Fahren ohne Versicherungsschutz....

  • Hi,


    mal ne kurze Frage...
    Ghet rein um ne theoretische Überlegung zum rechtlcihen Aspekt.
    Durch illegales Tuning usw erlischt ja die ABE, ergo auch der Versicherungsschutz.
    Was ist denn nun im Falle eines Unfalls, beispielweise mit Personenschäden.
    Muss die Versicherung nicht trotzdem zunächst einmal den Schaden bezahlen und kann dann diese Ansprüche widerum gegen den Versicherungsnehmer geltend machen? Oder bezahlt die Versciherung tatsächlich garnichts und das Opfer hat eben Pech wenn beim Verursacher nichts zu holen ist?


    Begründungen bitte mit entsprechenden Nachweisen :wink:


    MfG Björn

  • ...interessant wäre das wirklich mal aus der Sicht des "Geschädigten" !!!!
    Aber da es ja gemeinnützige Organisationen gibt, die sich um Unfallopfer kümmert, die keien finazielle Entschädigung erhalten haben, könnte ich mir zumindest vorstellen, daß man ganz schön belämmert da steht als Opfer.
    ...solche Organisationen haben ja sicher irgend einen Enstehungs- und Berechtigungshintergrund.

    • Offizieller Beitrag

    Zunächst reguliert das immer die Versicherung. Selbst wo absolut keine Versicherung vorhanden ist, kümmert sich die Verkehrsunfallofperhilfe wie ein Versicherer drum.


    Und dann ist der Verursacher an der Reihe, die klagen das ein und dann ist der entweder mal gleich im Knast oder zahlt sein Leben lang den Schaden ab, falls das überhaupt möglich ist. Und wenn der bereits den Offenbarungseid geleistet hat, zahlen wir alle für solchen Blödsinn. X(

  • Woher sollen wir wissen, was in deinem Versicherungsvertrag drin steht? Greif dir den Wisch und sieh nach!
    Wahrscheinlich steht in deinen Versicherungsbedingungen (im "Kleingedruckten") drin, dass die Versicherung in diesem und jenem Falle oder der Verletzung von Pflichten, Obligenheiten oder sonstwas im Schadenfall von der Leistung frei wird. Dann biste in den A**** gef**** und dein Leben ist im Eimer. Dann bleibt dir nur noch, im Baumarkt 'ne Wäscheleine zu kaufen und damit in den Wald zu gehen ...
    Ich schneid dich dann runter, versprochen. :D

  • 5000 Eur Regress... Mehr ist nicht drin.


    Strafrecht nicht mit inbegriffen das kommt extra aber Forderungen von Opfern / GEschädigten reguliert der Versicherer der den Halter mit max 5000 Eur in Regress nehmen kann

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Papa_Bär


    Durch illegales Tuning usw erlischt ja die ABE, ergo auch der Versicherungsschutz.


    NEIN NEIN UND NOCHMALS NEIN!!!!


    wie schon oft hier erläutert erlischt nicht der versicherungsschutz (der haftpflicht). die versicherung muss auf jeden fall den schaden des unfallgegner bezahlen. das ist ja gerade das prinzip einer HAFTPFLICHT- egal was fürn scheiß jemand baut (sei es durch fahrweise oder tuning), kann man sich als verkehrsteilnehmer und potenzieller unfallgegner sicher sein, dass man nicht für die fehler der anderen büßen muss.


    natürlich kann und wird die versicherung mit allen mitteln versuchen, sich das geld zurückzuholen, das ist dann aber nicht mehr das problem des unfallgegners. das risiko liegt somit bei der versicherung.


    selbst wenn die versicherung abgelaufen ist, besteht noch ein monat nachhaftungsfrist für die versicherung, damit die anderen verkehrsteilnehmer auch hier abgesichert sind. (hier begeht man allerdings -anders als beim tuning- eine straftat nach dem pfversg)

  • Ohne Namen zu nennen kenne ich es aus dem Freundeskreis:


    Zu den 5000 Eur Regressforderungen kommen noch Anwalt / Gericht / Strafe vom Gericht usw....


    Nimmt da mal die 5000 Eur mal 2 - 3....

  • Zitat von Baumschubser

    Und es könnten zivilrechtliche Forderungen auch noch kommen, also Schmerzensgeld oder Rentenansprüche bei Personenschäden.


    Jein... Schmerzengeld usw wurde über die Versicherung abgewickelt.


    Aber beide Geschädigten hätten Zivil klagen können. Wer dan haftet weiß ich nicht..


    Der Faktor x 3 war Unfall besoffen mit 2 Personenschäden ( Fahrer nicht gezählt ) , die nicht selber geklagt haben.

  • Erstmal wollte ich nochmal klarstellen, dass es sich um ne rein theoretische Überlegung handelt, einfach weil die Frage im Raum stand wie es mit dem Unfallopfer ausschaut...
    Meiner einer hat sicherlich nicht vor, irgendwas an seinen Fahrzeugen zu verändern :wink:
    Aus dem Alter bin ich raus.... bzw. war ich nie :D


    Aber meine Frage wurde soweit beantwortet, danke... :wink:



    MfG Björn

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