Eigentumsnachweiss

  • Hallo, Nestler !
    Habe mal wieder selbst ein Problem.
    Ich bekam zu Weihnachten 1983 einen Spatz geschenkt.
    Mit dem machte ich erste Fahrübungen und auch den Mopedführerschein.
    Seit der Wende stand er in der Garage. 15 lange Jahre !
    Jetzt will ich ihn restaurieren, und natürlich damit fahren.
    Das Problem ist, die rosafarbene Steuer-/Versicherungskarte aus der
    guten alten Zeit habe ich nicht mehr, und somit keinen schriftlichen
    Nachweiss, dass das Spätzchen auch wirklich mir gehört.
    Nun muss man, wenn man bei der Zulassungsstelle die Betriebser-
    laubnis lt. Stempel erteilt bekommen will, einen Eigentumsnachweis
    vorlegen. Sonst: "Dumm gelaufen !"
    Was kann ich, oder besser, was soll ich tun ? ;(

  • Was willst Du bei der Zulassungsstelle? Wenn der Spatz nicht als gestohlen gemeldet wurde, dann reicht es aus, die Rahmennummer und anderen Daten von dem Vogel an das KBA in Flensburg zu senden und die schicken Dir nach Prüfung eine neue ABE. Diese ist dann ein gültiger Eigentumsnachweis!


    Gruß!
    Al

  • Nur Rechnung, Kaufvertrag, Schenkungsurkunde ode was auch immer können als Eigentumsnachweis gelten. Eine ABE auf keinen Fall... nehmen wir an es wäre so, dann könnte ich mir ja die Fahrgestell-Nummer von irgendeinem Fahrzeug hier in der Stadt aufschreiben, neue ABE beantragen (würd ich bekommen, ist ja noch nicht gestohlen) und den Roller dann einfach nach Hause holen :rolleyes:

  • Aber die meisten Mopeds gehen doch über'n Tisch wie ein Pferd - Hand drauf und eine Kleinigkeit Geld. Das war's. Wer eine ABE beantragt und diese erhält, gilt doch erstmal zumindest als Besitzer des Fahrzeugs (Besitz ist nicht gleich Eigentum). Wenn nun einer kommt und sagt, dass ihm wahrscheinlich in einem bestimmten Zeitraum das beschriebene Fahrzeug gestohlen wurde, und einen Eigentumsnachweis bringt, gilt die ABE des _Besitzers_ nichts mehr, da ja ein _Eigentümer_ vorhanden ist.


    @ Alex: In Deinem Fall dürfte das ja nicht zutreffen, also ABE beantragen und gut.

  • Wenn Du bei der Zulassungsstelle eine Eidesstattliche Erklärung vorlegst, dass sich das Moped vollständig in Deinem Eigentum befindet und Du die Papiere verloren hast, sollten die Dir auch damit die ABE erteilen. Wenn Du einen KFZ-Brief verlorenbringst, musst Du schliesslich auch eine Eidesstattliche Erklärung vorlegen, dass er verloren ist, und dass das Auto dir gehört. Ruf mal bei der Zulassungsstelle an, schildere Deinen Fall und die helfen Dir bestimmt weiter!

  • Zitat


    Original von IWL:
    Nur Rechnung, Kaufvertrag, Schenkungsurkunde ode was auch immer können als Eigentumsnachweis gelten. Eine ABE auf keinen Fall... nehmen wir an es wäre so, dann könnte ich mir ja die Fahrgestell-Nummer von irgendeinem Fahrzeug hier in der Stadt aufschreiben, neue ABE beantragen (würd ich bekommen, ist ja noch nicht gestohlen) und den Roller dann einfach nach Hause holen :rolleyes:


    Ach, komm und verdreh' nicht die Sache! Versuche mal den Weg, den Du da geschildert hast und Du wirst schnell auf der Nase landen. Wenn jemand mit neuen Papieren ankommt und sich Dein Moped unter den Nagel reißen will, dann wehrt man sich natürlich und wenn man dann genug Personen hat, die bezeugen können, wie man in den Besitz des Fahrzeugs gekommen ist und wie lange man es besitzt, diese Details nennen können - wie will man denn da gegenhalten? Das sollte ein immenser Aufwand sein andere Personen für sich lügen zu lassen und sich eine fundierte Geschichte ohne Belege auszudenken. Zudem kann man die Besitzverhältnisse auch prima über die Versicherungsdaten rekonstruieren, falls erhalten geblieben. Das Risiko lohnt sich bei den Preisen für die Maschinen hinten und vorne nicht.


