Bremse nach Gesetz einstellen

  • Ich habe eine S51 mit Trommelbremse. Nach 1/3 Hebelweg, soll das Rad blockieren. Ist das überhaupt möglich??


    Ich wurde nämlich angehalten und habe einen Mängelbescheid bekommen.
    Wenn ich jedesmal angehalten werde und einen Mängelbescheid bekomme wird das auf die Dauer teuer, denn bei mir ist die Verkehrspolizeizentrale um die Ecke.

  • meinen die dass das rad im aufgebockten zustand stehen soll nach 1/3 hebelweg oder beim fahren? das vorderrad von simsons beim fahren zum blockieren zu bekommen, ist auf asphalt nicht möglich. man kann aber mit einer bremsenwartung und ordentlicher einstellung das maximale rausholen. evtl kannst du zwischenlagen verbauen.

    • Offizieller Beitrag

    das geht doch bauartbedingt schon mal gar nicht... zunächst ist da das spiel für den bowdenzug, dann die stauchung des bowdenzuges selbst, dann das nachgeben des plastgriffes und dann auch noch ein blockieren der räder???


    ok, wenn beim rollen das rad vorn blockieren soll, dann ist es wohl möglich, das nach etwa 1/3 -1/2 hebelweg hinzubekommen. was ist denn genau deine auflage? und welche idioten stellen sich hin und kontrollieren ne simson-vorderbremse. das ist ja schon fast schikane.


    aber da bleibt dir wohl erstmal nix übrig als deine bremse wieder ordentlich zu machen. ist ja auch nicht schlecht. bau also das vorderrad aus und die bremse komplett auseinander aber nicht mit den fettfingern auf die beläge grapschen, reinige alles feucht mit bremsenreiniger, schleif die nabe innen mit relativ grobem schleipapier aus. schleif den glasigen belag von den bremsbacken runter. reinige die bremsbackenaufnahmestifte und die löcher in den bremsbacken und das loch für den bremsbolzen.
    an alle gelenkstellen schmierst du einen hauch kupferpaste. wenn die beläge schon abgefahren sind, wechseln oder unterlegscheiben benutzen.


    alles wieder zusammenbauen, bowdenzug ölen und fetten und dann sollte dein moped bremsen dass die bullen nur so staunen.


    gruß aus kiel


    achso... nur zur information. der mängelschein hat für fahradfahrer und mopedfahrer nur bedingt eine bedeutung. im normalfall ist der polizeiliche weg bei einer nichtbeseitigung der mängel, dass der zulassungsstelle eine mitteilung gemacht wird und dein fahrzeug über die zulassungsstelle aus dem verkehr gezogen wird. nun kann die polizei der zulassungsstelle über eine simson gern so viele informationen zukommen lassen, wie sie will. da eine simson nicht zugelassen in dem sinne ist, wird da nicht sonderlich viel passieren. das schreiben liegt dann dort... und wird weggeheftet.
    allerdings kann die polizei (wenn du schon stadtbekannt bist) dein moped direkt stillegen.

  • Wenn man das Moped schiebt soll es bei 1/3 Hebelweg blockieren, aber bei mir blockiert es erst ab 1/2 Hebelweg.


    Ich werde dann mal versuchen das zu optimieren.


    Danke für die Antworten.

  • solche idioten, das ist ja fast noch "besser" als die geschichte wo die mir drogenkonsum anhängen wollten. scheiß penner(nicht ihr^^). ich weiß noch wo ich mich mit meinem nagelneuen fahrrad fast hingelegt hab weil die bremsen total anders waren als beim alten.
    wenn er damit fahren kann dann ist es doch i.o.


    bei mir haben die bei einer verkehrskontrolle nicht mal den fehlenden spiegel, den nicht vorhandenen bremsgriff... gesehen.
    naja typisch die grünen...

  • Reinige die Trommelbremse und prüfe die dicke der Beläge, ansonsten Unterlagen drunter oder neu machen. Ne Bowdenzugstellschraube von einer MZ verbauen. (länger) Wirkt auch Wunder.


    Gruß
    schrauberwelt

  • So, erstmal is nun wirklich die Frage was deine Bremse leistet.
    Der Hebelweg ist uninteressant. Aber ich bemerke der Hebel darauf in keinem Fall am Griff anliegen.


