WIE BLÖD MUSS MAN SEIN??? X(

  • wie dämlich darf eigentlich ein durchschnittlicher nestlé-schöller-lieferfahrer sein???


    ich musste heut morgen zum sony-center am potsdamer platz -> gitter stellen für irgend ne filmpremiere. stelle den star am strassenrand auf den gehweg (in den parkbuchten weit und breit kein auto). eine halbe stunde später komme ich arbeitsbedingt wieder an der stelle vorbei und was muss ich sehen? mein moped liegt im dreck!!! unmittelbar daneben steht so´n kühl-daimler von schöller, die aufgeklappte ladebordwand direkt neben meinem umgekippten möp.
    von weitem dachte ich noch der spast ist gegengefahren, mit nem hubwagen oder so und war zu faul das teil wieder hinzustellen... neee, viel besser! demm deppen ist ne volle 2m hohe 1x1m-gitterrollbox von der ladebordwand gekippt!!! X( X( X( und genau auf mein möp!!! X( X( X(
    übliche prozedur, polizei gerufen, unfallaufnahme, aktenzeichen bekommen...
    nach der ersten sichtung:


    -vorderschwinge schief
    -lenker verbogen
    -rechts kompl. bremshebelhalter zerbrochen
    -vorderbremshebel zeigt nach links
    -sitzbank steht nach vorn oben wie ne raketenrampe
    -blinker abgebrochen
    -hitzeschutzblech vom auspuff zerbrochen
    -auspuff verbeult
    -krümmer schief
    -krümmergewinde ausgelutscht(ist locker und lässt sich nicht mehr festziehen)
    -seitenständer zeigt jetzt in elegantem bogen nach vorne
    -lampenkasten völlig verbeult
    -lampenrig zerbrochen
    -scheinwerfereinsatz im ar...
    ...


    das war erstmal die erste bestandsaufnahme, was noch alles hin ist wird sich wohl erst später zeigen...
    ICH KÖNNT KOTZEN!!!
    wenn ich den star jetzt zu ner werkstatt bringe müsste doch die gegnerische versicherung die reparaturkosten bezahlen, sagte mir zumindest der beamte...aber die sind, wie wir ja im nest desöfteren lesen durften, auch nicht allwissend...


    frage: hat jemand hier im nest sowas (ähnliches) schon mal erlebt? wie sah da die schadensregulierung aus?


    whatever, ich geh mich erstmal ärgern!


    greetz ;(

  • Mein Beileid!! ;(


    Prob an der Sache ist, das die Reparatur kostenmäßig da sehr schnell den "Zeitwert" oder Wiederbeschaffungswert übersteigt, und der wird meines Wissens maximal ersetzt... k.A. wieviel das bei deinem Star sind... musst du mal abwarten.


    Normalerweise müsstest Du aber soviel bekommen das Du davon eine gleichwertige Maschine "wiederbeschaffen" kannst.


    mehr kann ich dir dazu leider auch nicht sagen...


    gruss thomas

    • Offizieller Beitrag

    Oh Je!




    Such dir schnellstöglich einen möglichst guten(!!!) Gutachter, der den Schaden aufnimmt. Dieser sagt nicht einfach "Ein Star bekommt man für 200 Euro, also gibs nur 200", sondern er rechnet den Zeitwert des Möps aus, da geht dann der Allgemeinzustand ein, also Verschleiß usw. Der Wiederbeschaffungswert ist dann der Preis für ein gleichwertiges Moped, also annähernd gleiche Laufleistung und Allgemeinzustand.


    Wenn alles richtig läuft, dürften vielleicht so um die 500 Euro zusammenkommen, je nach dem, in welchem Zustand dein Star war.


    Ich hoffe, ich hab nicht zuviel Mist geschrieben, hab selber grad erst meine 1. Versicherungssache am Laufen(mir ist jemand ins Auto gebumst).


    Viel Glück noch!


    Gruß,
    Richard

  • Ich bin mir nicht ganz sicher, ob die KFZ-Haftpflichtversicherung von dem das überhaupt bezahlt, denn der Schaden ist ja nicht durch das Auto, sondern durch den Container beim Entladen entstanden. Da müßte also die Privathaftpflichtversicherung des Fahrers (falls der überhaupt eine hat!) oder der Firma zahlen. Notfalls muß der Fahrer aus eigener Tasche zahlen.


    Geh zum Rechtsanwalt. Der macht für dich den Schaden geltend. Zahlen tut
    das der Unfallgegner/dessen Versicherung.


