Duo mit Tagfahrlicht?

  • Hallo, Winterpause beendet?


    Hatte meine Duo mit Tagesfahrlicht ausgestattet. weil, fahre ich mit Licht am Tage gehen meine Blinker nur schmächtig oder garnicht , wegen der 6 Volt, Ich hatte eine kleine 12Volt Batt.rumliegen, habe die mit dran geschraubt mit Schalter . Was haltet ihr davon , sind die Dinger zuläßig? Sie kommen zwar aus China, Wellenlinie haben sie

    • Offizieller Beitrag

    Moin Wilfried


    Zuerstmal: Ich verstehe deine Frage nicht richtig.
    Ob du eine 12V Batterie aus China mit an die 6V Elektrik des Duo anbinden darfst?
    Ich würde mich fragen, ob das auf Dauer für die Elektrik gesund ist...


    Ich fahre (trotz Vape) tagsüber meist ohne Licht.
    Warum auch nicht - das Duo ist schließlich kein Zweirad.
    Die Pflicht ist hier also m.M.n. nicht gegeben.


    LG Kai d:)

    • Offizieller Beitrag


    Warum auch nicht - das Duo ist schließlich kein Zweirad.



    Das ist nicht so richtig. Die KTA ABE 1112 vom 25.08.1970 sagt auf:


    Fahrzeugart: Kraftrad (Krankenfahrstuhl)


    Fahrzeugtyp: Duo 4/1


    Die KBA ABE geht auch von einem Kleinkraftrad aus:



    So richtig klar ist da alles nicht, weil es dieses Konstrukt Krankenfahrstuhl als Kraftrad in der BRD nie gab.


    Aber wegen des Kraftrades kann man schon von einer Lichtpflicht ausgehen.


    MfG


    Tobias

    • Offizieller Beitrag

    Moin Tobias


    Ich war bisher der Annahme, daß das Licht wegen der schmalen Silhouette
    des Zweiradfahrers Pflicht wäre - so von wegen besser gesehen werden.
    Und sind wir mal ehrlich: ne schmale Silhouette hat das Duo nicht. ;)


    Eine kurze Netzsuche ergab, das die StVO im §17 Abs.2a Satz1 (Beleuchtung) doch sehr deutlich ist:
    "Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren."


    Den Status Kraftrad habe ich übrigens nie in Zweifel gezogen, weshalb meine Aussage: "das Duo ist schließlich kein Zweirad"
    so als richtig stehenbleibt.



    LG Kai d:)

  • Rossi verbessere mich wenn ich was falsches schreibe:
    - tagfahtlicht (DRL) ist am Motorrad zulässig solange es gemeinsam mit der Standlichtbeleuchtung eingeschaltet ist und mit dem zuschalten des Hauptlicht ausgeht.
    Nötige Kennzeichnung: ECE-R 87
    Hatte ich an meiner ts so. 4w led gegen 45W Bilux war schon merkbar


    TÜV Nord sagt dazu:
    Tagfahrleuchten (TFL) dienen der besseren Erkennbarkeit von Kraftfahrzeugen bei Tageslicht mit möglichst geringem Energieverbrauch. Der Anbau an Krafträdern (Zweiräder über 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit oder über 50 cm3 Hubraum) ist zulässig, aber nicht vorgeschrieben.
    Quelle: https://www.tuev-nord.de/de/pr…ps/tagfahrlicht-motorrad/


    Edit: Oh ich muss mal prüfen was bei Fahrzeugen mit bis zu 50ccm gilt

    • Offizieller Beitrag

    Moin made


    Wenn du gestattest, ich habe in meiner Suche heute früh doch einiges gefunden.
    Zu deiner Frage ist dieser Beitrag vom TÜV/Nord recht aussagekräftig:
    https://www.tuev-nord.de/de/pr…ps/tagfahrlicht-motorrad/


    LG Kai d:)

  • So wie ich es verstanden hab, wird das nachträgliche Standlicht von einer zusätzlichen 12V Bakterie versorgt. Also kein eingriff in die vorhandene Boardelektrik.


    Meine Idee:
    Variante 1 Powerdynamo, Rückleuchten und die Seitenbegrenzungsleuchten auf Klemme 15. Macht 20W dauerlast
    Variante 2 Powerdynamo, zulässige LED-Tagfahrleuchten über KFZ-Relais abschaltbar, wenn Fahrzeuglicht aktiviert wird.


    Es gibt Relais, welche als Wechsler ausgeführt werden.

  • Variante 3: Preisgünster DC-DC Wandler von 6 auf 12V (gibt es für 1-3Euro je nach Versanddauer). Damit lässt sich problemlos ein 4W-LED Tagfahrlicht mit Prüfzeichen betreiben. Da es mit 12V betrieben wird sollte auch das Prüfzeichen seine gültigkeit behalten.

    • Offizieller Beitrag

    Variante 4


    Die Begrenzungsleuchten auf dauerleuchten umklemmen und das TFL damit realisieren sieht bestimmt besser aus als die Anbau-TFLs



    Hilft nix, weil:


    Zitat von §17 STVO

    (2a) 1Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. 2Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten.


    Und ein Duo ist ein Kraftrad, nur halt dreirädrig.


    Siehe auch:


    https://de.wikipedia.org/wiki/EG-Fahrzeugklasse#Klasse_L


    Die entsprechenden nationalen Klassen stehen dahinter bzw. findet man im


    "Verzeichnis zur Systematisierungen von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern":


    https://www.kba.de/SharedDocs/…blob=publicationFile&v=19


    Wer sich diese 100+ Seiten durchlesen will, wird feststellen dass es in D die lustigen Fahrzeuge gibt, wie z.B. "Selbfahrende Arbeitsmaschine Bettfedernreiniger"


    MfG


    Tobias

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