E-Zeichen für kr51/2 Blinker?????

  • Servus
    So will mir jetzt endlich die neuen Teile bestellen, auch die Blinker. Jetzt gibt es verschiedene Angebote im Netz, bei ein paar fehlt die komplette Beschreibung. Weißglasblinker (hier steht ohne stvo Zulassung). Also von der Optik her würden alle passen, wüsste jetzt nur noch gern ob man so etwas wie ein E-Prüfzeichen beachten muss? Hab leider nix darüber gefunden, und ich will natürlich bei eventuellen Kontrollen glänzen können :) Danke jetzt schon

  • Hallo!


    Es sind nur die gelb/orangen Blinkergläser erlaubt und auch nur die mit E-Prüfzeichen!
    Alle anderen sind nicht zugelassen und könnten Ärger bei einer Kontrolle geben!
    Beim größen Online-Aktionshaus findest Du genug original Blinker + Kappen zum Kauf!

  • Um das noch etwas zu präzisieren, es gibt keine geprüften Blinkerkappen neu zu kaufen, also kann man hie rnur auf DDR-Gebrauchtteile bzw. Lagerware zurück greifen.
    Die Gehäuse von den Blinkern kann man trotzdem als Nachbau kaufen. Allerdings gibt es das meisten nur als Komplettset, also Blinkergehäuse mit 2 Blinkerkappen. Die kann man dann einfach austauschen gegen original-Ware und die neuen wegschmeißen(oder aufheben falls man mal keine andere Ersatzkappe hat und man übergangsweise doch mal eine dran machen muss).

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

  • vielen dank für die antworten. hoffe ich bekomm da irgendwo welche her.scheint doch etwas schwierig zu sein. schade das es hierfür keine neuen (geprüften) gibt :(


    Selber mal zu suchen wäre auch nicht so schwer ;)


    Simson Blinker Blinkleuchte Schwalbe KR51 Star original | eBay


    und hier noch mehr !


    http://cgi.ebay.de/4-x-Blinker…teile&hash=item33694fb5ca

  • also ich häng mich mal dran...


    ich hatte bisher gedacht, es wäre ok die weißen rauszunehmen und dafür orangene Glaser zu benutzen. die schwarzen ("carbon") Teile find ich nämlich eigentlich ganz schick.


    ok, nu ist mir eben auch aufgefallen, dass die neuen oragnenen auch alle nicht dürfen, und weil ich das Teil legal haben will müssen nu also alte ran. wunderbarerweise scheinen die schrotten, die an meiner Baustelle dranhingen noch original zu sein. kann mir das vielleicht jemand an hand des Fotos bestätigen? oder gibts auch welche, die nicht zugelassen sind, und dennoch sowas draufstehen haben? weil ne Form mit allen möglichen Angaben ist ja schnell hergestellt. da kann ja jeder kommen :P


    PS: irgendwann wirds aber ja doch mal knapp mit den Blinkern, oder? dann wars das? ist ja unbefriedigend :(




    Ist denn aber die orangene Lafitte in den Carbonblinkern ok? Kann ich die benutzen, solange nur die orangenen Gläser davor sind?

  • Die Gläser müssen zugelassen sein, mit der Halterung kannst du so ziemlich machen was du willst.


    Nachbau-Gläser haben kein Prüfzeichen, und die Mühe das mit abzuformen macht sich keiner - das ist ein großes Risiko für den Hersteller, und die Gläser ohne Prüfzeichen verkaufen ich ebensogut.


    Das Problem, dass die Gläser irgendwann knapp werden, gibts zB mit den sechseckigen Blinkergläsern für den SR50, die Vorderseite ist nur noch schwer mit Prüfzeichen zu kriegen.

  • Zitat

    und die Gläser ohne Prüfzeichen verkaufen ich ebensogut.


    was ich sehr erstaunlich finde. ich mein es ist ja nicht damit getan, dass man man doof auffällt bei ner Kontrolle (das wär mir auch wurscht), sondern dass man im Falle eines Falles keinen Versicherungsschutz hat. wärs mir nicht wert. gut, also entnehme ich dem mal, dass das auf meinem Foto n originales ist, gell?

  • naja geht so, also ich hätte schon gedacht, als ich die neuen bestellt habe, dass ich die auch verwenden kann. bin erst hier drauf gestoßen. gäbe es in den Shops gleich das richtige, oder würde darauf hingewiesen, dann hätt ich mir den neuen Kram gespart und die echten bestellt, was ich wahrscheinlich eh noch machen werde, denn die alten sehen teils nicht mehr so gut aus.


    es ist auf jeden Fall offensichtlich unglaublich leicht seine Schwalbe trotz größter Vorsicht nicht legal zu haben. mit den 1,6er Felgen isses ja offensichtlich ganz ähnlich :/


    vielleicht wäre ein Thread mit den "liebsten Stolperfallen auf dem Weg zur legalen Schwalbe" mal gar nicht schlecht?

