Drehmomentssteigerung bei gleicher Geschwindikeit legal?

  • Dürfte man durch technische Veränderungen eine Simson zuerstmal leistungssteigern sodass sie schneller fährt und dann durch entsprechende Antriebsritzel (Kette) wieder auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit "drosseln", sodass nun Steigungen besser bewältigt werden können. Oder ist dafür eine TÜV-Abnahme (welche Kosten?) nötig bzw. ist es legal, gar nicht möglich? Hubraum bleibt natürlich unter 50ccm, auch V bei 60km/h lediglich die Leistung bzw. das Drehmoment wird gesteigert.


    mfg
    Tuelle


    PS: Bitte mich nicht gleich als bösen "Tuner" deklarieren :-D. Soll alles im legalen Rahmen bleiben und ist nur hypothetisch gefragt....

  • Die nehmen wohl den Rahmen aus der Neuproduktion (S51) oder überholen die Rahmen (Schwalbe), versehen den dann mit der FIN von einem alten verbogenen Schrottrahmen, lassen den "Austauschrahmen" dann vom TÜV absegnen und die 60 km/h bleiben als Bestandsschutz erhalten. Der restliche Aufbau erfolgt dann mit NEU-Teilen aus der derzeitigen MZA-Produktion...


    Taucht in der ABE von diesen Fahrzeugen nirgendwo was vom TÜV auf(entweder obiger Spruch auf der KBA-ABE oder das ganze als Vollabnahme §21 StVZO vom TÜV) würde ich keinen Pfifferling für diese Teile hergeben, da die Regelung des Einigungsstaatsvertrages und die FEV (Fahrerlaubnisverordnung) betreffend der 60km/h-Regelung ausschließlich Fahrzeuge (und deren FIN´s) vorsehen die bereits zur Wende im Verkehr waren. Alle Fahrzeuge (und deren FIN´s) die danach in Umlauf kamen dürfen V-MAX 45km/h fahren.


    Nur wenn Papa Staat nun sagen würde: Kleinkrafträder dürfen nun wieder 60 km/h fahren wäre es sinnvoll eine Neuproduktion aufzulegen.


    Für International gibt es ja Roller die 50 fahren können (und hier zumeist über Baumärkte vertickt werden). Kollegen der Rennleitung ziehen die dann so nach und nach bei Kontrollen wieder aus dem Verkehr, grad wenn die die Kids daran noch rumgefummelt haben...


    Ansonsten was National angeht: Egal was neu aufgelegt wird: Bei 45 km/h ist ENDE...


    Was Du da vorhast könnte zwar theoretisch vom Tüv eventuell eingetragen werden, aber dann muss das Fahrzeug auch UMGESCHLÜSSELT werden weil es schneller läuft. Damit wird es vom KLEINKRAFTRAD zum LEICHTKRAFTRAD oder KRAD MIT LEISTUNGSBESCHRÄNKUNG oder wasweißich und das Versicherungskennzeichen fällt logischerweise WEG (da nur 45er Plastikbomber und 60km/h DDR-Restbestand damit versichert werden kann) !!!


    Zu den Leichtkrafträdern brauchst Du dann aber auch die A oder A1-Pappe weil die Rechtliche Ausnahme (50 Kubik, 60 km/h) Deines M-Lappens nicht mehr greift.


    Also: Wenn Dir Simson zu langsam erscheinen, mach den großen Lappen, kauf eine Hayabuza und lass die kleinen Klassiker so wie sie mal gebaut wurden für die Fans übrig die sie so wie sie sind zu würdigen wissen oder fahre mal eine Zeitlang wieder 45er Plastikroller - dann weißt Du was Du hast... ;)

    • Offizieller Beitrag

    Bei AKF werden alte Rahmen genommen und damit ist auch der Bestandsschutz gegeben. Relevant ist die FIN und so kommt es dann zu so lustigen Aktionen, dass (nicht nur im Simson-Bereich) ganze Fahrzeuge um ein Blech mit ner Nummer neu aufgebaut werden...


    Das Problem im hier angefragten Fall ist aber, dass durch technische Veränderungen das Fahrzeug nicht mehr dem in der ABE beschriebenen entspricht und neu abgenommen werden muss. Durch die Neuabnahme ist aber der Bestandsschutz futsch und es folgen die oben beschriebenen Konsequenzen.

  • Sorry Prof - hab DICH falsch gelesen - Du bezogst Dich auf den OBIGEN FALL und meintest mit:


    ...dass durch technische Veränderungen das Fahrzeug nicht mehr dem in der ABE beschriebenen entspricht und neu abgenommen werden muss. Durch die Neuabnahme ist aber der Bestandsschutz futsch und es folgen die oben beschriebenen Konsequenzen...


    NICHT die AKF "Neubauten"...


    ...oder doch ??? (falls man die Ausstattung mit VAPE als Tuning auslegt...)


    Grinsegruß ;)

  • Hallo Olaf,


    es tut mir leid, aber du schreibst absoluten Mist bei den Geschwindigkeiten von Kleinkrafträdern.


