Hallo Simsonfreunde,
bei den Simsons ist ja die Elektronik so eine eigene Sache. Insbesondere ist die Batterieladeleistung mäßig und dementsprechend das Blinklicht und das Hüpchen ausfallanfällig.
Deshalb meine Frage an euch: Ist ein funktionierendes Blinklicht (z.B. am meiner 51/2) aus rechtlicher Sicht notwendig? Könnte man auf die Blinker auch ganz verzichten.
Und wenn Blinklichter für die 51/2 rechtlich notwendig sind, überträgt sich das dann auch auf den Anhänger, den man zieht?
Gruß
fanta