    Oder verhandel selber mit der Versicherung und biete denen pauschal an, daß du 300,- Euro haben willst und selber reparierst. Wenn die irgendwie rumeiern, dann beauftrage sofort selbst einen Rechtsanwalt und einen sachverständigen Gutachter. Laß dir bloß nicht einen Gutachter von der Versicherung aufschwatzen. Denn der ist von denen in der Regel häufig abhängig, weil er immer von denen die Aufträge bekommt. Deshalb begutachtet der vielleicht auch die Schäden manchmal etwas "wohlwollend", ganz im Sinne der Versicherung.

  • Meiner Schwester is vor einiger Zeit mal einer in ihren 13 od. 14 Jahre alten Golf II gefahren --> Totalschaden.
    Der war auch in nem super Zustand und sie hat 1000 Euro von der Versicherung (Allianz) bekommen.
    Also man kann auch Glück mit dem Gutachter haben.


    Dass wir den Golf für 75 Euro repariert haben is ne andre Sache... :D

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Dummschwaetzer:
    Ich bin mir nicht ganz sicher, ob die KFZ-Haftpflichtversicherung von dem das überhaupt bezahlt, denn der Schaden ist ja nicht durch das Auto, sondern durch den Container beim Entladen entstanden. Da müßte also die Privathaftpflichtversicherung des Fahrers (falls der überhaupt eine hat!) oder der Firma zahlen. Notfalls muß der Fahrer aus eigener Tasche zahlen.



    Im privaten Bereich muss sowas die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs übernehmen. Wenn man also z.B. mitm Einkaufwagen auf dem Supermarktparkplatz beim be- oder entladen ein anderes Auto anrammelt, zählt das versicherungstechnisch als Gebrauch des Kraftfahrzeugs und ist dann nicht durch die Privathaftpflicht gedeckt, sondern durch die KFZ-Haftpflicht mit allen bekannten Folgen wie Rabattverlust etc. Ich denke mal, da es hier ebenfalls beim entladen passiert ist, müsste das auch im gewerblichen Bereich so sein, dass die KFZ-Haftpflicht des Schadenverursachers dafür aufkommt.


    Letztendlich kann das dem Geschädigten aber egal sein, zahlen muss der Verursacher, also der Fahrer, bzw. derjenige, der da abgeladen hat. Welche Versicherung das dann am Ende übernimmt, spielt keine Rolle. Der Geschädigte hat auf jeden Fall Anspruch auf Schadensersatz in angemessener Höhe. Da kann man nur hoffen, dass es zur Feststellung dieser nicht unbedingt einen Rechtsanwalt oder Gerichtsverfahren und damit viel Zeit benötigt.

  • Moin Moin


    Die Haftpflicht muss auch zahlen wenn ein Schaden beim be und entladen eines KFZ entstanden ist, z.B. der Einkaufswagen rollt euch weg als ihr beim Kofferraum vollpacken wart ;) , und hat auf seinem Weg mehrere Autos beschädigt.


    Leider Zahlt die Versicherung auch nur den Zeitwert des Fahrzeugs.
    Bei einem gut erhaltenem Star 300-400 € würde ich sagen.


    MfG
    Schumi-3

  • ein paar EUS Nutzungsausfall koenntest Du noch einfordern.
    Wenngleich es nur ein paar wenige sein werden.


    Ansonsten sehe ich es wie die anderen.
    Der Star ist dir sicher viel mehr Wert als der Versicherung.
    Du solltest wirklich sehen, das DU einen Gutachter waehlst und nicht die gegnerische Versicherung.
    Ich selber kann dazu leider weiter keinen Tipp geben.


    Berichte mal wies gelaufen ist.


    Viel Glueck wuenscht
    Alexander

  • Ich weiß ja nicht, wie (materiell) wertvoll dein Star ist, aber tendenziell würde ich von einem Gutachter absehen.
    Ist es absehbar, dass der Schaden als Bagatellschaden (weniger als 500-700€) abzutun ist, wird _keine_ Versicherung den Gutachter bezahlen, ergo würdest du auf den Kosten sitzen bleiben.
    Also: Kostenvoranschlag in der Werkstatt machen lassen, der Versicherung zuschicken und abwarten.
    Will die Versicherung nun, dass das Fahrzeug begutachtet wird, sollen (und werden) die den Gutachter zahlen. Aber einen Gutachter deiner Wahl.
    Will die Versicherung dich in die Ecke drängen und zwingen, dass ihr Gutachter das begutachtet, lass dich nicht einschüchtern.
    Du darfst den Gutachter bestimmen, denn du bist der Geschädigte.
    Zur Not regelt das ein Anruf von Anwalt.


    Gruß, Jabber

  • Zitat


    Original von Baumschubser:
    [quote]
    ...Wenn man also z.B. mitm Einkaufwagen auf dem Supermarktparkplatz beim be- oder entladen ein anderes Auto anrammelt, zählt das versicherungstechnisch als Gebrauch des Kraftfahrzeugs und ist dann nicht durch die Privathaftpflicht gedeckt, sondern durch die KFZ-Haftpflicht ...


