Warum Nicht Erlaubt ???

  • Nee nur wenn was passiert , bekommst Du nichts und musst alles selbst
    bezahlen , Dein lebenlang pleite.
    mfg

  • Die MZ Mastiff hatte das auch (und das war kein (!) H4 Licht!); herstellerseitig geht das halt - oder Du läßt es Dir selbst eintragen, dafür brauchst Du halt wohl nen sehr verständnisvollen Prüfer...


    Gruß Alex

  • Zu dem Simsongitter... Ich hab mir mal aus Jux eins rangepappt, sieht komisch aus, passt nich wirklich auf S51 Scheinwerfer und die Halteschrauben raspeln den Chrom ab und rosten innerhalb von 2 Wochen fast weg. Kein Scheiss. 1,59€ inne Tonne geschmissen ^^
    Solche Schietdinger!


    Greetz, J-O

  • Zitat von Schwalbenflüsterer86

    Mal was ganz anderes. Warum sind gelbe LED´s in weißen Gläsern verboten. Weiße LED´s in gelben Gläßern aber ok? :(


    Solche Verbote gibt es nicht !!


    Blinker sind zugelassen wenn sie nen E-Zeichen haben oder nen Gutachten sagt dass Sie verbaut werden düfen.


    Was da nachher drin ist ist egal sollange es abgenommen wurde

  • Wenn jede Bastelei ohne Prüfung, Zulassung in Deutschland zulässig wäre ?


    z.B. hätten unsere Straßen bald keinen Asphalt, weil durch unkontrollierte Tiferlegungen der Aspalt ständig abschrammt werden würde. :D


    viele Werkstätten müßten schließen, weil niemand ohne Regeln und Kontrollen ( z.B. TÜV ) reparieren lassen würde, Auspuffe haben dann nur noch Neufahrzeuge, nichtgeprüfter Billigschrott wurde den Markt überfluten.
    Gibts jetzt schon genug.


    Und das beste, der Bockwurstblinker würde Wirklichkeit werden. :bounce:
    Weil der Phantasie keine Grenzen gesetzt werden.
    Wahlweise mit Senf oder Ketchup. Oder als Tuning, mit Curry, kostet extra.


    Gruß
    schrauberwelt

  • okok ihr habt schon recht. Aber zu mir hat mal en Polizist gemeint das die weißen Gläser(die ich verbaut hatte) nich ok sind wenn aber gelbe Abdeckungen drauf sind soll alles io sein. Und gerade beim Moped
    (6V) sind die Blinker ja übelst schlecht zu erkennen. Wenn dann noch de Sonne durchscheint isses aus. Man müsste das mit den Led Blinkern irgendwie legalisiert bekomm.

    Kettensägen in den Wald, Joghurtbecher in den Kühlschrank!

  • Guten Abend!
    Mal zurück zu den Scheinwerfergittern... Gab es die Gitter früher ab Werk und somit heute noch zulässig oder sind das alles Zubehörteile aus neuerer Zeit? Hab nämlich heute ne S51 erstanden:-D die so ein Gitter verbaut hat. Allerdings sind die Gitterstäbe da um einiges dünner als bei den Teilen die man so im Netz findet. Wär schon nett zu wissen eh ich auf der Straße damit rumfahre!


    Mfg.

  • Guten Abend auch, lieber Leichenfledderer!


    Jede Leuchte wird in ihrer Gesamtheit geprüft und genehmigt. Zu den Glühlampen gibt's Einzelnormen, so dass die geprüfte Leuchte auch mit einem Tausch-Leuchtmittel einwandfrei funktioniert.


    LED-Lösungen sind immer komplett, wechselbare Leuchtmittel gibt es hier nicht. Zur Blinkerfrage also: Keine der beiden Basteleien ist erlaubt, weder weiße LEDs im originalen gelben Blinkerglas noch gelbe LEDs im sowieso prüfzeichenlosen weißen Glas. (Effizienter ist übrigens letzteres, LEDs direkt in der richtigen Leuchtfarbe und klares Deckglas.)


    Beim Scheinwerfer gilt das gleiche: Schutzgitter sind nicht grundsätzlich verboten, es gibt durchaus Scheinwerfer, die (jetzt kommt's) samt Gitter die E-Prüfung bestanden haben und natürlich auch so betrieben werden dürfen. Vor einen "nackt" geprüften Scheinwerfer einfach ein Gitter basteln fällt wieder unter das Verbot der eigenmächtigen Veränderungen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!