DEKRA Gutachten - Frage und Bedenken

  • Hab vor mir demnächst ne S51 zu kaufen. Allerdings ist statt den KBA Papieren ein DEKRA Gutachten nach §21 StVZO dabei. Auf dem Gutachten steht 60 km/h. Soweit so gut, allerdings als Typ S51N, wobei es eher eine S51B2-4 ist. Baujahr und FIN stimmen überein mit dem Rahmen und dem Typenschild.


    Dann ist eine "Erklärung zum Gutachten gemäß § 21 StVZO - Wiederinbetriebnahme" dabei. Da steht drauf, dass das Gutachten von der Zulassungstelle abgestempelt werden muss. Das wurde aber nicht gemacht. Das Gutachten ist von 02/2015.


    Soll ich mir jetzt neue Papiere vom KBA holen oder aber das Gutachten bei meiner Zulassungsstelle abstempeln lassen?


    Vor allem finde ich es komisch, dass man ein Gutachten erstellen lässt, wenn man die Papiere auch easy beim KBA beantragen kann. Der Verkäufer hat das Moped auch so gekauft und ist damit auch das ganze Jahr so rumgefahren ohne Probleme und wurde wohl auch mal kontrolliert.


    Hat wer eine Meinung oder einen Rat für mich? (Achso, dass KBA hatte am Telefon soweit keine Bedenken. Meinte ich könnte Papiere bestellen. Allerdings weiß ich nicht inwieweit Sie das auf die schnelle prüfen am Telefon)

    • Offizieller Beitrag

    Viele Leute wissen nicht, dass es Simson-Papiere auch über's KBA gibt. Die sehen nur das klassische Problem "altes Moped ohne Papiere" und gehen dann den "normalen" Weg über die Einzelabnahme.


    Was du jetzt machst, musst du selber wissen. Möglich sind sowohl die neuen KBA-Papiere als auch der Weg zur Zulassungsstelle. Rechtlich unbedenklich ist beides.


    Ralf

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich Dich richtig verstehe, sind Baujahr und FIN B2-4!?
    Das Gutachten wurde aber für Typisierung N erstellt!? Soweit richtig?



    Ist das Moped jetzt als N aufgebaut? Dann wäre das alles korrekt.
    Da kommen StVZO §§ 21 Abs. 1a und 19 Abs. 2 zum tragen.
    StVZO - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
    Und den Stempel von der Zulassungsstelle bräuchtest Du noch.



    Jetzt ist/wird das Moped wieder B2-4?
    Dann kann der Dekra-Wisch in die Tonne und Du bestellst beim KBA neu.



    LG Kai d:)

  • Danke für deine Antwort. Das stimmt mich schonmal positiv.
    Ich bin nur ein wenig verwirrt, weil auf dem Gutachten ein Erstzulassungsdatum steht (01.07.1987). Woher will man das wissen wenn man keine Papiere hat. Und wenn man Papiere mit dem Erstzulassungsdatum hat, warum lässt man dann neue machen...


    Bin bißchen übervorsichtig bei dem Thema.


    Also es steht S51 n auf dem Gutachten. Vielleicht wegen der Aufkleber auf dem Seitendeckel. Ansonsten sind aber Blinker, 4 Gang Motor, Tacho mit Blinkanzeige und eine 12V Zündung verbaut.
    Fin passt zum Baujahr.


    FIN ist 7 stellig und fängt mit 58..... an.

    • Offizieller Beitrag

    01.07. ist ein bissl unwahrscheinlich für die tatsächliche Erstzulassung. Da man aber aus der FIN das Baujahr ableiten kann, legt man den Tag für die neuen Papiere willkürlich auf den 01.07.. Hier seh ich kein Problem.


    Problematischer ist das mit der "N". Die wurde 1987 nicht mehr produziert, weil ab diesem Jahr auch in der DDR alle Fahrzeuge Blinker haben mussten.

  • Naja auf dem Typenschild steht nur S51.
    Auf den Seitendeckeln ist der S51n aufkleber. Evtl. hat sich er Prüfer daran orientiert.


    Ist das Gutachten damit hinfällig?

