Fahren ohne Fahrerlaubniss

  • Hallo Gemeinde,
    ich habe folgendes Problem:Eine Frau aus unserm Dorf zeigte mich vor 3-4 Monaten an wegen Fahren ohne Fahrerlaubniss. Diese gute Frau ist Polizistin aber ich bin NICHT gefahren ! Mein Kumpel der gefahren ist (mit Führerschein!) möchte nicht Aussagen da er angst hat eine Falschaussage zu machen falls das Gericht mir nicht glaubt.!
    Hatt jemand eine Ahnung was passieren könnte wen ich verurteilt werde?
    Ich hab echt schiss vor ner Führerschein sperre ... :(
    LG Sebastian:)

  • Wenn er wirklich gefahren ist hat er ja nichts zu befürchten, warum sollte man ihn also wegen einer Falschaussage dran kriegen!?
    Oder liegen da noch andere Sachen vor, die ihn oder dich unglaubwürdig erscheinen lassen?

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    warum sollte jemand Angst haben vor Gericht auszusagen? Wenn man die Wahrheit sagt, kann einem da doch nix passieren.


    Und soweit ich informiert bin, muss man wenn man vorgeladen wird Aussagen. Man darf die Aussage nur verweigern, wenn man sich selbst belastet oder irgendwie verwandt ist.


    Meine persönliche Erfahrung (2x Zeuge) ist, dass das alles harmlos ist. Man erzählt die Wahrheit, darf dann wieder gehen und bekommt da ggf noch Geld für. Fahrtkosten mit der Bahn gibt es ja auch.


    MfG


    Tobias

  • Naja die liebe Frau hat mich halt schon davor Angezeigt und das wurde halt auch wieder mit ausgenommen dazugesagt ist sie Polizistin...
    Und mein Kumpel will halt Lehrer werden und Studiert gerade. Da man als Lehrer nunmal keine Vorstrafen haben darf ist im das halt ziemlich heiß... Der soll ja auch nie seine Zukunft wegen dem Mist verbauen.
    Man das ist halt alles voll doof .!
    Aber danke für die antworten!:)

  • Nein Moped war versichert alles Orginal dran (sogar hinten Peumant ich weiß muss gewechselt werden)
    Das mit dem Anwalt werd ich mal machen müssen ......
    Meine schlimmste befürchtung ist halt Führerscheinsperre:(
    Ich werd bald endlich 16 und dann sowas.!
    Aber danke für beistand.
    lg

    • Offizieller Beitrag

    Wenn dein Freund wirklich gefahren ist und das aussagt, kann ihm doch nix passieren. Auch, dass die Anzeige von einer Polizistin stammt, spielt da keine Rolle. Im Zweifel steht Aussage gegen Aussage, sofern es nicht irgendwelche gerichtsfestesn Beweise für ihre oder eure Version gibt. In diesem Falle gälte "in dubio pro reo" und das ganze Ding wandert in Ablage P.


    Irgendwie wirkt die ganze Geschichte aber auf mich sehr undurchsichtig, Ich möchte nicht unterstellen, dass du uns hier einen vom Pferd erzählst - aber so richtig stimmig klingt das alles nicht.

  • Wenn meine Schwalbe nicht mir, sondern meinem Kumpel gehören würde (dieser hat keinen Führerschein), und er lässt mich damit fahren und wird angezeigt, weil Frau X meint, er wäre gefahren, dann sag ich einfach, dass ich gefahren bin, was ja auch stimmt.
    Das war ein Satz mit vielen Kommata... :D
    Dein Führerschein kann gar nicht gesperrt werden! Du darfst auch ohne Führerschein ein Fahrzeug kaufen, besitzen und versichern. Sollte an deinem Moped irgendwas nicht ganz stimmen (was du verständlicherweise gern für dich behalten würdest), dann wäre eine Führerscheinsperre für dich und ein Führerscheinentzug für deinen Freund nicht ganz unwahrscheinlich. Aber wenn am Moped alles legal ist, dann habt ihr beide nichts zu befürchten.

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde mal als Erstes in mich gehen und mir eingestehen, dass ich gefahren bin (wenn es denn so war), bevor ich einen Freund in die Sch.... reite.
    Das gäbe zwar Ärger, aber der wäre vermutlich deutlich kleiner, als wenn gelogen würde, dass sich die Balken bögen.
    Oftmals gibt es eine Ermahnung und vielleicht einige Sozialstunden.


