Eintragungen, Betriebserlaubnis

  • Hallo zusammen,


    ich bin seit kurzem auch stolzer Besitzer einer KR51/1, welche ich zu meinem 30ten geschenkt bekommen habe. Das Model ist von 1976, hat eine Anhängervorrichtung und wurde wohl einige Zeit nicht mehr benutzt. Trotzdem wurde wohl einiges daran gebastelt, u.a. auch um lackiert. Bevor ich Sie bekommen habe wurden Sie etwas von meiner Freundin und Ihrem Vater fahrtüchtig gemacht:


    · Blinker + Parkleuchte erneuert


    · Schläuche erneuert


    · Neue Batterie + Zündkerze


    · Sitzbank neu


    Beim Kauf gab es noch der originalen ABE aus dem Jahr 1976 mit dazu. Netterweise hat sie meine Freundin gleich bei der Versicherung Schilder geholt, damit ich gleich fahren konnte, was ich auch entsprechend getan habe J


    Sie läuft nicht wirklich rund, ist aber ok, da ich mich Schritt für Schritt an das Thema wagen möchte. Daher habe ich hier im Forum viel gelesen und viel Neues gelernt. Da ich aber wirklich „neu“ hier bin sind nun einige Fragen aufgetaucht, bei welchen ich mir noch unsicher bin. Fragen zu Umbau-Hilfen bzw. Anleitungen werde ich mir halbwegs sparen, da es gefühlt zu jedem kleinsten Teil bereits Beiträge gibt. Wirklich super das Forum!


    Hier mal meine grundsätzlichen Fragen:


    · Was muss ich alles eintragen lassen? Bzw. genauer: da ich nicht ganz genau weiß was der Vorbesitzer alles verändert hat, frag ich mich, welche Bauteile ich am besten mal auf Zulassung prüfen soll.


    · Muss ich auch bei der KR51/1 Änderungen eintragen lassen? Wie läuft das dann genau ab? Erstmals zum TüV, Dekra etc. und dann zur Zulassungsstelle? Wo wird das dann eingetragen?


    · Wenn ich Teile ersetze, wie z.B. den Vergaser (aktuell wohl ein nicht 100% passender verbaut: Bvf 16N1-12 statt Bvf 16N1-5), geht das alles ohne irgendwelche Eintragungen etc?



    Für mich ist das Thema „Kleinkrafträder“ ziemlich neu, möchte aber jetzt nicht unbedingt Stress bei Kontrollen bekommen . Wenn ich in der nächsten Zeit Reparaturen vornehme, werde ich nur instand setzen, Tuning etc. kommt für mich nicht in Frage.


    Ich danke euch schon mal für Tipps und Erfahrungen.


    Grüße
    Marque

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Marque,


    solange, wie Du den Originalzustand erhältst und wiederherstellst, ist alles im grünen Bereich.
    Wichtig ist, dass Teile mit Prüfzeichen wie bei der Beleuchtung nur durch solche mit Prüfzeichen ersetzt werden dürfen.
    Auch original aussehende, wie z.B. Rücklicht oder Blinkerkappen dürfen ohne Prüfzeichen nicht im Straßenverkehr verwendet werden.
    Ein anderer Spiegel oder Sitzbankbezug, eine andere Farbe sind egal.
    Bei Reifen ist nicht das Fabrikat entscheidend, sondern die Größe, gleichwohl: nimm Heidenau.
    Zum Vergaser: nimm den originalen, nur damit kannst Du eine optimale Einstellung hinbekommen.


    Vergessen kannst Du Änderungen am Hubraum. Die wird Dir auch kein TÜV abnehmen.


    Ansonsten: frage möglichst konkret. Hier werden allerdings Tuningfragen nicht beantwortet.


    Peter

  • So kleiner Abriss was mir gerade einfällt:



    Scheinwerferstreuscheibe, Rücklicht-/Bremslichtkappe, Blinkerkappen und ich meine auch das Parklicht brauchen Prüfzeichen (keine der Nachbauten hat welche! Nur alte DDR Ware ist da das Wahre).


    Leuchtmittel an eben jenen Stellen müssen auch zugelassen sein (E-Prüfzeichen). Leerlaufleuchte & Tachobeleuchtung brauchen keine Prüfzeichen, Tacho muss aber beleuchtet sein!


    Reifen müssen mindestens 1mm Profiltiefe besitzen... aber darauf würde ich es zur eigenen Sicherheit nicht ankommen lassen. Steht "Pneumant" auf den Reifen: Raus damit! Lebensgefahr! = egal wie gut ausschauend, die sind viel zu alt um noch ordentlich zu funktionieren.


    Der BVF16N1-5 ist der Vergaser der reingehört. Der neuere "Sparvergaser" BVF16N3-11 ist für die KR51/1 wohl zulässig und muss nicht eingetragen werden.


    Umbau von reibungsgedämpften Stoßdämpfern auf hydraulische Schwalbe Stoßdämpfer ist zulässig und eintragungsfrei.


    Fahrwerksbuchsen von Gummi auf andere Werkstoffe wie Polyamid: eintragungsfrei und zulässig.


    Auspuff ob Zigarrenform oder der neuere mit geradem Ende ist egal und eintragungsfrei. Ebenso der Schalldämpfereinsatz im Zigarrenauspuff, doppelflutig oder nur 1 Rohr = egal.


    Umbau auf Elektronische Zündung (ob original Simson oder Vape) und auch auf 12V = legal und eintragungsfrei (um der Diskussion ob eine Vape und oder 12V Umbau eingetragen werden müssen vorzubeugen, ja es gibt konkrete Antworten zu der Thematik von Straßenverkehrszulassungsämtern).


    Umbau auf Habicht/Sperbermotor (aber nicht Sperberzylinder!) mit 4-Gängen in Verbindung mit 13er Ritzel = zulässig. Ob das eingetragen werden muss weiß ich nicht, aber ich glaube kaum dass das irgendjemanden interessiert, da es wie gesagt ein vom Werk explizit genehmigter Umbau ist.


    Sitz (außer Umbau auf 1 sitzig), Lack, Spiegel (mindestens links muss 1 dranne sein), Griffe etc. sind egal und Eintragungsfrei.



    "Tuning" wie Hubraumerweiterung (außer im Sinne der Reperaturschliffe die bis knapp 54ccm gehen wenn ich mich nicht irre), Änderungen an Krümmer und Auspuffanlage (außer dem oben schon erwähnten), Verdichtungserhöhung, Verbau anderer Vergaser, Veränderung der Steuerzeiten etc. = unzulässig = Verlust der ABE!
    Sogenanntes "Blueprinting" ist wahrscheinlich eine Grauzone, sollte aber ok gehen. Blueprinting ist die Beseitigung von Fertigungstoleranzen und die Anpassung auf den Zustand der im Blueprint, der Blaupause, der Konstruktion vorgesehen war. Anpassung überstehender Dichtungen, unsauberer Gussstellen, unsauber gefertigter Übergänge im Ansaugweg (ohne die Steuerzeiten zu berühren und ohne irgendwas auszudrehen/zu erweitern!), Quetschkantenanpassung und sowas.

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