Im Forum wird ja oft die Meinung vertreten, dass die Betriebserlaubnis dann erlischt, wenn Veränderungen, welcher Art auch immer, zum in der ABE genehmigten Zustand vorgenommen werden. Beim Stöbern im Internet begegnete mir folgende Seite:
Kurzfassung: Seit 1.1.1994 erlischt die Betriebserlaubnis nur noch dann, wenn eine Veränderung einen oder mehr der drei folgenden Punkte erfüllt:
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart wird geändert,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ist zu erwarten oder
3. das Abgas- und Geräuschverhalten wird verschlechtert.
Mit anderen Worten:
Wenn ich an meiner Schwalbe vorne eine MZ-Bremse einbaue, ändere ich weder die Fahrzeugart, noch ist eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten, noch wird das Abgas- oder Geräuschverhalten verändert.
Also erlischt die Betriebserlaubnis nicht.
Das Gleiche gilt für Bing-Vergaser, Vapeumbau und Konsorten.
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Her damit.