    Zitat

    ... da die Regelung des Einigungsstaatsvertrages und die FEV (Fahrerlaubnisverordnung) betreffend der 60km/h-Regelung ausschließlich Fahrzeuge (und deren FIN´s) vorsehen die bereits zur Wende im Verkehr waren. ..

    Die Ausnahmeregelung gilt für alle Fahrzeuge (Kleinkrafträder), die bis zum 1. März 1992 in den Verkehr gebracht wurden. Da war Deutschland bereits seit knapp anderthalb wiedervereinigt. Danach gilt für die Höchstgeschwindigkeit maximal 50 km/h.


    Zitat

    ... Alle Fahrzeuge (und deren FIN´s) die danach in Umlauf kamen dürfen V-MAX 45km/h fahren. ...

    Alle Kleinkrafträder, die nach dem 1. Januar 2002 in den Verkehr gebracht wurden, dürfen maximal nur noch 45 km/h fahren.


    Zitat

    ... Für International gibt es ja Roller die 50 fahren können (und hier zumeist über Baumärkte vertickt werden). ...

    Das ist absoluter Mist. Alle Kleinkrafträder und auch Roller und Baumarktroller, die aktuell in Deutschland verkauft werden dürfen, fahren maximal 45 km/h. Es ist vollkommen egal, wie schnell die sonst wo in der Welt fahren können. Für den deutschen Markt müssen die gedrosselt werden. Wurden die Roller irgendwann zwischen 1983 und 1.1.2002 in der BRD und dann dem wiedervereinigten Deutschland in den Verkehr gebracht, durften die immerhin noch 50 km/h fahren.


    Gruß,
    Sara

  • Gibt es hier im Forum nicht auch ein paar Leute die ein Fünfganggetriebe verbaut haben und damit legal durch die Gegend fahren weil sie ein kleineres Ritzel verbaut haben und das ganze haben eintragen lassen.
    Da muss man dann bloß einen Prüfer finden der die 60km/h als Höchstgeschwindigkeit stehen lässt.
    Wenn ich da jetzt gerade falsch liege, korrigiert mich ruhig.
    LG

  • Olaf1969: Es ging mir ja nicht um mehr Geschwindigkeit. Ich leb nur in einer gebirgigen Gegend wo gerne Mal 8-10% vorkommen, da bräuchte ich mehr Drehmoment auch wenn dafür die Geschwindigkeit sinken würde. Das wär ja wie in deiner PN legal. Wenn man ein kleines Ritzel vorn nehmen würde...


    Edit: Prof`s Erklärung leuchtet mir jetzt aber ein :)


    rossinchen: mit den baumarktrollern hat er aber schon irgendwo recht. Ok, die sind für 45 km/h eingetragen aber kaum ein Roller läuft diese auch punktgenau. Dann heißts wieder "Toleranz" und gut solang sie wirklich nicht über 50 fahren

  • @ Rossinchen: 70% der REX-Roller (oder den Noname-Tsching-Peng-Eiweg-Chinakrachern) laufen 50 oder mehr - auch wenn sie als 45 km/h vertickt werden...


    ...soviel zu meinem "MIST"...


    Aber wenn Du es besser weißt... :mrgreen:


    Beim Rest hast Du wiederum recht (50km/h bzw 1992). Alles kann man eben nicht wissen... ;)


    Tuelle91: Alles was KLEINER als das 15er (S51) bzw 14er (KR51/2) ist und nicht zu einer höheren Endgeschwindigkeit (60 km/h) führt sollte normalerweise keinen Stress produzieren und zu einer besseren Bergsteigfähigkeit des Maschienchens führen....


    Wie ich Dir schon per PM schrieb: ich habe grad ein 14er statt dem 15er an meiner S51 drin und fahre trotz Übergewicht die Steigung NICHT mehr im ersten Gang hoch. Klar - die Endgeschwindigkeit leidet dann und man hört es auch am Motorgeräusch, aber man stellt dann kein Verkehrshindernis dar...


    Bei Verwendung des 08/15-Tachos musst Du aber dann den Tachoantrieb im Lichtmaschienendeckel wechseln damit der Tacho wieder gescheit anzeigt:


    Oldtimer & Ersatzteilhandel Thomas Dumcke - Tachoantrieb komplett f. Ritzel 14 Z S51, KR51/2 original 10328-C-S


    Oldtimer & Ersatzteilhandel Thomas Dumcke - Tachoantrieb komplett f. Ritzel 15 Z S51, KR51/2 original 10328-B-S


    Mit denen hat der DDR-Tacho dann keine (bis auf die Normalen) Abweichungen mehr...

    =/\= ...see us out there... =/\=

    Einmal editiert, zuletzt von Olaf1969 ()

    • Offizieller Beitrag

    @ Rossinchen: 70% der REX-Roller (oder den Noname-Tsching-Peng-Eiweg-Chinakrachern) laufen 50 oder mehr - auch wenn sie als 45 km/h vertickt werden...