    Das ist geltendes deutsches Recht? Kann doch nicht sein, bloß weil mir der Einkaufswagen wegrollt muss meine KFZ-Haftpflicht zahlen? Ich fass es nicht, die Versicherungen zocken dich doch an allen Ecken und Enden ab, das ist doch genauso wie mit der "Teilschuld". Das gibts doch auch nur damit beide Versicherungen was zu zahlen haben, und hinterher natürlich die Prämien erhöht.


    MfG Tilman


    armes Deutschland

  • X( Ich denke das der Rahmen auch lädiert sein dürfte.
    Der Typ sollte eigentlich über die betriebliche Haftpflichtversicherung für solche Fälle versichert sein!
    Ist ja schließlich bei der Arbeit passiert und da müssen Risiken bei der Ausübung von Firmentätigkeiten von den Firmeninhabern getragen werden.... so lange dem Arbeitnehmer keine (grobe)Fahrlässigkeit(seltenst!) nachzuweisen ist.
    Laß ein (gutes)Gutachten machen, bei dem auch hervorgeht das Deine Simme mindestens durch das Alter und den "guten" Pflegezustand einige Scheine wert war...
    Gruß
    Icehand
    :smokin:

  • Guten Morgen,


    ob nu irgend eine Versicheung zustaendig ist oder nicht, ob eine zahlt oder nicht.
    1. Es ist ein Schaden entstanden.
    2. Es gibt einen Verursacher der auch bekannt ist.


    muesste 3. auch zu einem Schadenersatz fuehren wenn ich mich nicht irre.


    Gruesse
    Alexander


    p.s poste bei Gelegenheit mal was rausgekommen ist.

    • Offizieller Beitrag

    FAJAS


    Stimmt natürlich. Ersatzansprüche hat man immer gegen den Verursacher, egal ob der versichert ist und auch egal wo der versichert ist bzw. welche Versicherung zuständig ist.


    Praktisch wird das aber immer so sein, dass man das direkt mit der gegnerischen Versicherung abwickelt, sofern eine vorhanden ist. Und da kanns nicht schaden, wenn man sich im klaren darüber ist, wer zuständig ist, ehe man den Fall zig mal irgendwo vorträgt.


    Dennoch dürfte diese Verfahrensweise die vorteilhafteste sein, weil der Weg, sein Geld direkt vom Verursacher zu bekommen, könnte langwieriger sein. Wenn das aber z.B. ein Fall für die Privathaftpflicht wäre und der Typ hat sowas nicht abgeschlossen (solche Leute solls tatsächlich geben), dann läufst du der Kohle u.U. ewig nach, selbst mit gerichtlichen Titel.


    Im vorliegenden Fall sollte man in zwei Richtungen tätig werden. Erstens in Richtung der Firma bzw. den Fahrer selbst in die Haftung nehmen und zweitens die KFZ-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners kontaktieren. Und sich nirgends abwimmeln lassen.:D

  • hab vor ner woche post von der "zürich versicherung ag" bekommen... muss mir jetzt erstmal n fotoknips besorgen, da meiner die hufe hochgenommen hat und die leute fotos sehen wollen... :rolleyes:


    halt euch auf dem laufenden...


    greetz

  • @ schubser

    Zitat


    Original von Baumschubser:
    FAJAS


    Im vorliegenden Fall sollte man in zwei Richtungen tätig werden. Erstens in Richtung der Firma bzw. den Fahrer selbst in die Haftung nehmen und zweitens die KFZ-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners kontaktieren. Und sich nirgends abwimmeln lassen.:D


    ich schriebs fuer den fall, dass die vericherer sich weigern.


    gruss
    alexander

  • Zitat


    Original von trollaxt:
    hab vor ner woche post von der "zürich versicherung ag" bekommen... muss mir jetzt erstmal n fotoknips besorgen, da meiner die hufe hochgenommen hat und die leute fotos sehen wollen... :rolleyes:


    halt euch auf dem laufenden...


    greetz


    hallo troll,
    vielleicht ist es sinnig einen KV bezueglich Reparatur von einem SIMSON- haendler zuzugeben.
    Ersatzweise/ zuzueglich einer Marktuebersicht der Gebrauchtpreise vergleichbarer Fahrzeuge (evtl. auch einen schrieb von wegen ueblicher preis etc. vom haendler)falls die den Wiederbeschaffungswert zur Restwertbestimmung haben wollen))
    Koennte sein, dass es sinn macht wenn du diesbezueglich in die vorlage gehst damit nicht der schrottwert fuer ein 30 jahre altes moep zu grunde gelegt wird.


    gruss
    alexander

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!