• Hallo,


    ich habe vor, den Umbau der Vorderbremse meiner 2er Schwalbe auf außenliegenden Bremshebel zu machen. Das möchte ich gerne sicherheitshalber eintragen lassen.
    Kurze Frage: Kann man mir die 60 km/h Zulassung wegnehmen, wenn sozusagen eine Änderung an der ABE gemacht wird?
    Hab noch nie was eintragen lassen und deswegen frage ich lieber vorher, als nachher....


    Danke, Gruß Fabian

  • Ja, normalerweise erlischt leider auch die 60 km/h Betriebserlaubnis, wenn du Änderungen am Ostmoped vornimmst und diese eintragen läßt. Das gilt auch für den Bremsenumbau. Also frag vorher besser den Prüfingenieur, bevor du das machen läßt, wie er das sieht. Wenn der Typ Wellen macht, dann laß es mit der Eintragung besser sein und verzichte auf diese. Probleme wirst du bei späteren Kontrollen wohl trotzdem eher nicht haben, da westdeutsche Polizisten oder Sachverständige die Schwalbe im Detail erst mal nicht kennen. Im Osten hingegen haben die Sheriffs früher selber solch einen Hobel gefahren und kennen die Dinger.
    Bei meinem coolen Star :smokin: hat es aber mit der Eintragung problemlos geklappt. Die 60 km/h sind geblieben und die außenliegende Vorderbremse, eine Elektronikzündung und der Viergangmotor sind amtlich in die Betriebserlaubnis eingetragen. :)

  • Zitat von Fabimoped

    ...sicherheitshalber eintragen lassen....

    Bremst auch nicht besser wenn's eingetragen ist.
    Duck und wech.

  • Danke für die Antworten!


    @Dummschwaetzer: Wenn der Prüfingenieur einverstanden ist und die Eintragung macht, kann ich dann sicher sein, dass meine 60Km/h Zulassung dann rechtlich weiterhin unanfechtbar ist?
    Muss ich nicht auch noch zur Zulassungsstelle?
    Bekomme ich dann einen extra Zettel oder wie läuft das genau?
    Wird das auch in Flensburg registriert?


    Viele Fragen, ich weiß... :roll:


    Viele Grüße, Fabian

  • Der Ingenieur vom TÜV fertigt ein Gutachten in dem die Änderungen eingetragen sind. Der TÜV war, wenn ich mich recht erinnere etwa so um die 25,- Euro. Da steht dann auf diesem grünen Lappen, irgendwas von Betriebserlaubnis nach § 21 bzw. § 18 StVZO und die eingetragenen Änderungen. Damit gehst du dann zur Zulassungsstelle und dort setzen die dann unter dieses Gutachten ihren Stempel und Unterschrift mit dem Vermerk "Betriebserlaubnis erteilt!". Kostet etwa 10,- Euro.
    Wenn der TÜV das alles abnickt, dann sagt die Zulassungsstelle in der Regel nix, weil die keine Sachverständigen sind.
    Wichtig ist also, daß du den TÜVer vorher fragst, wie er das sieht, denn auf sein Gutachten kommt es an.

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