    ...soviel zu meinem "MIST"...


    Der Mist bleibt Mist, weil die Geschwindigkeit, die am Ende erzielt wird, kein Schwein interessiert, solang das Ding in den Papieren mit 45km/h abgenommen ist. Ne Schwalbe läuft in der Regel auch Schneller als die ABE vermuten lässt.

  • @ Prof: Geht DAS schon wieder los??? tststs... ich hab echt den Gedanken, dass das hier nur ein Elitärclub ist und alles was nicht von Euch kommt MIST ist... DAS Kannst Du mir auch per PM mitteilen anstatt hier OT zu gehen und mich sinnloserweise zu provozieren...


    ...ach ja by the way: wenn erkläre mir mal "wenn es kein Schwein interessiert" wieso wir dann bei mir auf der Arbeit (Kfz-Zulassung) gerade knapp 1400 ABE´s gebunkert wo die Polizei der Meinung war, dass die dazu passenden Chinakracher zu schnell sind ???

    • Offizieller Beitrag

    @ Prof: Geht DAS schon wieder los??? tststs... ich hab echt den Gedanken, dass das hier nur ein Elitärclub ist und alles was nicht von Euch kommt MIST ist... DAS Kannst Du mir auch per PM mitteilen anstatt hier OT zu gehen und mich sinnloserweise zu provozieren...


    So... jetzt absichtlich nicht per PN.


    Das Nest ist kein Elitärclub und wir sind immer offen für neue Meinungen und Sichtweisen. Wenn allerdings jemand Blödsinn erzählt, muss man diesen Blödsinn auch so nennen dürfen. Das hat mehrere Gründe. Zum einen soll es die unerfahrenen User davor schützen, den Blödsinn zu glauben. Und zum anderen soll derjenige, der den Blödsinn erzählt auch wissen, dass das Blödsinn ist, damit er vielleicht was draus lernt oder zumindest diesen Blödsinn nicht mehr verbreitet. Manch einer nimmt diese Kritik an, lernt dazu und entwickelt sich zu einem nützlichen Mitglied der Gemeinde. Andere widerum fassen jede Kritik sofort als persönliche Beleidigung auf, fangen das große Schmollen an und erklären vollmundig, wie Scheisse hier doch alles ist. Und zwei Tage, nachdem sie mittels umfassender Editieraktion nochmal kindisch nachgetreten haben, sind sie wieder da...


    Welchen dieser beiden Typen man nun ernster nehmen sollte, ist jedem selbst überlassen. Ich hab meine Entscheidung jedenfalls getroffen.


    Beste Grüße
    Ralf

  • Hey - endlich mal eine Konstruktive Kritik...


    Dazu: Ja ich bin ausgetickt. Das lag aber an einem ziemlich rabiaten Ton den ich wirklich sehr PERSÖNLICH genommen habe. Der Tonfall macht die Musik heißt es immer... Blödsinn klingt vieeeel höflicher als "SCHWACHSINN" oder "GESCHWALLE" - auch wenn es einem gerne öfter rausrutscht (bei Dir: z.B. das Wörtchen "ist für´n ARSCH") so kann man es entweder anatomischer Südpol oder Popo nennen...) so ist Fäkalsprache doch nicht die Feine Englische...


    Lokale Simsonfahrer haben mich aber davon überzeugt, dass einige Tipps von mir recht ok waren und ich nicht wegen einzelner Vollhorste mich nicht abnabeln soll - daher bin ich wieder hier.


    Und ich nehme gerne Änderungen an meiner Denkweise vor - SOFERN man es mir ERKLÄRT und nicht von vornherein nur als Blödsinn abtut und sonst nix dazu sagt als: "Ist nicht meine Meinung, Dein Gesabbel ist Müll". Sara hat mich aufgeklärt - und die Form fand ich überzeugend.


    Nur in Realität schaut es halt "etwas" anders aus (Siehe mein Edit von Post 15)... Und das sind nur die Kennzeichen von den Verkehrskontrollen aus diesem Jahr...


    Und es gibt nicht immer einen Simson-Freak auf der Zulassungsstelle der den Polizeiakademieabgängern verklickern kann dass es bei einer Simson "normal" ist dass sie 60 (und ein paar gequetschte) laufen darf weil das wohl auf der Akademie nicht mehr geschult wird.

    =/\= ...see us out there... =/\=

    Einmal editiert, zuletzt von Olaf1969 ()

  • Tuelle91: Jederzeit wieder, sofern Dir mein "Blödsinn" weiterhelfen kann... :mrgreen:


    :))


    Gruß
    Olaf


    P.S.: Ich frag Montag mal beim TÜH-Hessen (Zentrale Darmstadt) mal offiziell zu dem Thema "Ist ein kleineres Ritzel zulässig wenn die (End-)Geschwindigkeit dadurch nicht beeinflusst wird" nach und poste dann hier das Ergebnis.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!