Export Schwalbe mit grossem Kennzeichen und Führerschein AM

  • Moin,
    ich wollte mich kurz vorstellen: Meine Name ist Thomas und ich bin 51 Jahre alt. Ich selber habe eine MZ ES 150-1 die dieses Frühjahr zugelassen wird und schraube seit 35 Jahren an allem was fährt..




    Das Problem:


    Mein Sohnemann hat sich eine Schwalbe KR51/1 Bj79 gekauft. Leide rhat sich beim beantragen der ABE heruasgestellt das es eine Export Schwalbe ist. Nach einiger Recherche habe ich herausgefunden:
    1.: Man kannnach §21STVZO und §4 Abs.5 FZO eine Vollabnahme machen und hat dann ein Gutachten mit den nötigen Daten um das Gerät auf ein Grosses Kennzeichen anzumelden.
    2.: Das heisst NICHT das sie dann ein Leichtkraftrad ist und somit Führerschein A1 pflichtig.
    Dadurch das die Schalbe weniger als 50ccm hat, bleibt sie ein Kleikraftrad und damit da vor 1992 EZ schon mit FS Klasse AM und 60 KMH fahrbar!
    3. Diese freiillige Zulassung nach $3 Abs. 3 FZV ist NICHT HU pflichtig (§29).



    Das finde ich sehr interessant und wirft ein neues Licht auf die Export Modelle....


    Hat das schonmal jemand hier gemacht?




    Ich werde das hier mit meinem Export Vogel mal probieren...

    • Offizieller Beitrag

    Moin Thomas
    Auch von mir ein herzliches willkommen.


    Ich glaube, du irrst dich in einem wichtigen Punkt:
    die Erstzulassung für Exportmodelle erfolgte nicht auf dem
    Gebiet der ehem. DDR, somit entfällt die 60km/h Regelung.


    Alles andere sollte so durchgehen, aber wozu...


    LG Kai d:)

    Ich bin nicht perfekt, aber ich arbeite dran.. ;)

  • ....berechtigter Einwand. Bin gespannt was der TÜV dazu sagt. Werde die Schwalbe in der nächsten Zeit bei TÜV abnehmen lassen.. Dann weiss ich es genau. Ich halte Euch auf dem Laufenden.

  • Hi Tom und willkommen im Nest!


    Ich muss Kai beipflichten, der Knackpunkt an der ganzen Geschichte ist und bleibt das erstmalige in Verkehr kommen. Und das war halt nicht "nach den Bestimmungen der DDR" sondern "nach den Bestimmungen der VR Ungarn". Somit ist der Einigungsvertrag nicht anwendbar und dementsprechend gibts keine 60km/h.
    Entweder dein Sohn begnügt sich mit 40 oder 45km/h (irgendwo in meinem Kopf spukt die Information, dass in Ungarn die Mopeds auf 40 gedrosselt waren, weiß ich aber nicht mehr ganz genau) oder aber der TÜV trägt dir, nach entsprechender Entdrosselung, 60km/h in die Papiere ein macht dann aber damit ein LKRAD draus.



    MfG


    Matze

    Stets dienstbereit, zu Ihrem Wohl, ist immer der Minol-Pirol!

  • Nach meinem Forumswissenstand....


    Ungarn Modelle:
    40 Km/h.Drosselung über Zylinder Überströmer,Vergaserdüse,Krümmer.(sieh auch das blaue Buch!)
    Keine Blinker!
    keine Hupe (dafür Klingel)
    (dementsprechende Elektrikbauteile)
    Einsitzer.


    Könnte aber mit 45km/h zugelassen werden.Somit mit Führerscheinklasse AM fahrbar.
    Oder Zulassung als LKR mit 60 km/h.Wie oben beschrieben.
    Andreas

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

  • Die "freiwillige Zulassung" auf ein Leichtkraftradkennzeichen ist ein alter Hut und kann für jedes Mokick bei den Zulassungsstellen beantragt werden. Meistens haben die aber keine Ahnung davon. Man kann dann mit einem grösseren Schild fahren und sorgt bei der Polizei für vergnügliche Verwirrung, da ja auch der Tüv- Stempel fehlt...

  • Da hast du gerade 2 dinge in einen Hut geworfen.
    Das eine ist eine freiwillige Zulassung eines Kleinkraftrades mit einer Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (40 km/h,50 Km/h,DDR Maschine mit 60 km/h!) Bedingung.Baujahr bis 1992!!
    Welche dann eine freiwillige Zulassung erhält.Nebst großen amtlichen Kennzeichen ohne TÜV Stempel aber mit Stadtsiegel. Amtliche Kennzeichen brauchen eine Kennzeichenbeleuchtung.!
    Und die Personen vom Ordnungsamt(Stadtpolizei usw) sind meist heillos überfordert und verschicken dann erstmal Mahnschreiben!(denken der TÜV fehlt)
    In seinem Fall bleibt es dann bei 40Km/h mit "großem "Kennzeichen!


    Das hat aber alles nix mit Leichtkrafträdern zu tun.
    Andreas

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

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