Moin,
ich wollte mich kurz vorstellen: Meine Name ist Thomas und ich bin 51 Jahre alt. Ich selber habe eine MZ ES 150-1 die dieses Frühjahr zugelassen wird und schraube seit 35 Jahren an allem was fährt..
Das Problem:
Mein Sohnemann hat sich eine Schwalbe KR51/1 Bj79 gekauft. Leide rhat sich beim beantragen der ABE heruasgestellt das es eine Export Schwalbe ist. Nach einiger Recherche habe ich herausgefunden:
1.: Man kannnach §21STVZO und §4 Abs.5 FZO eine Vollabnahme machen und hat dann ein Gutachten mit den nötigen Daten um das Gerät auf ein Grosses Kennzeichen anzumelden.
2.: Das heisst NICHT das sie dann ein Leichtkraftrad ist und somit Führerschein A1 pflichtig.
Dadurch das die Schalbe weniger als 50ccm hat, bleibt sie ein Kleikraftrad und damit da vor 1992 EZ schon mit FS Klasse AM und 60 KMH fahrbar!
3. Diese freiillige Zulassung nach $3 Abs. 3 FZV ist NICHT HU pflichtig (§29).
Das finde ich sehr interessant und wirft ein neues Licht auf die Export Modelle....
Hat das schonmal jemand hier gemacht?
Ich werde das hier mit meinem Export Vogel mal probieren...