    Gruß!
    Al

  • Also zunächst einmal blicken die auf deiner Zulassungsstelle nicht durch. :rolleyes: :rolleyes:Du brauchst dafür keinen Eigentumsnachweis! Das sind dort vielleicht irgendwelche ABM-Umschüler oder 1-Euro-Jobber aus dem Hartz IV-Programm. Wenn man bei solchen Dumpfbacken mal nicht weiter kommt, verlangt man besser nach dem Vorgesetzten. Der hat in der Regel den Überblick über die Vorschriften, was die unterqualifizierte und überforderte Hilfssachbearbeiterin in der Behörde oft nicht hat. Es gibt nämlich eine gesetzliche Vermutung dafür, daß der Besitzer einer beweglichen Sache auch zugleich deren Eigentümer ist. Ausgenommen hiervon sind nur Schiffe und Flugzeuge. Dort gilt als Eigentümer, wer im Schiffs-/Flugzeugregister als Eigentümer eingetragen ist (Ähnlich wie bei Grundstücken der Grundbucheintrag).
    Bei einem Moped aber, einem Fahrrad, einer Flasche Bölkstoff, einer Zahnbürste oder der Heino-CD (bewegliche Sachen halt) reicht es aufgrund dieser gesetzlichen Vermutung schon aus, wenn du die Sache in Eigenbesitz hast. Dann giltst du bis zum Beweis des Gegenteils auch als Eigentümer. Niemand der bei normalem Verstand ist käme z.B. auf die Idee, für das vollgerotzte Taschentuch in deiner Hosentasche oder dem Butterbrot mit der sich kringelnden Salami in deiner Brotbüchse einen Eigentumsnachweis zu verlangen. So ist das auch beim Moped.
    Das gilt allerdings nicht für gestohlene Sachen. Daran kann man natürlich kein Eigentum erwerben.


    Bei Autos oder Motorrädern gilt diese gesetzliche Vermutung natürlich auch. Hier ist es aber ein leichtes, diese gesetzliche Vermutung durch Vorlage des Kraftfahrzeugbriefes zu widerlegen, denn hier es gilt als Indiz dafür, das in diesem Falle der im KFZ-Brief Eingetragene der Eigentümer ist. Da hilft dann nur die Vorlage des Kaufvertrages, Schenkungsurkunde oder eben die eidesstattliche Versicherung, wenn man den Eigentumsnachweis erbringen will und nicht im Brief eingetragen ist. Das ist praktisch bei jedem Autokauf so, wo ja immer noch der Alteigentümer im Brief eingetragen ist und der Käufer als neuer Eigentümer erst eingetragen werden will. Der muß dann halt den E-Nachweis erbringen.
    Ein ABE-Abdruck ist aber jedenfalls kein Eigentumsnachweis, wenn auch de facto in Flensburg vor der Erteilung der ABE die Fahrgestellnummer mit den Nummern gestohlener bzw. abhandengekommener Fahrzeuge des zentralen Kraftfahrzeugregisters abgeglichen wird und im Falle, das Moped ist als gestohlen gemeldet, die örtliche Polizei zur Klärung der Sache informiert wird. In diesem Fall sollte man nachts in der Kaffeemaschine immer etwas heißen Kaffee bereithalten, damit man den netten Herren des Sonder-Einsatz-Kommandos morgens um drei eine Tässchen anbieten kann. :)) :))



    Ich kenn mich aus ! :smokin:

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