  • Ich hab das Moped doch noch gar nicht gekauft.
    Will nur nix komisches kaufen und am ende bekomm ich aus irgend nem Grund keine KBA Papiere und stehe dann da mit unbrauchbarem Gutachten. Das ist das Problem.
    Kann ich denn im achlimmsten Fall ohne Probleme mit dem abgestempelte Gutachten fahren? Auch mit Blinker etc? Weil von anbaugeräten und Motor usw. steht in dem Gutachten nix.

    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    der Weg über §21 STVZO ist der übliche weg bei Mopeds wo es den Hersteller nicht mehr gibt bzw. es keine Papiere vom KBA gibt.


    Das Erstzulassungsdatum wird immer auf den 01.07. datiert, wenn es unbekannt ist, das ist schon okay so.


    Bei einem Gutachten nach §21 eines aaS einer technischen Prüfstelle wird nur ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis erstellt. Die BE wird erst durch die untere Verwaltungsbehörde erteilt. Einfach das Gutachten zum Straßenverkehrsamt schleppen, die machen da ein Stempel drauf "Betriebserlaubnis erteilt" und die ABE ist fertig. Kostet ~10-15€.


    Alternativ eine KBA ABE bestellen und alles wird gut.


    Beide Wege sind rechtlich in Ordnung, vorrausgesetzt das Fahrzeug entspricht der ABE und ist vorschriftsmäßig.


    MfG


    Tobias, der sich mit sowas täglich beschäftigen muss

  • Will nur nix komisches kaufen und am ende bekomm ich aus irgend nem Grund keine KBA Papiere ...


    Ein Grund, keine KBA Papiere zu bekommen, ist, das es ein Reimportfahrzeug z.B. aus Ungarn ist. Ein Grund, stattdessen ein Dekra Gutachten machen zu lassen, ist, das der Vorbesitzer keine KBA Papiere bekommt.


    Wie immer: sage mir Deine Fahrgestellnummer und ich sage Dir, was Du hast ...


    Gruss von Frank

  • Vielen Dank für eure Antworten. Bin auf jedenfall ein wenig schlauer.
    Ich werde einfach die KBA Papiere bestellen und gut.


    Was mir eigentlich nur wichtig war, ist dass wenn vom KBA im schlimmsten Fall keine Papiere ausgestellt werden (warum auch immer), ich zumindest durch das Abstempeln des Gutachtens eine gültige Betriebserlaubnis habe. Vor allem mit 60 kmh.
    Trotz dessen, dass die DEKRA dort S51n drauf geschrieben hat, kann ich ja wohl trotzdem mit original Blinkern mit E-Zeichen dran rumfahren und Legal unterwegs sein. Oder sehe ich das Falsch?

  • Ein Tüv-Prüfer hat mir vor 2 Jahren mal gesagt, dass es immer möglich ist sein Fahrzeug im Rahmen der erlaubten Möglichkeiten technisch zu verbessern (darunter verstand er Umrüstung auf 12V und die Montage von zugelassenen Blinkern. Jedoch keinen Einbau von einer Scheibenbremse in eine Schwalbe)

    • Offizieller Beitrag

    Irgendwie fühlt sich dein Satz falsch an. Warum sollte ich keine andere Bremsanlage verbauen dürfen, wenn sie mir ein Prüfer nach §21 einträgt?



    Korrekt, nach §21 ist fast alles möglich. Aber Blinker haben eine Bauartgenehmigung und die dürfen so angebaut werden, wenn die Bauvorschriften und ECE Regelungen beachtet werden.


    Mfg


    Tobias

  • Ihr habt beide Recht, aber der Tüv-Prüfer hat angezweifelt,
    dass die Schwalbe-Rahmen den deutlich höheren Bremskräften einer Scheibenbremse auf Dauer gewachsen sind.
    Er hat gesagt, dass der Einbau nicht mit dem Einbau von Blinkern oder einer Vape zu vergleichen ist.
    Der Tüv-Mensch würde das nicht ohne weitere Umbauten absegnen.
    Wer will schon für so etwas die Verantwortung mit seiner Unterschrift übernehmen (die Tüv-Prüfer könnten sonst eventuell sogar haftbar gemacht werden)

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