, dass die Betriebserlaubnis erlöschen würde. Ich frage mich, ist das definifiv so, oder kann das so sein? Was geschieht im Falle eines Unfalls? Muss ein belegbarer Zusammenhang zwischen nicht zugelassenem Bauteil und der Unfallursache bestehen, um Probleme mit der Versicherung zu bekommen, oder ist das gleichgültig. Bislang konnte ich jedenfalls keine befreidigende Antwort dazu finden. Vielleicht hat ja jemand eine Antwort dazu, die kein Bauchgefühl ist, sondern auf eigenen Erfahrungen oder andern konkreten Fällen beruht.


    Beste Grüße


    Hermann


    Nach den ersten beiden Sätzen hätte eigentlich schon Schluß sein können. Natürlich kann man Arbeit und Zeit in Sachen investieren, die eigentlich nicht zur Diskussion stehen. Die Betriebserlaubnis gilt für das Fahrzeug, wenn es in dem Zustand ist, in dem es ausgeliefert wurde. Und natürlich gibt es Sachen, die hier wahrscheinlich nicht relevant sind. Wenn man z.B. ohne Gepäckträger fährt, wird das (nehme ich an) keine Konsequenzen haben. Zulässige Veränderungen verrät dir verlässlich auch DAS BUCH. Aber Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen beispielsweise müssen in korrektem Zustand mit zugelassenen Bauteilen sein. Sonst ist die Betriebserlaubnis dahin.


    Und wenn es SchwalbenDirk egal ist, ob er erwischt wird, kann er sich ja auch ganz in Ruhe die richtigen Teile besorgen und verbauen... :smokin:


    Schaltzentrale

  • Genau so wird es gemacht aber dank prof is die bestellung schon raus und es wird dann orginal gefahren ohne risko versicherungsschutz zu verlieren oder mängelkarte zu kassieren. In diesem sinne allseits gute fahrt

  • Meine ungeprüften Streuscheiben machen keinen sichtbaren Unterschied zu denen ohne E Zeichen !
    Der Sheriff wird denke eh nur Augenmerk auf das vollständige Möp legen,dazu gehören halt Lichtzeichen die auch funktionieren müssen.
    Außerdem darf der wenn es nur der Dorfsheriff ist dich eh nicht anhalten,fließenden Verkehr darf nur Polizei anhalten.

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