DDR Mopedanhänger bzw. Selbstbauten

  • Moin!


    Bei ebay ist ein Mopedanhänger für eine Schwalbe oder auch eine andere Simson zu ersteigern. Das Ding sieht ungewöhnlich aus, fast wie ein Seitenwagen. Laut meinen Informationen ist der Anhänger ein kompletter Eigenbau. Der Hauptteil besteht aus VA und ist tropfenförmig. Die 2 Räder sind aus den Vorderrädern einer Schwalbe und das ganze Teil hat eine Abdeckung aus Kunstleder.



    Sind diese Anhänger, die zu DDR-Zeiten selbst gebaut wurden, heute legal zu fahren? Könnte man nicht rein theoretisch auch noch heute noch sich selbst einen Anhänger bauen und fahren?


    Gruß Al

  • Die Dinger waren schon zu DDR-Zeiten nicht erlaubt. Aber aus mangelndem Nachschub an "richtigen" Anhängern und Bedarf an Transportkapazitäten wurde sowas halt geduldet. Heutzutage iss das sicher anders, da würde dir jeder Bulle das Teil vom Moped reißen. Also ich würde damit nicht rumfahren. Achso, bist du sicher das die Wanne aus VA ist? Kann ich mir gar nicht vorstellen, weil 1. sauschwer und 2. VA in der DDR und das in solchen Mengen? Irgendwie sieht das Teil aus wie ein Campy (siehe Bild).


    MfG Tilman


    P.S.: Irgendwie find ich das TEil potthäßlich.

  • Das Teil ist potthäßlich. Weitere unschöne Fotos kann man hier sehen.


    Wenn diese Dinger illegal sind, dann ist es rausgeworfenes Geld, kauft man das oben genannte Teil in der Auktion, mit der Absicht, es an das Moped zu hängen. Der €-Ticker steht nun schon bei 25 Eier und die Auktion endet erst in 18 Stunden.


    Ob die Wann aus VA ist, kann ich nicht exakt sagen, da ich nur per Email angefragt habe und es mir bestätigt wurde.


    Der Campi sieht im Vergleich zu dem Teil um viel schöner aus und ist auch deswegen interessanter, weil er nur ein einzelnes Rad hinten hat.


    Gruß Al

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von tilman81:
    Die Dinger waren schon zu DDR-Zeiten nicht erlaubt. Aber aus mangelndem Nachschub an "richtigen" Anhängern und Bedarf an Transportkapazitäten wurde sowas halt geduldet. Heutzutage iss das sicher anders, da würde dir jeder Bulle das Teil vom Moped reißen.



    Unsinn, jedermann durfte in der DDR einen Anhänger selber bauen. Ganz legal. Zumindest für PKW-Anhänger weiß ich das mit Sicherheit. Man brauchte lediglich eine typgeprüfte Kupplung anbauen. Alles andere musste lediglich verkehrssicher sein. Also wurde zumeist die Hinterachse eines gängigen PKW genommen (Trabi oder Wartburg), oft sogar der komplette Kofferraumboden des betreffenden Fahrzeuges und daraus der Anhänger gezimmert. Dann brauchte man nur noch ein Typenschild anbauen und sich Gedanken um die mögliche Achslast machen (war ja vom PKW vorgegeben). Es gab mit etwas Glück und Beziehungen auch Hängerachsen einzeln zu kaufen. Damit fuhr man zur Abnahme und wenn man sorgfältig gearbeitet hatte und einige Dinge beachtet hat, wurde das Fahrzeug per Einzelabnahme zum Verkehr zugelassen. Mancher Schlosser hat im Betrieb auf diese Weise nach Feierabend mehr Geld verdient, als regulär.


    Ich gehe mal davon aus, dass die Rechtslage bei Mopedanhängern nicht viel anders war. Heute dürfte das Inverkehrbringen per Einzelabnahme etwas schwieriger und kostspieliger sein und sich nicht mehr lohnen, selbst dann nicht, wenn man mittlerweile für den Rolleranhänger allerhand Knete hinblättern muss, weil der so selten ist.

  • Hmm, da hast du wohl recht. Auch unser Anhänger ist auf diese Weise entstanden. Nur die Anhängekupplung hat ne Prüfnummer alles andere ist zusammengebrutzelt. Naja ne Abnahme war zu DDR-Zeiten wohl etwas einfacher und günstiger als heute, da konnta man sowas machen.