    Peter

  • Wenn dein Freund wirklich gefahren ist und das aussagt, kann ihm doch nix passieren. Auch, dass die Anzeige von einer Polizistin stammt, spielt da keine Rolle. Im Zweifel steht Aussage gegen Aussage, sofern es nicht irgendwelche gerichtsfestesn Beweise für ihre oder eure Version gibt. In diesem Falle gälte "in dubio pro reo" und das ganze Ding wandert in Ablage P.

    Ich nehm mal diesen Post zum Anlass - andere haben sich ja ebenso geäußert. Leider ist es eben nicht so, wie man als vernünftiger Mensch denken sollte, sondern die Befürchtungen von kr51k sind absolut berechtigt. Wenn ein Polizist vor Gericht aussagt, und ein jugendlicher Mopedfahrer kommt da mit einer anderen Geschichte, die zwanglos als Schutzbehauptung durchgehen kann, hat man auch bei Aussage gegen Aussage keine Chance. In dubio pro reo wird nicht zur Anwendung kommen, weil dem Gericht die Aussage des quasi-Kollegen ausreichen wird. Da gibt´s dann eben keine vernünftigen Zweifel mehr beim Gericht, das ist der Haken. Da würde vielleicht helfen, wenn man wüsste oder in Erfahrung bringen könnte, was die Frau wirklich alles gesehen hat, bzw. wie sicher sie sich bei der Identität des Fahrers ist. Wenn die Frau vor Gericht gefragt wird (und das würde sie), was sie genau gesehen hat (z.B. Kleidung, Helm etc.), und sie kann ihren Vortrag nicht überzeugend begründen, hätte man natürlich ganz gute Karten. Also diese Gefahr, wie überzeugend die Frau ihre Behauptung im Ernstfall begründen würde, sollte man sehr gut einschätzen, bevor man sich auf eine Gerichtsverhandlung einlässt. Das kann verdammt ins Auge gehen, auch wenn man tatsächlich im Recht ist.


    Das wäre mein Statement, wenn die vorgetragene Geschichte wirklich so stimmt. Wenn nicht, denn auch ich habe irgendwie ein merkwürdiges Gefühl, sollte man tunlichst und selbstredend keine Schutzbehauptungen aufstellen. Für den entlarvten Zeugen würde das tatsächlich mindestens in einem Strafverfahren wegen uneidlicher Falschaussage enden, oder, wenn das Gericht es wirklich wissen will, wird der Zeuge sogar vereidigt (normalerweise wird darauf verzichtet). Dann ist es sogar Meineid. In beiden Fällen gibt es zwingend Freiheitsstrafe (auch wenn auf Bewährung), und das landet im Führungszeugnis. Das ist kein Spaß.

    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden. Aber sie schießen damit.

  • Es gibt eine Menge Menschen welche unschuldig im Knast sitzen.Es gibt eine Menge Menschen die vor Gericht frei kamen obwohl sie schuldig sind und waren.Aber .............!

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

  • Naja Montag gehts auf zum Anwalt mal schauen was der sagt.
    Und ich kann euch versichern das ich zu diesem Zeitpunkt(!) nicht gefahren bin!
    Am liebsten wäre mir ja ne Ausergerichtliche Verhandlung wen die mir 20 Sozialstunden aufbrumm würden würd ich ja sagen kein Problem. Ich hab nähmlich überhaupt keine Lust auf diesen SCH*** deswegen kann ich jetzt mein Führerschein auch nicht weiter machen ...
    Naja ich halt euch mal auf dem laufenden.:)

    • Offizieller Beitrag


    Am liebsten wäre mir ja ne Ausergerichtliche Verhandlung wen die mir 20 Sozialstunden aufbrumm



    Für unschuldig? Wenn dann die Führerscheinstelle Wind davon bekommt, kommen die nur auf Dumme Gedanken mit irgendwelchen lustigen Konsequenzen


    Wenn die Pozilei/Staatsanwaltschaft eine Meldung an die Führerscheinstelle gemacht haben, dass da ein Verfahren läuft,kann eh noch dauern. Du wirst mit Pech erstmal keine Prüfung machen dürfen bis das geklärt ist. Leider kann sich sowas mal schnell viele Monate hinziehen. Die Arbeiten langsam.


