Erwischt!!!

  • Hallo Forum,
    heute bei einer Ausfahrt ins Städtchen mit zwei Freunden sind wir mal wieder zur Allgemeinen Vehrkehrskontrolle gebeten wurden. Und der eine mit seiner S50 mit Crosslenker(nicht eingetragen) den wirds jetzte wohl richtig erwischen! Er ist noch in der Probezeit und dadurch das der Lenker nicht eingetragen war hatter er keine ABE und demzufolge ist er mit einem nicht versicherten Fahrzeug im Straßenvehrkehr gefahren. Meine Frage ist jetzt was könnte ihm jetzt alles passieren? Aufbau Seminar? Nachschulung? Führerschein weg? Punkte?


    mfg pati

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Pati

    Hallo Forum,
    heute bei einer Ausfahrt ins Städtchen mit zwei Freunden sind wir mal wieder zur Allgemeinen Vehrkehrskontrolle gebeten wurden. Und der eine mit seiner S50 mit Crosslenker(nicht eingetragen) den wirds jetzte wohl richtig erwischen! Er ist noch in der Probezeit und dadurch das der Lenker nicht eingetragen war hatter er keine ABE und demzufolge ist er mit einem nicht versicherten Fahrzeug im Straßenvehrkehr gefahren. Meine Frage ist jetzt was könnte ihm jetzt alles passieren? Aufbau Seminar? Nachschulung? Führerschein weg? Punkte?


    mfg pati


    Wenn es Punkte gibt, gibt es auch automatisch eine Nachschulung in der Probezeit.


    Oder gab es nur einen Mängelschein, dann ist er mit einem blauen Auge davon gekommen.


    Warum bastelt man so einen Crosslenker dran und lässt den dann nicht eintragen? Da kann ich ja nur sagen, selbst schuld.



    MfG


    Tobias

  • Achtung , hat der Lenker denn keine Abe , ?
    Wenn ja ist doch alles Ok , wenn der Lenker für Mopeds zugelassen ist :))

  • Nein einen Mängelschein hat er nicht bekommen. Die Frau in grün hatte gemeint das es zur Bußgeldstelle nach Arnstadt geht. Und die überlegen dann was gemacht wird. Sie hatten gemeint das er dann Post bekäme, mit dem was er jetzt zu tun hätte was er momentan auf jeden fall weis das er es Ändern und bei der Polizei vorführen muss. Ihm ist es egal ob er es ändern muss oder ob er Strafe zahlen muss oder zur Nachschulung geladen wird! Ihm geht es nur darum das er den Führerschein behalten kann!


    mfg pati


    war ne Minute zu spät der Lenker hatte nur ein Teilegutachten

  • Nein im Teilegutachten steht folgendes:


    Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsmabnahme:
    Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubniss des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird.


    also ist die Betriebserlaubniss für sein Moped weg


    mfg pati


    Welche Auswirkungen hat das nun auf seinen Fühererschein

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Pati

    Nein einen Mängelschein hat er nicht bekommen. Die Frau in grün hatte gemeint das es zur Bußgeldstelle nach Arnstadt geht. Und die überlegen dann was gemacht wird. Sie hatten gemeint das er dann Post bekäme, mit dem was er jetzt zu tun hätte was er momentan auf jeden fall weis das er es Ändern und bei der Polizei vorführen muss. Ihm ist es egal ob er es ändern muss oder ob er Strafe zahlen muss oder zur Nachschulung geladen wird! Ihm geht es nur darum das er den Führerschein behalten kann!


    mfg pati


    war ne Minute zu spät der Lenker hatte nur ein Teilegutachten


    Teilegutacht müssen abgenommen werden... eine richtige ABE nicht...


    MfG


    Tobias

  • Das er ihn hätte Eintragen lassen müssen ist ja jetzt klar! Ist jetzt nur noch die Frage was ihm jetzt noch alles blüht, was noch auf ihn zukommt! Er hat nähmlich echt angst um seine Fahrerlaubniss! Er hat sich gleich einsichtig gezeigt und alles zugegeben, wird das evtl. berücksichtigt bei der Straffindung?
    Eine Anzeige bekommt er auf jeden Fall wegen führen eines nich versicherten Fahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr. Ist nur di Frage was noch kommen kann!


    mfg pati


    Dank für jede Antwort

  • Die Einsicht schützt hier leider vor der Strafe nicht. Ich hab mich jetzt auf die Schnelle noch nicht in die Tiefe der Materie vorgearbeitet, aber ein Führerscheinentzug sollte (noch) nicht drohen. Maßgeblich ist erstmal § 2a StVG:


    (2) Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die nach § 28 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 in das Verkehrszentralregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen ist, die Fahrerlaubnisbehörde


    1. seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,
    2. ihn schriftlich zu verwarnen und ihm nahezulegen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, wenn er nach Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,
    3. ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn er nach Ablauf der in Nummer 2 genannten Frist innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.


    Die Fahrerlaubnisbehörde ist bei den Maßnahmen nach den Nummern 1 bis 3 an die rechtskräftige Entscheidung über die Straftat oder Ordnungswidrigkeit gebunden.


    (3) Ist der Inhaber einer Fahrerlaubnis einer vollziehbaren Anordnung der zuständigen Behörde nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 in der festgesetzten Frist nicht nachgekommen, so ist die Fahrerlaubnis zu entziehen.

    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden. Aber sie schießen damit.

  • Ja, richtig, ist eine OWi nach der StVZO bzw. FZV jetzt. Aktueller Bußgeldkatalog sagt erst mal 50 € dazu. Im Netz les ich aber auch was von 150 € und 3 Punkten ...

    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden. Aber sie schießen damit.

  • Zitat von Rossi

    Das glaube ich auch nicht, aber mit Pech Punkte, Geldstrafte und Nachschulug. Das ist schon teuer genug.


    MfG


    Tobias


    Sie hatten was erzählt von 50€ Geldstrafe und 3 Punkte
    Kann ich ihn erstmal beruhigen das der entzug seiner Fahrerlaubniss erstamal nicht droht! Punkte in der Probezeit heißt doch eig. Automatisch teilnahme am Aufbauseminar, oder liege ich da jetzt falsch!?


    Dank an alle die geantwortet haben!!!
    Auch von meinem Kumpel!!!

  • Zitat von Simsonsucht

    min. 75€ fast 100€


    Ich glaube was gemeint war ist:


    ab 40€ gibt es automatisch auch Punkte, dann blüht ein Aufbauseminar (in der Probezeit).

  • Ich würde gerne mal das Teilegutachten sehen , ich bin der Meinung , das man etwas Zeit hat , den Lenker eintragen zu lassen , das Teilegutachten sagt ja aus , das der Lenker für das Moped zugelassen ist , und einen Tüv Termin muss man ja auch erst haben , abwarten was passiert , meistens sind das Beamte die gerade von der Schule kommen , und etwas übereifrig sind.
    mfg

  • Sag doch einfach den Lenker hast Du am Nachmittag vorher angebaut und willst Montag dein Möp beim Dekra vorstellen zwecks Abnahme !?
    Vorher kein Termin gewesen.


    Inzwischen Du wartest, lass den Lenker abnehmen vom Dekra usw. fertig.
    Den Wisch legste vor und gut iss.


    Gruß
    schrauberwelt

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