    MfG Tilman
    der das Teil wirklich abgrundtief häßlich findet

  • Für PKW ist es auch heute noch möglich sich einen Anhänger zu bauen. Ich habe mir erst ein Buch gekauft wo viele Ratschläge drin stehen, was man beachten muß usw. Weil ich mir ein Bootshänger restauriert habe und einiges umgebaut habe. Das Buch ist vom TÜV- Verlag. Für Zweiradanhänger müßte es auch sowas geben.

    Berlin hat nach 18 Jahren wieder eine Grenze!! Es lebe die EU

  • Beim TÜV-Verlag habe ich kurz nachgesehen und kein Buch für Mopedanhänger gefunden - wird wohl eine zu kleine Nische sein, als dass sie ein Extra-Buch dafür rausbringen.


    Gruß Al



    p.s.: Das häßliche Selbstbauteil ist für ganze 35 Euro weggegangen.

  • Anhänger geht sehr wohl noch im Eigenbau, er ist nicht zulassungspflichtig aber nur wenn Kkr. nicht schneller ist als 45 Kmh.Siehe §18 Stvzo.
    Was ist denn bei der Schwalbe im Schein eingetragen?


    Gruss pitt

  • Ich frag mich ja mal wo du das gefunden hast. Sorry aber da kann ich nicht mitgehen.


    MfG Tílman


    P.S.: Einige Auszüge aus §18:
    1.: Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und ihre Anhänger ... dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie durch Erteilung einer Betriebserlaubnis oder einer EG-Typgenehmigung und durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens für Kraftfahrzeuge oder Anhänger von der Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) zum Verkehr zugelassen sind.


    2.: Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind:

    • 6.: folgende Arten von Anhängern:[list:604b5d386b]
      h.: einachsige Anhänger hinter Krafträdern;

    [/list:u:604b5d386b]

  • Hi Tilmann


    Ganau da ließ doch mal weiter unter "ausgenommen sind" steht ziemlich weit unten oder schau unter verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_18php.
    dann gib mal laut was du davon hälst.


    Gruß pitt

    • Offizieller Beitrag

    Leute, ihr würfelt da was durcheinander. Im betreffenden § gehts lediglich um die Zulassung. Das hat nix mit der Betriebserlaubnis zu tun. Die ist immer erforderlich. Auch alle DDR-Mopedanhänger haben eine Bauartgenehmigung bzw. ABE. Eine Zulassung oder Versicherung ist nicht notwendig, genau so wenig wie ein eigenes Kennzeichen. Die ABE-Nummer ist einmal auf der Kupplung eingehämmert und extra nochmal auf einem Typenschild. Zusätzlich gabs wohl auch noch eine ABE in Papierform, ich habe keine und denke auch nicht, dass es deshalb allzu große Probleme geben könnte. Schließlich steht da nix anderes drin, als auf dem Typenschild.


    Dennoch muss ein Mopedhänger zulässig sein im Sinne der StVZO. Das heißt, es ist nicht erlaubt eine rollende Einkaufskiste vom Fahrrad hinten dran zu hängen, auch wenn das technisch möglich wäre.


    Ich kann jedem nur empfehlen, sich bei Bedarf einen originalen Anhänger zu besorgen. Der ist immer sein Geld wert, weil die Dinger echt stabil und langlebig sind.

  • Zitat

    Original von tilman81:2.: Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind:

    • 6.: folgende Arten von Anhängern:[list:f0ab8e556d]
      h.: einachsige Anhänger hinter Krafträdern;

    [/list:u:f0ab8e556d]


    Ja was hab ich denn geschrieben? Steht doch ausdrücklich da das es sich um Ausnahmem bezüglich der Zulassung handelt. Ne ABE müssen ALLE haben (außer <6km/h)


    MfG Tilman
    der bis jetzt dachte lesen zu können.

  • Mensch baumschubser oder mboogk oder wie auch immer, ich meinte doch den pitt, du hast das schon alles richtig verstanden. Der Pitt iss ja der der hier was durscheinanderwürfelt.


    MfG Tilman

  • Ich hab ein MKH/F Anhänger die Zugvorrichtung umgebaut, das heißt eine Mutter eingeschweißt damit ich die Zugvorrichtung einschrauben kann, Rücklicht vom S50 angebaut. Nun meine Frage, hat jemand damit schon Erfahrungen gemacht, zwecks Probleme mit der Polizei?

  • Da noch nicht mal ne ABE verlang wird für den Anhänger wirds auch keinen weiter interessieren. An sich sind die Anhänger ja auch gleich bis auf das Licht. Also mach dir keine Sorgen solange das Licht geht wird keiner nachfragen.


    MfG Tilman

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