    Auch daher wäre ein Anwalt sinnvoll, der könnte das dann beschleunigen.


    MfG


    Tobias

  • Naja ich werd mir morgen mal einen Termin ausmachen mit meinem Anwalt.

    Zitat

    Für unschuldig? Wenn dann die Führerscheinstelle Wind davon bekommt, kommen die nur auf Dumme Gedanken mit irgendwelchen lustigen Konsequenzen

    Ja für unschuldig damit ich den ganzen Mist endlich aus den weg gehen kann. Ich hab ja an sowas auch keinen Spaß.!

  • Naja Montag gehts auf zum Anwalt mal schauen was der sagt.
    Und ich kann euch versichern das ich zu diesem Zeitpunkt(!) nicht gefahren bin!



    Aber vielleicht 20 Sekunden vorher und 10 Sekunden danach ??? Ich würde es erstmal mit der Wahrheit versuchen und nicht nur mit geschönten Ausschnitten aus der ganzen Geschichte, bevor wir uns hier weiter Gedanken machen.


    Gruss von Frank

  • Mal ganz davon abgeshen, dass die Geschichte die du uns hier vorgetragen hast uns allen ein bisschen komisch erscheint, kann ich dich beruhigen wenn es zur Verhandlung kommen sollte.
    Ich wurde selbst vor 2 Jahren wegen fahren ohne Führerscheins angezeigt (hatte damals noch keinen Führerschein und wollte den Vergaser in einem Wendehammer einstellen. Was ich nicht wusste, dass unser neuer Nachbar ein alter Oberkomissar war :D Joa, ich sag mal ein Anruf und seine Schoßhündchen standen neben mir und wollten meinen Führerschein sehen, den ich noch gar nicht hatte!) Naja... Ende vom Lied Anklage wurde fallen gelassen und ich musste nur mit sonner Tante vom Jugendamt reden warum sowas nicht geht. Nochnichtmal ein Eintrag ins polizeiliche Führungszeugniss gabs! Ich sage mal Glück im Unglück. Habe aber von vielen gehört wo das so oder so ähnlich gelaufen ist.
    Hoffe ich konnte dir weiter helfen!


    LG:kojo-009

  • Ich vermute mal, das ist so, wies ganz oft ist-man hat das Mopped zu Hause stehen, noch keinen Schein und will, um iwas einzustellen, oder aus Spaß, mal ne Runde drehen. Dass in besagtem Moment der Kumpel gefahren ist mag sein-ist aber für die Sache völlig unwichtig. Die gute Polizistin müsste nämlich, und daran gibts nix zu rütteln, sonst kannst du sofort auf die Barrikaden gehen, deine Schuld beweisen, und nicht du deine Unschuld. Nur: Wie will sie dass denn machen? Ich nehme an, der Fahrer hatte einen Helm auf. D.h., sie müsste ein einen Film/mehrere Bilder gemacht haben, wo er gerade vom Moped absteigt, um überhaupt zeigen zu können, wer gefahren ist, weil die Klamotten ja jeder angehabt haben kann ;) Sollte sie das gemacht haben, kannst du aber gleich das nächste Mal protestieren: nicht genehmigtes Beweismittel UND du könntest sogar eine Gegenklage wegen Einschränkung deines Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung einreichen.


    Also kein Stress, die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung ist, wenn dus bissl mit Fingerspitzengefühl angehst, sehr unwahrscheinlich. Kannst ja auch mal zu der lieben Frau gehen und nett fragen, wie sie dazu kommt, sowas zu behaupten. Vielleicht zieht sie ihre Klage ja dann nach nem netten Kaffeeplausch zurück ;) Gibt manchmal seltsame Menschen...

  • Ich würds auch mit der Wahrheit versuchen. Selbst wenn du gefahren bist solltest du ehrlich sein, das verständlich berichten, dein Vergehen einsehen und dich reumütig zeigen ...


    Gesetze hin oder her, Erwachsene sind (und das ich als Polizistentochter sowas sage, kann ich selbst kaum glauben) keine Unmenschen und waren auch mal "kurz vor 16". ;)


    Ansonsten muss man das ausbaden, was man verzapft hat ... wenn du gefahren bist DU, also wegen Fahren ohne Lappen oder eben dein Freund (zu dem Thema wieso der Angst hat möchte ich nun mal nichts sagen).


    Wünsche dir alles Gute!

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