Erwischt mit altem Kennzeichen :(

  • Ich bin total deprimiert.


    Ich bin eben nur mal schnell zum Aldi gefahren und wurde 10 Meter vor meiner Haustür von einem Motoradpolizisten gestoppt. In dem Moment fiel es mir erst ein. 1. März... Scheiße! Ich hatte noch das grüne Kennzeichen.
    Alles Entschuldigen half nichts. Der Polizist hat alles aufgeschrieben und hat mir sogar noch einen gelben Pinkt auf mein Moped geklebt.


    was kostet mich das jetzt?

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    • Offizieller Beitrag

    Ich bin total deprimiert.


    Ich bin eben nur mal schnell zum Aldi gefahren und wurde 10 Meter vor meiner Haustür von einem Motoradpolizisten gestoppt. In dem Moment fiel es mir erst ein. 1. März... Scheiße! Ich hatte noch das grüne Kennzeichen.
    Alles Entschuldigen half nichts. Der Polizist hat alles aufgeschrieben und hat mir sogar noch einen gelben Pinkt auf mein Moped geklebt.


    was kostet mich das jetzt?



    Hi,


    hast du schon eine neue Versicherung abgeschlossen und nur das neue Kennzeichen nicht angeschraubt?


    Das dürfte nur eine Owi sein, dann kommst du mit einem blaue Auge davon.


    Hast du noch kein neues gekauft, ist das meiner Meinung nach ein Verstoss gegen das Pflichtversicherungsgesetz und damit eine Straftat:


    PflVG - Einzelnorm


    ICH wurde dazu mal einen Anwalt aufsuchen....


    MfG


    Tobias


    EDIT: Zu langsam...

  • Der Polizist hat alles aufgeschrieben und hat mir sogar noch einen gelben Pinkt auf mein Moped geklebt.


    Wie er hat dir einen gelben Punkt auf dein Moped geklebt??? Ich hoffe mal damit meinst du auf das Vers-Kennzeichen? Alles andere wäre eine Frechheit.


    Zu dem was dich erwartet wurde ja schon was geschrieben.
    Wenn du schon einen neuen Vetrag abgeschlossen hast, der ein Abschlussdatum VOR dem 1. März, Zeitpunkt der Kontrolle, aufweist ist alles tutti und es ist eine Owi.
    Anderenfalls bist du am Arsch und solltest dir einen Anwalt nehmen. Eine andere, vermutlich ausichtslose, Möglichkeit wäre noch mal deinen Versicherungsonkel zu fragen ob er dir noch einen entprechnden Vertrag, mit zB Datum 28.2., austellen kann.


    Was hast du denn dem Polizisten gesagt? Nichts weiter, oder das du noch keins hast?

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

  • Desswegen schrieb ich "vermutlich ausichtslos" ;)


    Aber dieser Thread hier ist natürlich super geeignet um allen nochmal deutlich zu sagen:

    Ab heut keinen Meter mehr mit dem grünen Kennzeichen!


    Auch nicht "nur mal fix zum Aldi". Ein Beispiel wie teuer das werden kann wird vermutlich demnächst hier gepostet.

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

  • Die Benutzung von elektronischen Kommunikationsmitteln ist im Strafvollzug aber untersagt.


    Dann ändern wir "demnächst" in "in spätestens einem Jahr" *g*


    Spass beiseite, in deinem zweiten Link schreibt die RA ja das es bei ner Ersttat wohl mit Geldstrafe und 6 Punkten ausgehen wird.

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

  • Macht doch mal halblang...
    Anwalt aufsuchen? Wegen solchen Sachen zum Anwalt zu laufen ist nicht zwingend nötig! Was soll der jetzt tun? Außer für sein "dasein" am Ende ne Rechnung auszustellen?
    Ich wette, er kommt sogar ohne blaues Auge davon! Wenn er nicht schon ewige Male straffällig wurde, sogar wegen genau solcherlei Vergehen, passiert rein garnix, garantiert.

  • Ja, Gonzzo,
    ich hoffe du hast Recht.
    Bisher bin ich ein weißes Blatt bei der Rennleitung und hoffe, die drücken ein Auge zu.
    Ich kann mir eine Geldstrafe im Moment jedenfalls nicht leisten.
    Mal schauen was in dem bösen Brief steht, der die Tage kommt.
    Für mich ist der Frühlingsanfang erstmal gelaufen :(

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  • Du wirst wohl vorgeladen werden, äußerst dich reumütig dazu, das bekommt dann ein Knecht der Staatsanwaltschaft, der das weitere Vorgehen einleitet oder, wenn es ihm in den Kram passt, einstellen.
    Bitte jetzt keine Juristenweisheiten die gerade frisch eingepaukt aus der Uni für Klarheit sorgen sollen.
    Die Realität sieht meist ganz anders aus, hier zu erwähnen, das dies mit 1 Jahr Haft enden könnte ist für dich vielleicht erschreckend, aber wird wohl nicht passieren.
    Dafür müsstest du ein extremer Wiederholungstäter sein, wie du selbst schreibst, bist du das nicht.
    Als ich mit 12 Jahren anfing Moped und Auto zu fahren, hat es ewig gedauert, bis wirklich mal etwas passiert ist. Es waren mehr als nur ein paar Anzeigen wegen Fahren ohne Fahrerlaubniss, wo ja immer noch der Versicherungsbetrug mit auf der Rechnung stand. Teils direkt durch Polizei, Nachbarn oder meine Eltern. Ich bekam ein Fahrverbot!:)) Man bedenke, ich hatte nie einen Führerschein. Und von Haft bzw. Bewährungsstrafe war NIE die Rede.
    Sicherlich hat sich seither auch einiges mit dem umgang von Straftätern verändert, Straftäter sollen ja, das ist auch gut so, frühzeitig Konsequenzen für ihr Handeln erfahren, nicht erst nach der x-ten Strafsache und etlichen Jahren Zeit, weiteren Unsinn zu verbocken.
    Aber du als Ersttäter musst dir da sicher nicht in die Hose machen! Du bist ja nicht mal ohne Fleppe gefahren, sondern "nur" ohne Versicherungsschutz.

  • Das ist natürlich weniger gut.
    Und dabei folgt der 1.März jedes Jahr auf den letzten Tag des Februars! Mensch, Mensch.... Naja, in den Knast wirst Du wohl nicht gehen wenn Dein Vorstrafenregister noch Platz hat.

    Liegt des Bauern Uhr im Mist, weiß er nicht, wie spät es ist.

  • Ja, es wird mir eine Lehre sein.
    Ich hatte natürlich noch kein neues Schild bestellt...


    Moin,
    ärgerliche Sache das. Anwalt ist zunächst mal Unfug, dadurch wird die Angelegenheit nur teurer für Dich. Hast Du nicht einen netten Versicherungsonkel in Deiner Nähe, bei dem Du eigentlich immer schon mal eine Hausratversicherung oder ähnliches abschließen wolltest? Suche ihn auf, möglichst bevor Du Deine Angelegenheit noch weiter platttrittst, und schildere ihm Dein Problem.

    Viele Grüße, Boris - KR 51/2 L 12/1981 Neuaufbau 09/2010 - 03/2011

  • Na, na, na!! Wir wollen doch hier keine Tipps zur Täuschung im Rechtsverkehr abgeben oder?? :shock:


    Selbstverständlich liegt uns dies fern. Es handelt sich doch wohl lediglich um einen Hinweis auf die Möglichkeit der Reduzierung von Beratungskosten. :rolleyes:

    Viele Grüße, Boris - KR 51/2 L 12/1981 Neuaufbau 09/2010 - 03/2011

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