Erlaubt?? ABE Beschaffung

  • bin beim surfen auf der ebay seite darüber gestolpert:



    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…2447068732&category=25632



    ist sowas erlaubt???? ich meine, theoretisch: wer die papiere hat, dem gehört das ding, oder???ist jedenfalls beim fahrzeugschein so....
    ich weiss, besitz und eigentum sind zwei verschiedene schuhe, aber mich würde es mal interessieren, ob da ein typ versucht was zu mauscheln, denn dann sollte man das melden...


    greetz



    kite

  • wieso sollte das nicht erlaubt sein?
    Der bietet ja nur eine Dienstleistung an, ob nun welche drauf reinfallen, ist ja nicht sein Problem.
    Er ist ja nur der 3. zwischen KBA und dem Beaträger.

    • Offizieller Beitrag

    Original von misterkite:
    bin beim surfen auf der ebay seite darüber gestolpert:



    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…2447068732&category=25632



    ist sowas erlaubt???? ich meine, theoretisch: wer die papiere hat, dem gehört das ding, oder???ist jedenfalls beim fahrzeugschein so....
    ich weiss, besitz und eigentum sind zwei verschiedene schuhe, aber mich würde es mal interessieren, ob da ein typ versucht was zu mauscheln, denn dann sollte man das melden...


    greetz



    kite


    Hi!


    Klar ist das erlaubt, der Typ schreibt mit deinen Daten ne Email ans KBA und bestellt neue Papiere für 23,xx€


    Den Differenzbetrag steckt er sich selber in die Tasche..


    Soviel Geld möchte ich auch mal für ne Email kriegen...


    MfG


    Tobias


    PS.


    Wer den FAHRZEUGSCHEIN eines Autos hat, dem gehört das Auto nicht...


    Nur wer den FAHRZEUGBRIEF hat, der der ist der Eigentümer des Fahrzeugs.....


    Die ABE deiner Simson ist ja kein richtiger Fahrzeugbrief, deswegen dürfte das da etwas anders geregelt werden..

    • Offizieller Beitrag

    Wieder mal Dummschwätzer, der hier großen Unsinn erzählt.


    1. Wenn der Brief auf Grund einer Finanzierung bei der Bank liegt, ist die nicht nur im Besitz der Briefes sondern auch Eigentümer des Fahrzeuges, bis es bezahlt ist. Wer als Halter eingetragen ist, spielt dabei so gut wie keine Rolle.


    2. Wer ein KFZ in Komission gibt und den Fahrzeugbrief auch übergibt, sieht im Falle einer Insolvenz des Händlers bzw. Autohauses nichts wieder.


    Denn merke, wer im Besitz des Fahrzeugbriefes ist, hat die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Fahrzeug und könnte dieses sogar pfänden, wenn noch ein anderer damit fährt.

    • Offizieller Beitrag

    Die Bezahlung ist nicht entscheidend. Zumindest bei allen KFZ mit Fahrzeugbrief ist tatsächlich derjenige der Eigentümer, der den Brief in den Händen hält. Es hat tatsächlich schon Leute gegeben, die durch die Pleite eines Autohauses ihren Wagen verloren haben, weil dieser ggf. incl. Fahrzeugbrief bereits angezahlt wurde und das Autohaus noch vor Auslieferung des Neuwagens Pleite machte. Traurig aber leider in Deutschland möglich. Der angezahlte Alt-Wagen gehört dann zur Konkursmasse und alle damit zusammen hängenden Verträge sind auf Grund der Pleite hinfällig.


    Im privaten Umfeld hatte ich vor ein paar Jahren einen ganz anderen Fall. Eine Bekannte hatte ihren Corsa endlich abbezahlt und wollte diesen umgehend verkaufen. Die Opel-Bank hatte aber den Brief versaubeutelt. Es war nur mit Hilfe eines Anwalts durchzusetzen, dass die Bank auf alle Ansprüche verzichtet und das Fahrzeug freigibt. Es hat letztlich fast ein Jahr gedauert, bis ein Ersatzbrief erstellt werden konnte und sie ihr Auto endlich abstoßen konnte.

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