  • Im Prinzip reicht da schon der von einigen so geliebte BING-Vergaser, der sicherlich von 95% der Fahrer benutzt wird ohne danach eine Eintragung in die Papiere vornehmen zu lassen.


    Blinkergläser, ist klar. Aber nicht nur die, sondern auch alle anderen: Die S51-Rücklichtkappe mit dem Klar-Teil für die Kennzeichenbeleuchtung gibts zB auch nur noch selten mit Prüfzeichen, die von MZA sind im Prinzip auch nicht legal.


    Gefälschte (oder gar keine) ABE ist im Prinzip auch ein Verstoß, der sich aber leicht beheben lässt.


    Viele "brauchen" LED-Blinker oder sonstige Beleuchtung in LED-Technik, und denken "Glas passt ja, ich tausch ja nur die Innereien". Ebenso verboten.


    Sämtliche Tuningmaßnahmen, und wenn es nur eine größere Düse im Vergaser ist, welche evtl schon vom Vorbesitzer übernommen wurde und niemandem auffällt, sind illegal.


    Eine etwas breitere Felge reicht wohl auch schon, um die ABE hinfällig zu machen.


    Und so weiter und so weiter... das Wichtige daran ist: egal was es ist, die ABE ist erloschen. Ohne ABE wird auch keine Versicherung einen Cent zahlen, sowie sie das mitbekommt. Und das gilt UNABHÄNGIG davon ob das Teil nun was mit dem Unfall zu tun hatte: Fährt jemand mit der Schwalbe hinten auf einen PKW auf oder nietet einen Fußgänger um, und hat ein Blinkerglas ohne Prüfzeichen, kann das THEORETISCH echt Ärger bringen - auch wenn der Blinker mit dem Unfall nichts zu tun hatte.


    Wie gesagt, das ist alles theoretisch. Theoretisch müsste auch in einer Polizeikontrolle die ABE aberkannt werden. Dass da WAHRSCHEINLICH eh niemand drauf schaut, ist eine andere Story - Die Polizei will die ABE ohnehin meist nicht sehen, geschweige denn dass sie nach Prüfzeichen auf Blinkern, Vergaser o.ä guckt.

  • Da wär natürlich mal interessant ob jemand einen Fall kennt wo die Versicherung die Zahlung wegen solcher Sachen komplett verweigert hat. Ich kann mir das irgendwie nicht vorstellen.


    Mein Kumpel der mit mir den Unfall hatt hat vorne bei der Schwalbe auf außenliegenden Bremshebel umgebaut. Er befürchtet wenn ein Gutachter von der Versicherung die Maschine sehen will, das man ihm einen Strick draus dreht, weil es zwar besser bremst, aber nicht original ist. Was meint ihr lieber zurück bauen?

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

    • Offizieller Beitrag

    Da wär natürlich mal interessant ob jemand einen Fall kennt wo die Versicherung die Zahlung wegen solcher Sachen komplett verweigert hat. Ich kann mir das irgendwie nicht vorstellen.


    Mein Kumpel der mit mir den Unfall hatt hat vorne bei der Schwalbe auf außenliegenden Bremshebel umgebaut. Er befürchtet wenn ein Gutachter von der Versicherung die Maschine sehen will, das man ihm einen Strick draus dreht, weil es zwar besser bremst, aber nicht original ist. Was meint ihr lieber zurück bauen?



    Ich bezweifel, dass der Gutachter weiss, wie das original aussehen muss.
    Ist er Schuld?


    MfG


    Tobias

  • Eben das waren die Bedenken. Also original oder lieber verbessert? Evtl will der aber auch nur schauen, ob der Schaden tatsächlich wie angegeben ist. Bis jetzt steht nocht nichtmal fest ob die überhaupt einen schicken.

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

  • "Verbessert" ist letztlich eine Illusion - der außenliegende Hebel verringert die nötige Fingerkraft, die erzielbare Bremswirkung bleibt aber die gleiche. Schlimmer noch: Wie jeder SR-Besitzer weiß, ist dank der langen Hebelübersetzung auch der Leerweg vergrößert, das verfügbare Einstellspiel stark verringert. Alle Naselang kann man den Bremshebel schon wieder durchziehen bis zum Gasgriff - und wenn der Prüfer/Gutachter das kann, ist sowieso schon Schicht.

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