    Im Reparaturhandbuch gibts dazu wenn ich mich nicht irre einen Wert, wieviel Kraft die Bremse haben soll.
    Gesetzlich (STVZO) gibts da sicherlich auch was zu, welche Bestimmungen in der DDR zu der Zeit hatten k.a. .
    So wenn du dir diese Werte raussuchst und deine Bremse diese erreichst (fährste mal zum TÜV) oder der netten Werkstatt nebenan (die machst sicherlich auch kurz für Lau). So schiebst das Ding auch nen Bremsenprüfstand und guckst mal. Gut deine Werte sind relativ gering und die Kraft wird mit der Zeit fallen aber damit du erstmal einen etwa Wert hast.
    Passt dieser , lass ihn dir bestätigen von Offizelerstelle (Werkstatt) .


    Die 1/3 Regelung vom Polizisten kann er sich in die Harre schmieren.
    Sollten die Werte passen hällste ihm unter die Nase , kann er sich ine Ecke stellen und weinen. Anfallende Kosten... (Bestätigung) Rechtschutz?!

    Wer schneller schraubt steht länger in der Werkstatt.

  • Ich kann mit meinem Bremsen machen was ich woll, hab das Gefühl die Leistung ist viel zu gering. Hinterrad blockieren lassen ist zB nicht drin. Bringt es viel, die Radnabe zu schleifen? Die ist bei mir spiegelglatt.

  • Jah-young, die 20,- Euro brauchst du nicht zu bezahlen. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Da hat sich möglicherweise ein unterqualifizierter Bulle irgendwas aus den Fingern gesaugt und versucht dir damit was anzuhängen a' la "Das Gesetz bin ich!" . Sachverständiger ist der Bulle ja offensichtlich nicht.
    Wenn die Bremse gut bremst, dann laß es so und warte ab, was behördlicherseits passiert und melde dich wieder hier.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von ThePapst

    Ich kann mit meinem Bremsen machen was ich woll, hab das Gefühl die Leistung ist viel zu gering. Hinterrad blockieren lassen ist zB nicht drin. Bringt es viel, die Radnabe zu schleifen? Die ist bei mir spiegelglatt.


    Wenn du das Hinterrad nicht zum blockieren bringst, bist du der nächste, der einen Mängelschein kassieren sollte. Vorne ist das auf Asphalt tatsächlich bei der Trommelbremse nahezu unmöglich, aber das Hinterrad sollte man locker zum stehen bringen.

  • Hallo,


    Ich habe zu der Problematik mal den TÜV angeschrieben und erhielt folgende Antwort:


    "Der Leerweg von 1/3 ist korrekt.Nur soll in dieser Stellung die Bremse noch nicht blockieren."


    Also ist die Aussage des Milizionärs falsch das die Bremse bei 1/3 blockieren soll.


    mfg Gert

  • Zitat von Baumschubser

    Wenn du das Hinterrad nicht zum blockieren bringst, bist du der nächste, der einen Mängelschein kassieren sollte. Vorne ist das auf Asphalt tatsächlich bei der Trommelbremse nahezu unmöglich, aber das Hinterrad sollte man locker zum stehen bringen.


    Hab die Nabe gereinigt und die Bremsbeläge sind vom letzten Jahr und vielleicht 200km gelaufen, wenn überhaupt. Hab nen neuen Bowdenzug und ihn zwischenzeitlich auch mal so eingestellt gehabt, dass die Bremse schon am schleifen ist, wenn ich sie nicht trete. (Nur zum testen.) Konnte das Hinterrad aber trotzdem nicht zum Stehen bringen.


    Was mach ich jetzt am besten?

    • Offizieller Beitrag

    @papst:
    bremse ausbauen, beläge anschleifen und richtig entfetten (evtl wechseln) und nabe ausschleifen.


    verglaste und fettige beläge können nun mal nicht gut bremsen.


    @jah young: lass dir vom experimentator doch mal das schreiben schicken und geh dann zur dienststelle und frag nach bzw. klär die sache. scheint ja das recht auf deiner seite zu stehen.


    gruß aus kiel

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